Strafhaft
Die Beperkt Beveiligde Afdeling (BBA, Abteilung mit geringem Sicherheitsniveau)
Eine Abteilung mit geringem Sicherheitsniveau ist für Gefangene in der letzten Phase ihrer Haft vorgesehen. Sie bietet mehr Bewegungsfreiheit und bereitet auf die Rückkehr in die Gesellschaft vor. Im Folgenden erklären wir, wie die Unterbringung funktioniert.
- Was ist eine BBA?
- Wann kommen Sie dafür infrage?
- Wie läuft das Antragsverfahren ab?
- Ablehnung oder Rückverlegung
- Was können Sie tun?
Was ist eine BBA?
Eine Beperkt Beveiligde Afdeling (BBA) ist eine Abteilung mit geringerem Sicherheitsniveau, die einer Justizvollzugsanstalt angeschlossen ist. Die dort untergebrachten Gefangenen arbeiten auf ihre Wiedereingliederung in die Gesellschaft hin. Mit entsprechender Genehmigung dürfen sie außerhalb der Anstalt arbeiten, eine Ausbildung absolvieren, studieren oder ein Praktikum machen. Hafturlaub ist möglich, wenn die geltenden Voraussetzungen erfüllt sind. Im Mittelpunkt stehen Selbstständigkeit, eine geregelte Tagesbeschäftigung und eine verantwortungsvolle Rückkehr in die Gesellschaft.
Die BBA ist Teil der detentiefasering (stufenweise Lockerung des Strafvollzugs). Ihre Regeln stehen unter anderem im Beleidskader Beperkt Beveiligde Afdeling (Leitlinien für Abteilungen mit geringem Sicherheitsniveau) und in der Regeling selectie, plaatsing en overplaatsing van gedetineerden (Verordnung über die Auswahl, Unterbringung und Verlegung von Gefangenen). Die genauen Vorgaben können sich ändern, wenn die Richtlinien aktualisiert werden. Informieren Sie sich deshalb auch anhand der aktuellen Angaben des Dienst Justitiële Inrichtingen (DJI, niederländische Justizvollzugsbehörde) zur Unterbringung und zu Verlegungen.
Wann kommen Sie dafür infrage?
Bei der Prüfung werden in der Regel folgende Punkte berücksichtigt:
- die Phase Ihrer Haft, das Ende Ihrer Strafe und der Zeitpunkt, ab dem eine Unterbringung möglich ist;
- Ihr Verhalten während der Haft und Ihre Bemühungen, die Ziele Ihres D&R-plan (Haft- und Wiedereingliederungsplan) zu erreichen;
- die eingeschätzten Risiken einer Flucht, erneuter Straftaten und öffentlicher Unruhe;
- Empfehlungen unter anderem der reclassering (Bewährungshilfe) und des openbaar ministerie (Staatsanwaltschaft);
- die Interessen von Opfern und Hinterbliebenen;
- ob Sie über ein geeignetes verlofadres (Aufenthaltsadresse während des Hafturlaubs) und einen konkreten Plan für eine geregelte Tagesbeschäftigung verfügen.
Achten Sie auf vollständige Unterlagen
Eine konkrete Erklärung eines Arbeitgebers, eine Anmeldebestätigung für einen Kurs oder eine Erklärung zu Ihrer Aufenthaltsadresse während des Hafturlaubs kann einen Antrag deutlich stärken. Achten Sie darauf, diese Unterlagen bereits dem Antrag beizufügen und sie nicht erst im Widerspruchsverfahren vorzulegen.
Wie läuft das Antragsverfahren ab?
- Sie besprechen die Unterbringung mit Ihrer zuständigen Betreuungsperson, und sie wird in Ihren D&R-plan aufgenommen.
- Die Justizvollzugsanstalt erstellt ein selectieadvies (Empfehlung zur Auswahl und Unterbringung) und holt bei Bedarf weitere Empfehlungen ein.
- Der selectiefunctionaris (für Auswahl und Unterbringung zuständige Bedienstete) des DJI trifft im Namen des Ministers eine selectiebeslissing (Entscheidung über Auswahl und Unterbringung).
- Wird Ihr Antrag bewilligt, werden Sie unter bestimmten Auflagen in die BBA verlegt.
Ablehnung oder Rückverlegung
Ein Antrag kann beispielsweise wegen einer negativen Empfehlung, eines Vorfalls während der Haft, fehlender geeigneter Tagesbeschäftigung oder einer abgelehnten Aufenthaltsadresse für den Hafturlaub abgelehnt werden. Sie können auch aus einer BBA in eine Abteilung mit einem anderen Sicherheitsniveau zurückverlegt werden, wenn sich die Risiken ändern oder Sie die Auflagen und Vereinbarungen nicht einhalten.
Bei beiden Entscheidungen ist die Begründung entscheidend: Welche konkreten Tatsachen stützen die Entscheidung, wie aktuell sind sie und wurden Ihre Interessen berücksichtigt? Ein allgemeiner Verweis auf „das Risiko“ reicht in der Regel nicht aus.
Was können Sie tun?
Gegen eine selectiebeslissing über die Unterbringung in einer BBA oder die Rückverlegung aus einer BBA können Sie innerhalb von sieben Tagen ein bezwaarschrift (schriftlicher Widerspruch) beim selectiefunctionaris des DJI einreichen. Dieser handelt im Namen des Ministers. Gegen die Entscheidung über Ihren Widerspruch können Sie beroep (Rechtsmittel) bei der beroepscommissie (Rechtsmittelkommission) des Raad voor Strafrechtstoepassing en Jeugdbescherming (RSJ, Rat für Strafrechtsanwendung und Jugendschutz) einlegen.
Eine andere Entscheidung der Anstaltsleitung während Ihres Aufenthalts in der BBA, etwa eine Disziplinarstrafe, können Sie mit einem beklag (Beschwerde) bei der beklagcommissie (Beschwerdekommission) anfechten. Nicht jede Beschwerde fällt unter das beklagrecht (Beschwerderecht). Lassen Sie deshalb möglichst schnell prüfen, welches Verfahren einschlägig ist. In dringenden Fällen können Sie neben einem Widerspruch, einem Rechtsmittel oder einer Beschwerde beim Vorsitz der zuständigen Kommission eine schorsing (Aussetzung der Entscheidung) beantragen.
Achten Sie auf die Frist
Die Frist beträgt in der Regel sieben Tage, nachdem Sie die Entscheidung erhalten oder von ihr erfahren haben. Fordern Sie die schriftliche Entscheidung unverzüglich an und holen Sie rechtlichen Rat ein.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich während meines Aufenthalts in einer BBA arbeiten?
Arbeit, Ausbildung oder Studium außerhalb der Justizvollzugsanstalt sind wichtige Bestandteile dieser Vollzugsform, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind und eine geeignete Tagesbeschäftigung vorhanden ist.
Kann mir eine frühere Verurteilung zum Nachteil werden?
Ihre Vergangenheit darf bei der Risikobewertung berücksichtigt werden, die Prüfung muss sich aber mit Ihrer aktuellen Situation befassen. Eine Ablehnung, die sich ausschließlich auf Ihre Vergangenheit stützt, kann angefochten werden.
Was ist, wenn meine Aufenthaltsadresse für den Hafturlaub abgelehnt wird?
Sie können eine andere Adresse vorschlagen oder Unterlagen vorlegen, die erklären, warum die Adresse doch geeignet ist. Lassen Sie die Ablehnung rechtlich prüfen.
Bitte beachten
Diese Seite wurde auf Grundlage der Fachkenntnisse von Mr. S.P.C. (Stan) Broekmans erstellt, der bei Hameleers Antonides Advocaten auf Strafvollzugsrecht spezialisiert ist. Haben Sie eine Frage zu Ihrer eigenen Situation? Kontaktieren Sie uns – eine erste Einschätzung ist für Sie kostenlos.
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