Haft
Informationen zur Haft
Wer zum ersten Mal in Haft ist oder ein Familienmitglied in Haft hat, hat oft viele Fragen. Diese Seite erklärt die wichtigsten Themen in einfacher Sprache.
- Anstaltsarten und Vollzugsformen
- Tagesablauf und Arbeit
- Besuche, Telefonate und Post
- Strafen und Maßnahmen
- Medizinische Versorgung
- An wen können Sie sich wenden?
Anstaltsarten und Vollzugsformen
Menschen in voorlopige hechtenis (Untersuchungshaft) bleiben in der Regel in einem huis van bewaring (Untersuchungshaftanstalt). Sobald eine Verurteilung rechtskräftig ist, werden sie grundsätzlich in einer Strafvollzugsanstalt untergebracht. Es gibt auch besondere Einrichtungen, etwa Abteilungen für Gefangene mit psychischen Problemen, inrichtingen voor stelselmatige daders (Einrichtungen für Personen, die wiederholt Straftaten begehen) und Abteilungen mit erhöhten Sicherheitsvorkehrungen.
Innerhalb einer Anstalt gibt es unterschiedliche Vollzugsformen. Im beperkt gemeenschapsregime (Vollzug mit eingeschränkten Gemeinschaftszeiten) verbringen Sie mehr Zeit in Ihrer Zelle als im regime van algehele gemeenschap (Vollzug mit umfassenden Gemeinschaftszeiten). Ihr Verhalten spielt beim Aufstieg und bei der Rückstufung zwischen den Programmen eine Rolle.
Tagesablauf und Arbeit
Der Tagesablauf legt fest, wann Sie sich im Freien aufhalten, Sport treiben, Besuch empfangen, arbeiten oder an Aktivitäten teilnehmen können. Arbeit ist ein regulärer Bestandteil der Haft. Wenn Sie mit einer Entscheidung über Ihren Tagesablauf, etwa dem Ausschluss von Aktivitäten, nicht einverstanden sind, können Sie dagegen möglicherweise beklag (förmliche Beschwerde) einlegen.
Besuche, Telefonate und Post
- Besuche — Gefangene können nach den Regeln der Anstalt Besuch empfangen. Besuche müssen in der Regel im Voraus vereinbart werden. Unter besonderen Umständen können Besuche eingeschränkt oder überwacht werden.
- Telefonate — Sie können zu festgelegten Zeiten telefonieren. Gespräche mit Ihrem Anwalt sind vertraulich. Das gilt nicht für gewöhnliche Telefonate, die aufgezeichnet oder überwacht werden können.
- Post — Post kann kontrolliert werden. Post an Ihren Anwalt und bestimmte Organisationen sowie Post von diesen Stellen gilt als geprivilegieerde post (besonders geschützte Korrespondenz). Ihr Inhalt darf grundsätzlich nicht gelesen werden.
Für Familienangehörige
Möchten Sie jemanden in Haft besuchen? Fragen Sie bei der Anstalt nach, wie Besuche ablaufen und welche Ausweisdokumente Sie benötigen. Allgemeine Informationen für Besucher finden Sie unter dji.nl/justitiabelen.
Strafen und Maßnahmen
Die Anstaltsleitung kann bei Regelverstößen eine disciplinaire straf (Disziplinarstrafe) verhängen, etwa den Ausschluss von Aktivitäten oder die Unterbringung in einer strafcel (Disziplinarzelle). Daneben gibt es ordemaatregelen (Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Ordnung), etwa die getrennte Unterbringung oder Kameraüberwachung. Diese dienen nicht der Bestrafung, sondern dem Schutz der Ordnung, der Sicherheit oder Ihrer eigenen Gesundheit.
In beiden Fällen müssen Sie grundsätzlich vorher Gelegenheit erhalten, sich zu äußern, und die Entscheidung schriftlich mit einer Begründung erhalten. Geschieht das nicht, kann dies ein Grund für eine Beschwerde sein.
Medizinische Versorgung
Jede Anstalt hat einen medizinischen Dienst. Mit einem sprekersbriefje (schriftlicher Terminantrag) können Sie einen Termin bei einer Pflegekraft oder beim Anstaltsarzt vereinbaren. Wenn Sie mit Ihrer medizinischen Behandlung nicht einverstanden sind, beginnt das Beschwerdeverfahren in der Regel mit einer medizinischen Vermittlung. Danach folgt ein gesondertes Rechtsmittelverfahren. Geht es um eine Entscheidung der Anstaltsleitung über die Versorgung, kann beklag möglich sein.
An wen können Sie sich wenden?
- casemanager (Fallbetreuer) — für Ihren D&R-plan (Haft- und Wiedereingliederungsplan), die fasering (schrittweise Lockerung des Vollzugs), verlof (Hafturlaub) und praktische Fragen.
- maandcommissaris (monatlich zuständiges Besuchsmitglied der Aufsichtskommission) — zur Vermittlung bei Problemen in der Anstalt.
- beklagcommissie (Beschwerdeausschuss) — für Beschwerden über Entscheidungen der Anstaltsleitung.
- RSJ (Rat für Strafrechtspflege und Jugendschutz) — für Rechtsmittel und schorsingsverzoeken (Anträge auf Aussetzung einer Entscheidung).
- Anwalt — für Beratung und Unterstützung in all diesen Verfahren.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich meinen Anwalt selbst wählen?
Ja. Sie entscheiden, wer Sie unterstützt, auch wenn Sie für Ihr Strafverfahren bereits einen anderen Anwalt haben.
Werden Gespräche mit meinem Anwalt überwacht?
Der Kontakt mit Ihrem Anwalt ist vertraulich. Gespräche und Schriftverkehr mit Ihrem Anwalt sind besonders geschützt. Ihre Inhalte dürfen grundsätzlich nicht überwacht oder gelesen werden.
Was kann ich tun, wenn ich keine Antwort auf meine Anträge erhalte?
Stellen Sie Ihren Antrag schriftlich und bewahren Sie eine Kopie auf. Wenn Sie weiterhin keine Antwort erhalten, kann der maandcommissaris vermitteln. Manchmal ist bereits das Ausbleiben einer Entscheidung ein Grund für eine Beschwerde.
Bitte beachten
Diese Seite wurde auf Grundlage der Fachkenntnisse von Mr. S.P.C. (Stan) Broekmans erstellt, der bei Hameleers Antonides Advocaten auf Strafvollzugsrecht spezialisiert ist. Haben Sie eine Frage zu Ihrer eigenen Situation? Kontaktieren Sie uns – eine erste Einschätzung ist für Sie kostenlos.
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