Spezialisten für Strafvollzugsrecht
Ein Anwalt, der sich während Ihrer Haft für Ihre Rechte einsetzt
Eine Disziplinarstrafe, eine Maßnahme, ein abgelehnter Hafturlaub oder eine Verlegung: Während Ihrer Haft werden viele Entscheidungen über Sie getroffen. Gegen viele dieser Entscheidungen können Sie vorgehen. Wir erklären Ihnen Ihre Möglichkeiten und unterstützen Sie während des gesamten Verfahrens.
085 004 31 91
Stellen Sie Ihre Frage
Kostenlose Ersteinschätzung · In vielen Fällen ist staatlich finanzierte Rechtshilfe möglich
Achten Sie auf die Frist
Für beklag (Beschwerde) und beroep (Rechtsmittel) gelten kurze Fristen. In der Regel muss eine schriftliche Beschwerde innerhalb von sieben Tagen nach der Entscheidung eingereicht werden. Auch für Rechtsmittel beim Raad voor Strafrechtstoepassing en Jeugdbescherming (RSJ, Rat für Strafrechtspflege und Jugendschutz) gilt grundsätzlich eine Frist von sieben Tagen. Warten Sie deshalb nicht, wenn Sie mit einer Entscheidung nicht einverstanden sind.
- Schneller Kontakt — Sie können anrufen oder Ihre Kontaktdaten im Kontaktformular hinterlassen.
- Landesweit — wir unterstützen Menschen in Haft im ganzen Land.
- Klare Sprache — wir schätzen Ihre Chancen ehrlich ein.
Wobei können wir helfen?
Nachfolgend finden Sie die Themen, mit denen wir uns am häufigsten befassen. Ihre Frage ist nicht dabei? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Einreichen einer Beschwerde (beklag)
Sind Sie mit einer Entscheidung der Gefängnisleitung nicht einverstanden, etwa mit einer Disziplinarstrafe oder einer Maßnahme? Sie können beklag bei der commissie van toezicht (Aufsichtskommission) einreichen.
Anhörung zur Beschwerde — beklagzitting (Beschwerdeanhörung)
Ihre Beschwerde wird von der beklagcommissie (Beschwerdekommission) verhandelt. Ein Anwalt kann für Sie sprechen und dafür sorgen, dass die erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Rechtsmittel beim Raad voor Strafrechtstoepassing en Jeugdbescherming (RSJ)
Wurde Ihre Beschwerde als unbegründet zurückgewiesen, oder ist die Gefängnisleitung mit der Entscheidung nicht einverstanden? Dann kann beroep bei der Rechtsmittelkommission des Raad voor Strafrechtstoepassing en Jeugdbescherming (RSJ) eingelegt werden.
Verlegungen
Möchten Sie in eine andere Einrichtung wechseln, oder werden Sie gegen Ihren Willen verlegt? Gegen eine selectiebeslissing (Entscheidung über die Unterbringung in einer bestimmten Einrichtung) können Sie Widerspruch oder ein Rechtsmittel einlegen.
Fortschritte im Vollzug und Hafturlaub
Wurde Ihr Urlaub zur Wiedereingliederung abgelehnt, oder kommen Sie im Stufenverlauf des Vollzugs nicht weiter? Oft gibt es mehr Möglichkeiten, als Menschen in Haft wissen.
Vermittlung
Manchmal ist eine Beschwerde nicht nötig, und eine Vermittlung durch den maandcommissaris (das für Besuche zuständige Mitglied der Aufsichtskommission) ist schneller und wirksamer.
So läuft es ab
1. Sie nehmen Kontakt mit uns auf
Sie rufen an oder hinterlassen Ihre Kontaktdaten. Auch Angehörige können sich im Namen einer inhaftierten Person an uns wenden.
2. Wir prüfen den Fall
Wir fordern die Entscheidung und alle relevanten Unterlagen an und prüfen, ob eine Beschwerde oder ein Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg hat.
3. Wir führen das Verfahren
Wir reichen die schriftliche Beschwerde oder das Rechtsmittel ein und sprechen bei der Anhörung für Sie.
Erfahren Sie mehr über unsere Arbeitsweise
Entscheidungen des Raad voor Strafrechtstoepassing en Jeugdbescherming (RSJ) und der beklagcommissies
Wir verfolgen Entscheidungen zum Strafvollzugsrecht aufmerksam und erklären sie in verständlicher Sprache. So erfahren Sie, worauf es in der Praxis ankommt.
Lesen Sie die Entscheidungen, die wir besprechen
Unterstützung auch für Angehörige
Sind Sie Partner, Elternteil oder ein anderes Familienmitglied einer inhaftierten Person? Auch Sie können uns anrufen. Um einen Fall zu übernehmen, brauchen wir die Zustimmung der inhaftierten Person selbst. Wir können Ihnen aber schon vorher erklären, wie alles abläuft.
Häufig gestellte Fragen
Kostet der erste Kontakt etwas?
Nein. Sie können uns für eine erste Einschätzung Ihrer Situation anrufen. Klare Vereinbarungen über die Kosten treffen wir erst, wenn wir den Fall übernehmen.
Kann ich anrufen, wenn ich bereits einen Anwalt habe?
Ja. Sie entscheiden, wer Sie vertritt. Für ein beklag- oder beroep-Verfahren können Sie einen anderen Anwalt beauftragen als denjenigen, der Ihr Strafverfahren betreut.
Arbeiten Sie landesweit?
Ja, wir unterstützen Menschen in Haft in den gesamten Niederlanden, in Gefängnissen, Untersuchungshaftanstalten und anderen Einrichtungen.
Bitte beachten
Diese Seite wurde auf Grundlage der Fachkenntnisse von Mr. S.P.C. (Stan) Broekmans erstellt, der bei Hameleers Antonides Advocaten auf Strafvollzugsrecht spezialisiert ist. Haben Sie eine Frage zu Ihrer eigenen Situation? Kontaktieren Sie uns – eine erste Einschätzung ist für Sie kostenlos.
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