Rechtsmittel

Rechtsmittel beim RSJ

Sind Sie mit der Entscheidung der beklagcommissie (Beschwerdeausschuss) nicht einverstanden? Sie können bei der beroepscommissie (Rechtsmittelausschuss) des Raad voor Strafrechtstoepassing en Jeugdbescherming, RSJ (Rat für Strafrechtsanwendung und Jugendschutz), ein Rechtsmittel einlegen. Im Folgenden erklären wir, wie dieses Verfahren abläuft.