Beschwerden (beklag)
Beklag (Beschwerde) während der Haft einreichen
Sind Sie mit einer Entscheidung der Gefängnisleitung nicht einverstanden? Sie können bei der beklagcommissie (Beschwerdeausschuss) der commissie van toezicht (Aufsichtskommission) eine Beschwerde einreichen. Auf dieser Seite erfahren Sie, wann das möglich ist und wie das Verfahren abläuft.
- Was ist das Beschwerdeverfahren (beklag)?
- Worüber können Sie sich beschweren?
- Welche Frist gilt?
- Wie reichen Sie eine Beschwerde ein?
- Aussetzung: die Entscheidung vorübergehend stoppen
- Was kann ein Anwalt tun?
Was ist das Beschwerdeverfahren (beklag)?
Das Beschwerdeverfahren (beklag) ermöglicht es Menschen in Haft, Entscheidungen anzufechten. Die Gefängnisleitung trifft Entscheidungen, die Ihr Leben unmittelbar betreffen: eine Disziplinarstrafe, eine Maßnahme zur Aufrechterhaltung der Ordnung, die Verweigerung von Besuchen oder den Entzug von Hafturlaub. Wenn Sie eine Entscheidung für ungerechtfertigt oder unangemessen halten, können Sie bei der beklagcommissie ein klaagschrift (schriftliche Beschwerde) einreichen.
Die beklagcommissie besteht aus Mitgliedern der commissie van toezicht. Dabei handelt es sich um eine unabhängige Kommission, die das jeweilige Gefängnis beaufsichtigt. Der Ausschuss prüft, ob die Gefängnisleitung die Vorschriften eingehalten hat und ob die Entscheidung angemessen und gerecht ist. Wenn Ihrer Beschwerde stattgegeben wird, kann der Ausschuss die Entscheidung aufheben und in manchen Fällen eine tegemoetkoming (Entschädigung) zusprechen.
Worüber können Sie sich beschweren?
Sie können sich über eine Entscheidung beschweren, die die Gefängnisleitung über Sie getroffen hat. Beispiele sind:
- eine disciplinaire straf (Disziplinarstrafe), etwa die Unterbringung in einer Strafzelle oder der Entzug von Besuchen;
- eine ordemaatregel (Maßnahme zur Aufrechterhaltung der Ordnung), etwa die Unterbringung in Isolation oder eine Kameraüberwachung;
- die Verweigerung oder Einschränkung von Besuchen oder Telefongesprächen;
- der Entzug oder die Verweigerung von verlof (Hafturlaub);
- das Ausbleiben medizinischer Versorgung durch das Gefängnis (hierfür gilt manchmal ein gesondertes Verfahren);
- eine Entscheidung über Ihr Tagesprogramm, Ihre Arbeit oder Ihre persönlichen Gegenstände in der Zelle;
- die Anwendung von Gewalt oder Zwangsmaßnahmen gegen Sie.
Allgemeine Regeln, die für alle Menschen in Haft gelten, sind grundsätzlich keine „Entscheidung“, gegen die Sie eine Beschwerde einreichen können. Oft können Sie sich aber darüber beschweren, wie eine solche Regel in Ihrem konkreten Fall angewendet wurde.
Unsicher, ob Ihre Beschwerde Aussicht auf Erfolg hat?
Lassen Sie die Entscheidung prüfen, bevor die Frist abläuft. Sie können eine eingereichte Beschwerde jederzeit zurücknehmen; eine versäumte Frist lässt sich dagegen fast nie nachträglich korrigieren.
Welche Frist gilt?
In der Regel müssen Sie innerhalb von sieben Tagen, nachdem Sie von der Entscheidung erfahren haben, ein klaagschrift einreichen. Diese Frist ist kurz. Wenn Sie zu spät sind, wird Ihre Beschwerde normalerweise als niet-ontvankelijk (unzulässig) eingestuft, es sei denn, Sie haben die Verspätung nicht selbst verschuldet. Wenn besondere Umstände Sie daran gehindert haben, die Beschwerde rechtzeitig einzureichen — zum Beispiel, weil Sie in Isolation waren und weder Papier noch eine Möglichkeit zum Versenden von Post hatten —, erklären Sie dies in Ihrem klaagschrift.
Wie reichen Sie eine Beschwerde ein?
Ein klaagschrift ist ein Brief an die beklagcommissie. Er muss mindestens folgende Angaben enthalten:
- Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Registrierungsnummer;
- das Gefängnis und die Abteilung, in der Sie untergebracht sind;
- die Entscheidung, über die Sie sich beschweren, und deren Datum;
- warum Sie damit nicht einverstanden sind;
- was Sie erreichen möchten, zum Beispiel die Aufhebung der Entscheidung und eine tegemoetkoming.
Sie können Ihr klaagschrift bei der Geschäftsstelle der commissie van toezicht im Gefängnis abgeben. Wenn Sie einen Anwalt beauftragen, reicht dieser die Beschwerde ein und die Kanzlei kümmert sich um das weitere Verfahren. Beachten Sie, dass es nach dem Einreichen einige Zeit dauern kann, bis Ihr Fall verhandelt wird.
Aussetzung: die Entscheidung vorübergehend stoppen
Das Einreichen einer Beschwerde (beklag) setzt die Entscheidung nicht aus: Die Strafe oder Maßnahme wird während des laufenden Verfahrens weiter vollzogen. Wenn die Entscheidung sofort gestoppt werden muss, können Sie zusätzlich einen schorsingsverzoek (Antrag auf vorläufige Aussetzung) beim Vorsitz der beroepscommissie (Rechtsmittelausschuss) des Raad voor Strafrechtstoepassing en Jeugdbescherming (RSJ, Rat für Strafrechtsanwendung und Jugendschutz) einreichen. Der Vorsitz prüft solche Anträge zeitnah. Ein schorsingsverzoek ist ein Eilrechtsbehelf und wird nur bewilligt, wenn der Ausgang des Verfahrens nicht abgewartet werden kann.
Was kann ein Anwalt tun?
Ein Anwalt kann die Entscheidung und die Akte anfordern, prüfen, ob die Gefängnisleitung das vorgeschriebene Verfahren eingehalten hat, und Ihr klaagschrift rechtlich begründen. Bei der Anhörung spricht der Anwalt für Sie und kann weitere Fragen zu den Entscheidungsgründen der Gefängnisleitung stellen. Ihr Anwalt behält außerdem die Fristen im Blick und reicht bei Bedarf gleichzeitig einen schorsingsverzoek ein.
Häufig gestellte Fragen
Kostet das Einreichen einer Beschwerde Geld?
Für das Beschwerdeverfahren (beklag) selbst müssen Sie kein griffierecht (Gerichtsgebühr) zahlen. Für die Unterstützung durch einen Anwalt ist in vielen Fällen gefinancierde rechtsbijstand (staatlich finanzierte Rechtshilfe) möglich; wir besprechen dies im Voraus mit Ihnen.
Erhalte ich eine Entschädigung, wenn meiner Beschwerde stattgegeben wird?
Wenn Ihrer Beschwerde stattgegeben wird und sich die Folgen der Entscheidung nicht mehr rückgängig machen lassen, kann der Ausschuss eine tegemoetkoming zusprechen. Die Höhe hängt von der Art und Dauer der Entscheidung ab.
Was passiert, wenn meine Beschwerde abgewiesen wird?
Sie können dann innerhalb von sieben Tagen beroep (Rechtsmittel gegen die Beschwerdeentscheidung) bei der beroepscommissie des RSJ einlegen. Auf unserer Seite über Rechtsmittel erfahren Sie, wie das funktioniert.
Bitte beachten
Diese Seite wurde auf Grundlage der Fachkenntnisse von Mr. S.P.C. (Stan) Broekmans erstellt, der bei Hameleers Antonides Advocaten auf Strafvollzugsrecht spezialisiert ist. Haben Sie eine Frage zu Ihrer eigenen Situation? Kontaktieren Sie uns – eine erste Einschätzung ist für Sie kostenlos.
Fragen zu Ihrer Situation?
Rufen Sie für eine kostenlose Ersteinschätzung an oder hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten. Ein auf Strafvollzugsrecht spezialisierter Anwalt ruft Sie schnellstmöglich zurück.