beklag (Beschwerde)
Die beklagzitting (Anhörung zur Beschwerde)
Nachdem Sie ein klaagschrift (schriftliche Beschwerde) eingereicht haben, findet in der Regel eine Anhörung vor der beklagcommissie (Beschwerdeausschuss) statt. Hier erfahren Sie, wer teilnimmt, wie die Anhörung abläuft und wie Sie sich vorbereiten können.
- Was passiert vor der Anhörung?
- Wer nimmt an der Anhörung teil?
- Wie läuft die Anhörung ab?
- Wie können Sie sich vorbereiten?
- Die Entscheidung
- Mit oder ohne Anwalt?
Was passiert vor der Anhörung?
Sobald Ihr klaagschrift eingegangen ist, bittet das Sekretariat der commissie van toezicht (Aufsichtskommission) die Gefängnisleitung um eine Stellungnahme. Die Gefängnisleitung übermittelt die schriftliche Entscheidung und häufig auch Berichte oder Protokolle. Diese Unterlagen sollten auch Ihnen oder Ihrem Anwalt zur Verfügung gestellt werden, damit Sie wissen, worauf sich die Gefängnisleitung stützt. Wenn Unterlagen fehlen, können Sie diese vor oder während der Anhörung anfordern.
Wer nimmt an der Anhörung teil?
- Die beklagcommissie — in der Regel eine vorsitzende Person, manchmal mit zwei weiteren Mitgliedern, unterstützt durch eine Sekretärin oder einen Sekretär.
- Die Gefängnisleitung oder eine Vertretung, etwa eine Stationsleitung oder ein juristischer Mitarbeiter.
- Sie als beschwerdeführende Person, sofern Sie nicht erklären, dass Sie nicht teilnehmen möchten.
- Ihr Anwalt, falls Sie einen beauftragt haben.
Die Anhörung findet in der Regel im Gefängnis selbst statt. In manchen Fällen wird ein Fall schriftlich behandelt oder die Anhörung per Video durchgeführt, zum Beispiel wenn Sie inzwischen anderswo untergebracht sind.
Wie läuft die Anhörung ab?
Eine beklagzitting ist weniger förmlich als eine Verhandlung vor einem Strafgericht, aber dennoch eine ernste Angelegenheit. Sie läuft meist wie folgt ab:
- Die vorsitzende Person fasst kurz zusammen, worum es bei der Beschwerde geht.
- Sie oder Ihr Anwalt erläutern die Beschwerde.
- Die Gefängnisleitung schildert ihre Sicht der Dinge.
- Der Ausschuss stellt beiden Seiten Fragen.
- Sie haben das letzte Wort.
Die Anhörung ist oft kurz und dauert manchmal nur zehn bis fünfzehn Minuten pro Fall. Deshalb ist es besonders wichtig, Ihren Fall klar und auf den Punkt zu erklären.
Praktischer Tipp
Schreiben Sie vorher genau auf, was passiert ist, einschließlich Datum und Uhrzeit, und welche Auswirkungen es auf Sie hatte. Konkrete Tatsachen haben mehr Gewicht als allgemeine Unzufriedenheit.
Wie können Sie sich vorbereiten?
- Lesen Sie die Entscheidung der Gefängnisleitung und die Berichte sorgfältig.
- Notieren Sie, welche Angaben sachlich falsch sind und warum.
- Sammeln Sie alles, was Ihre Position stützt, etwa Zeugen auf Ihrer Station oder schriftliche Unterlagen.
- Überlegen Sie, was Sie erreichen möchten: vernietiging (Aufhebung der Entscheidung), tegemoetkoming (Entschädigung) oder beides.
Die Entscheidung
Die beklagcommissie entscheidet in der Regel innerhalb weniger Wochen. Sie erhalten die Entscheidung schriftlich. Die Beschwerde kann für niet-ontvankelijk (unzulässig), ongegrond (unbegründet) oder gegrond (begründet) erklärt werden. Ist die Beschwerde gegrond, kann der Ausschuss die Entscheidung der Gefängnisleitung aufheben, die Gefängnisleitung zu einer neuen Entscheidung verpflichten und eine tegemoetkoming zusprechen. Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie beim Raad voor Strafrechtstoepassing en Jeugdbescherming (RSJ, Rat für Strafrechtsanwendung und Jugendschutz) beroep (Rechtsmittel gegen die Entscheidung) einlegen. Auch die Gefängnisleitung kann beroep einlegen.
Mit oder ohne Anwalt?
Sie dürfen selbst für sich sprechen. Rechtlicher Beistand kann jedoch einen großen Unterschied machen: Ein Anwalt kennt die Regeln und die Rechtsprechung des RSJ, kann prüfen, ob die Gefängnisleitung die motiveringsplicht (Pflicht zur Begründung der Entscheidung) und die hoorplicht (Pflicht, Sie anzuhören) erfüllt hat, und kann bei der Anhörung nachfragen, wenn Ihnen das selbst schwerfällt. Ihr Anwalt behält nach der Entscheidung auch die Frist für das beroep im Blick.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich an der Anhörung teilnehmen?
Sie müssen nicht teilnehmen, aber oft ist es sinnvoll. So kann der Ausschuss Ihre Sicht der Dinge direkt von Ihnen hören. Wenn Sie nicht teilnehmen möchten, kann Ihr Anwalt für Sie sprechen.
Kann ich beantragen, dass Zeugen angehört werden?
Das können Sie beantragen, zum Beispiel für einen Mitgefangenen oder einen Mitarbeiter. Der Ausschuss entscheidet, ob dies für die Beurteilung der Beschwerde notwendig ist.
Wie lange dauert es, bis mein Fall angehört wird?
Das ist von Gefängnis zu Gefängnis unterschiedlich und hängt davon ab, wie stark der Ausschuss ausgelastet ist. In dringenden Fällen können Sie beim RSJ auch einen schorsingsverzoek (Antrag auf vorläufige Aussetzung der Entscheidung) einreichen.
Bitte beachten
Diese Seite wurde auf Grundlage der Fachkenntnisse von Mr. S.P.C. (Stan) Broekmans erstellt, der bei Hameleers Antonides Advocaten auf Strafvollzugsrecht spezialisiert ist. Haben Sie eine Frage zu Ihrer eigenen Situation? Kontaktieren Sie uns – eine erste Einschätzung ist für Sie kostenlos.
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