Rechtsmittel
Rechtsmittel beim RSJ
Sind Sie mit der Entscheidung der beklagcommissie (Beschwerdeausschuss) nicht einverstanden? Sie können bei der beroepscommissie (Rechtsmittelausschuss) des Raad voor Strafrechtstoepassing en Jeugdbescherming, RSJ (Rat für Strafrechtsanwendung und Jugendschutz), ein Rechtsmittel einlegen. Im Folgenden erklären wir, wie dieses Verfahren abläuft.
- Wann können Sie ein Rechtsmittel einlegen?
- Frist von sieben Tagen
- Was muss eine Rechtsmittelschrift enthalten?
- Wie läuft das Rechtsmittelverfahren ab?
- Eilanträge auf Aussetzung
- Mögliche Ergebnisse
Wann können Sie ein Rechtsmittel einlegen?
Sie können gegen eine Entscheidung der beklagcommissie ein Rechtsmittel einlegen. Das gilt, wenn Ihr beklag (Beschwerde) als unbegründet zurückgewiesen oder für unzulässig erklärt wurde, aber auch, wenn Sie mit der Höhe der zugesprochenen Entschädigung nicht einverstanden sind. Auch die Anstaltsleitung kann ein Rechtsmittel einlegen, wenn einer Beschwerde stattgegeben wurde.
Die beroepscommissie entscheidet auch über Rechtsmittel gegen bestimmte Entscheidungen des selectiefunctionaris (für die Zuweisung und Verlegung von Gefangenen zuständige Person), zum Beispiel über Verlegungen, sowie gegen Entscheidungen über verlof (Hafturlaub). Dafür gilt ein gesondertes Verfahren, das häufig mit einem bezwaarschrift (schriftlicher Widerspruch) beginnt.
Frist von sieben Tagen
In der Regel müssen Sie Ihren beroepschrift (Rechtsmittelschrift) innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Entscheidung einreichen. Auch hier wird ein verspätetes Rechtsmittel meist für unzulässig erklärt. Bewahren Sie den Umschlag auf oder notieren Sie, wann Sie die Entscheidung erhalten haben. So können Sie nachweisen, dass Sie Ihr Rechtsmittel fristgerecht eingereicht haben.
Eine kurze Rechtsmittelschrift genügt zunächst; die Begründung kann später folgen
Wenn die Frist bald abläuft, können Sie zunächst einen kurzen beroepschrift einreichen und darum bitten, die Begründung später nachreichen zu dürfen. Damit wahren Sie die Rechtsmittelfrist.
Was muss eine Rechtsmittelschrift enthalten?
- Ihre persönlichen Angaben und das Aktenzeichen der Entscheidung der beklagcommissie.
- Welchen Teil der Entscheidung Sie anfechten.
- Die Begründung: Warum halten Sie die Entscheidung für falsch?
- Welche Entscheidung Sie von der beroepscommissie verlangen.
Bei einem Rechtsmittel geht es nicht nur um die Tatsachen, sondern auch um die rechtliche Bewertung. Hat die Anstaltsleitung die Entscheidung beispielsweise ausreichend begründet? Hatten Sie vorher Gelegenheit, sich zu äußern? Steht die Strafe oder Maßnahme in einem angemessenen Verhältnis zum Geschehen?
Wie läuft das Rechtsmittelverfahren ab?
Die beroepscommissie des Raad voor Strafrechtstoepassing en Jeugdbescherming (RSJ) bearbeitet viele Fälle schriftlich. Die Anstaltsleitung kann zu Ihrem beroepschrift Stellung nehmen, und Sie erhalten Gelegenheit, darauf zu antworten. In manchen Fällen findet eine Verhandlung statt oder die Beteiligten werden angehört. Anschließend ergeht eine schriftliche Entscheidung. Diese Entscheidungen werden anonymisiert veröffentlicht und bilden zusammen die Rechtsprechung, die zur Beurteilung späterer Fälle herangezogen wird.
Eilanträge auf Aussetzung
Wenn Sie den Ausgang des Verfahrens nicht abwarten können, etwa weil Sie sich gerade in afzondering (Absonderung) befinden oder Ihr Hafturlaub kurz vor dem geplanten Beginn widerrufen wurde, können Sie zusätzlich einen schorsingsverzoek (Antrag auf Aussetzung) an den Vorsitz der beroepscommissie richten. Der Vorsitz entscheidet kurzfristig, ob die Entscheidung vorläufig ausgesetzt wird, bis über das Rechtsmittel entschieden ist.
Mögliche Ergebnisse
- Das Rechtsmittel wird als ongegrond (unbegründet) zurückgewiesen: Die Entscheidung der beklagcommissie bleibt bestehen.
- Dem Rechtsmittel wird stattgegeben: gegrond (begründet): Die beroepscommissie hebt die Entscheidung auf und trifft selbst die Entscheidung, die die beklagcommissie hätte treffen müssen.
- Das Rechtsmittel wird für niet-ontvankelijk (unzulässig) erklärt, etwa weil es zu spät eingereicht wurde.
- Eine tegemoetkoming (Entschädigung) wird zugesprochen oder ihre Höhe wird angepasst.
Gegen eine Entscheidung der beroepscommissie gibt es kein ordentliches Rechtsmittel. Deshalb ist es wichtig, dass Ihr beroepschrift von Anfang an richtig und vollständig ist.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich für die Verhandlung nach Den Haag reisen?
Meist nicht. Viele Fälle werden schriftlich bearbeitet. Wenn Sie angehört werden, geschieht dies häufig in der Haftanstalt oder per Videoübertragung.
Wie lange dauert ein Rechtsmittelverfahren?
Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Über einen schorsingsverzoek wird innerhalb weniger Tage entschieden. Ein Rechtsmittelverfahren dauert meist länger, weil beide Seiten Gelegenheit erhalten, ihre Sicht schriftlich darzulegen.
Kann ich ein Rechtsmittel einlegen, wenn ich selbst keine Beschwerde eingereicht habe?
Ein Rechtsmittel steht den Beteiligten der beklagprocedure (Beschwerdeverfahren) offen. Für Entscheidungen etwa über Verlegungen oder Hafturlaub gilt ein gesondertes Verfahren, unabhängig vom Beschwerdeverfahren (beklag).
Bitte beachten
Diese Seite wurde auf Grundlage der Fachkenntnisse von Mr. S.P.C. (Stan) Broekmans erstellt, der bei Hameleers Antonides Advocaten auf Strafvollzugsrecht spezialisiert ist. Haben Sie eine Frage zu Ihrer eigenen Situation? Kontaktieren Sie uns – eine erste Einschätzung ist für Sie kostenlos.
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