Kanzlei
Kosten
Sie möchten vorab wissen, was auf Sie zukommt. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie die Anwaltskosten in Haftsachen geregelt sind und wann staatlich finanzierte Rechtshilfe möglich ist.
Das erste Gespräch ist kostenlos
Sie können uns anrufen und Ihre Situation schildern. In diesem Gespräch geben wir eine erste Einschätzung und besprechen, ob rechtliche Schritte sinnvoll wären. Dafür entstehen Ihnen keine Kosten. Erst wenn wir Ihren Fall übernehmen, vereinbaren wir die Kosten — immer vorab und schriftlich.
Staatlich finanzierte Rechtshilfe: toevoeging (Bewilligung staatlicher Rechtshilfe)
In vielen Haftsachen ist staatlich finanzierte Rechtshilfe möglich. Das bedeutet, dass der Raad voor Rechtsbijstand (niederländische Behörde für Rechtshilfe) den größten Teil Ihrer Anwaltskosten übernimmt. Sie zahlen nur einen eigen bijdrage (Eigenanteil). Ob Sie Anspruch darauf haben, hängt von Ihrem Einkommen, Ihrem Vermögen und der Art des Falls ab. Wir beantragen die toevoeging für Sie. Der Raad voor Rechtsbijstand entscheidet über den Antrag.
Die Höhe des eigen bijdrage wird jedes Jahr vom Raad voor Rechtsbijstand festgelegt. Die aktuellen Beträge finden Sie auf rechtsbijstand.nl. In bestimmten Fällen kann Ihr Eigenanteil niedriger ausfallen, zum Beispiel nach einer Verweisung durch das Juridisch Loket (niederländische Rechtsberatungsstelle).
Bitte beachten Sie
Nicht für jeden Fall ist eine toevoeging möglich. Anträge können abgelehnt werden, wenn es nur um ein geringfügiges Interesse geht. Wir besprechen dies vorher mit Ihnen, damit es keine Überraschungen gibt.
Selbst finanzierte Fälle
Wenn Sie keinen Anspruch auf staatlich finanzierte Rechtshilfe haben, berechnen wir einen Stundensatz oder, soweit möglich, einen Festpreis pro Verfahren. Der Stundensatz beträgt € 250, zuzüglich Mehrwertsteuer und Kanzleiauslagen. Für gängige Verfahren können wir einen Festpreis vereinbaren; Festpreise pro Verfahren erhalten Sie auf Anfrage.
Was Sie außerdem beachten sollten
- Für das beklag- oder beroep-Verfahren selbst fällt kein griffierecht (Gerichtsgebühr) an.
- Bei selbst finanzierten Fällen können Reisezeit und Reisekosten berechnet werden.
- Wenn Ihrer Beschwerde stattgegeben wird, kann Ihnen eine tegemoetkoming (Entschädigung) zugesprochen werden; diese deckt Ihre Anwaltskosten nicht vollständig.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich während meiner Haft eine toevoeging erhalten?
Ja, das ist möglich. Der Raad voor Rechtsbijstand prüft Ihr Einkommen und Vermögen von vor zwei Jahren. Dieses Jahr wird als peiljaar (Bezugsjahr) bezeichnet. Wenn Ihr Einkommen seitdem deutlich gesunken ist, können Sie eine peiljaarverlegging (Änderung des Bezugsjahres) beantragen.
Muss ich den eigen bijdrage sofort bezahlen?
Sie erhalten dafür eine Rechnung. Zahlungsmodalitäten können Sie mit uns vereinbaren.
Was ist, wenn meine Familie die Kosten übernehmen möchte?
Das ist möglich, sofern es vorab eindeutig festgehalten wird. Sie bleiben unser Mandant oder unsere Mandantin. Weisungen und die Kommunikation laufen weiterhin über Sie.
Bitte beachten
Diese Seite wurde auf Grundlage der Fachkenntnisse von Mr. S.P.C. (Stan) Broekmans erstellt, der bei Hameleers Antonides Advocaten auf Strafvollzugsrecht spezialisiert ist. Haben Sie eine Frage zu Ihrer eigenen Situation? Kontaktieren Sie uns – eine erste Einschätzung ist für Sie kostenlos.
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