Unsere Kanzlei
So arbeiten wir
Sie möchten wissen, woran Sie sind. Hier erklären wir, wie wir Ihren Fall bearbeiten – vom ersten Telefonat bis zur Entscheidung.
1. Erster Kontakt
Sie können uns anrufen oder Ihre Kontaktdaten über das Kontaktformular hinterlassen. Auch ein Familienmitglied kann sich bei uns melden. Im ersten Gespräch klären wir kurz, was passiert ist: Welche Entscheidung wurde getroffen, wann haben Sie sie erhalten und wie wirkt sie sich auf Sie aus? So können wir sofort einschätzen, ob dringendes Handeln nötig ist.
2. Prüfung Ihres Falls
Anschließend fordern wir die schriftliche Entscheidung und die dazugehörigen Unterlagen an, etwa Berichte, Protokolle und Empfehlungen. Wir prüfen, ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten wurde, ob Sie Gelegenheit hatten, sich zu äußern, und ob die Entscheidung ausreichend begründet wurde. Sie erhalten von uns eine ehrliche Einschätzung: Wenn ein Fall wenig Aussicht auf Erfolg hat, sagen wir Ihnen das.
Fristen haben Vorrang
Wenn eine Frist abzulaufen droht, bevor die Unterlagen eintreffen, reichen wir zunächst ein klaagschrift (Beschwerdeschrift) oder ein beroepschrift (Rechtsmittelschrift) ein. Die Begründung können wir später ergänzen. So wahren wir Ihre Rechte.
3. Kosten vereinbaren
Bevor wir mit der Arbeit beginnen, treffen wir klare Vereinbarungen über die Kosten. In vielen Fällen im Strafvollzug ist staatlich finanzierte Rechtshilfe möglich. Wenn das in Ihrem Fall nicht möglich ist, informieren wir Sie vorher darüber, welcher Honorarsatz gilt. Mehr dazu lesen Sie auf der Seite Kosten.
4. Einreichen der Unterlagen
Wir erstellen das klaagschrift, bezwaarschrift (Widerspruchsschrift) oder beroepschrift. Dabei stützen wir uns auf die einschlägigen Vorschriften und die für Ihre Situation relevanten Entscheidungen des Raad voor Strafrechtstoepassing en Jeugdbescherming (RSJ, Rat für Strafrechtspflege und Jugendschutz). Falls nötig, reichen wir auch einen schorsingsverzoek (Antrag auf vorläufige Aussetzung) ein, damit eine Entscheidung mit schwerwiegenden Folgen vorübergehend ausgesetzt werden kann.
5. Die Anhörung
Wir nehmen an Ihrer beklagzitting (Beschwerdeanhörung) teil und sprechen für Sie. Vorher besprechen wir mit Ihnen, worum es gehen wird, damit Sie wissen, was Sie erwartet. Rechtsmittelverfahren vor dem RSJ werden häufig schriftlich geführt. Auch dabei halten wir Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.
6. Nach der Entscheidung
Sie erhalten die Entscheidung mit einer verständlichen Erklärung: Was wurde entschieden, was bedeutet das in der Praxis und welche weiteren Schritte sind möglich? Wenn sich ein Rechtsmittel lohnt, behalten wir auch dafür die Frist im Blick.
Häufig gestellte Fragen
Wie bleiben wir während der Haft in Kontakt?
Wir bleiben telefonisch, per Post und durch Besuche in der Anstalt in Kontakt. Der Schriftverkehr mit Ihrem Anwalt ist besonders geschützt und darf in der Regel nicht inhaltlich kontrolliert werden.
Kann meine Familie Dinge für mich regeln?
Familienmitglieder können uns kontaktieren und Informationen weitergeben. Um Ihren Fall zu übernehmen, brauchen wir jedoch Ihre eigene Zustimmung.
Übernehmen Sie auch dringende Fälle?
Ja. Wenn Sie derzeit isoliert untergebracht sind, Ihr Hafturlaub widerrufen wurde oder Ihnen eine unmittelbare Verlegung bevorsteht, kann kurzfristig ein schorsingsverzoek eingereicht werden.
Bitte beachten
Diese Seite wurde auf Grundlage der Fachkenntnisse von Mr. S.P.C. (Stan) Broekmans erstellt, der bei Hameleers Antonides Advocaten auf Strafvollzugsrecht spezialisiert ist. Haben Sie eine Frage zu Ihrer eigenen Situation? Kontaktieren Sie uns – eine erste Einschätzung ist für Sie kostenlos.
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