Afdeling voor Intensief Toezicht
Afdeling voor Intensief Toezicht (Abteilung für intensive Überwachung)
Auf der AIT gelten strenge Regeln für Überwachung, Besuche, Telefonate und Anwaltskontakte. Lesen Sie, was eine Unterbringung bedeutet und wann Sie Beschwerde einlegen können.
Die Afdeling voor Intensief Toezicht (AIT) ist eine kleine Gefängnisabteilung mit zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen und strenger Kontrolle der Kontakte. Ein Aufenthalt wirkt sich auf Ihren Alltag aus, aber auch auf Ihre Familie und Ihren Anwalt. Seit dem 1. November 2025 gelten zusätzliche gesetzliche Einschränkungen.
Strafvollzug: Was ist die AIT?
Die AIT dient der besonderen Unterbringung von Gefangenen, bei denen eine intensive Überwachung für notwendig gehalten wird. Die Haftbedingungen liegen zwischen denen einer gewöhnlichen Gefängnisabteilung und denen der Extra Beveiligde Inrichting (EBI) (besonders gesicherte Haftanstalt). AIT-Abteilungen befinden sich in der PI Leeuwarden (Justizvollzugsanstalt Leeuwarden), PI Krimpen aan den IJssel (Justizvollzugsanstalt Krimpen aan den IJssel), PI Arnhem (Justizvollzugsanstalt Arnhem), PI Alphen aan den Rijn (Justizvollzugsanstalt Alphen aan den Rijn) und PI Sittard (Justizvollzugsanstalt Sittard).
Die Überwachung soll verhindern, dass Gefangene aus dem Gefängnis heraus Straftaten fortsetzen, Netzwerke ausbauen oder andere unter Druck setzen. Außerdem sollen Kontakte nach außen besser kontrolliert werden können.
Aktivitäten werden getrennt von anderen Abteilungen organisiert. Dadurch kommen AIT-Gefangene nicht mit Gefangenen dieser Abteilungen in Kontakt. Dies soll unter anderem verhindern, dass Nachrichten oder Aufträge weitergegeben werden.
Wer kann auf der AIT untergebracht werden?
Eine Unterbringung ist bei einem hohen Risiko für Folgendes möglich:
- Flucht, gegebenenfalls mit Hilfe anderer;
- schwere Straftaten aus der Haft heraus;
- anhaltende verbotene Kontakte nach außen, die das gesellschaftliche Zusammenleben schwer beeinträchtigen können.
Die Zielgruppe besteht vor allem aus Tätern, deren Kriminalität staatliche und gesellschaftliche Strukturen untergräbt. Dennoch ist die Verhinderung von Straftaten aus der Haft heraus nicht der einzig mögliche Grund für eine Unterbringung. Das ergibt sich aus RSJ (Raad voor Strafrechtstoepassing en Jeugdbescherming, Rat für Strafrechtsanwendung und Jugendschutz), 17. April 2023, 22/30865/GA. Die RSJ ist der Raad voor Strafrechtstoepassing en Jeugdbescherming; ihre beroepscommissie (Rechtsmittelkommission) entscheidet über Streitigkeiten zu Haftentscheidungen.
Eine individuelle Begründung ist erforderlich
Die Entscheidung muss erklären, warum gerade bei diesem Gefangenen eine AIT-Unterbringung notwendig ist. Das betonte die RSJ in der Entscheidung vom 1. Mai 2024, 23/37388/GA.
Dies gilt auch, wenn bereits GVM-maatregelen (zusätzliche Überwachungsmaßnahmen bei Fluchtgefahr oder Risiken für die Gesellschaft) angeordnet wurden. Solche Maßnahmen rechtfertigen nicht automatisch eine AIT-Unterbringung. Die Anstaltsleitung muss erklären, warum daneben die intensivere Überwachung auf der AIT notwendig ist.
Für die AIT gilt ein „hohes Risiko“, für die EBI dagegen ein „extrem hohes Risiko“. Nach Ansicht der RSJ ist diese Unterscheidung nicht klar genug. Auch die untere Schwelle für eine AIT-Unterbringung ist laut RSJ unklar.
Dauer und Verlängerung
Die Unterbringungsdauer beträgt zwölf Monate. Danach entscheidet ein selectiefunctionaris (zuständiger Beamter für Unterbringungsentscheidungen) über eine mögliche Verlängerung, jeweils um zwölf Monate.
Die RSJ kritisiert diese feste Dauer und empfiehlt eine Frist von höchstens zwölf Monaten. Dadurch gäbe es mehr Spielraum, um für jede Person zu beurteilen, wie lange die Unterbringung notwendig ist. Einschränkungen müssen notwendig sein und in einem angemessenen Verhältnis zum Risiko stehen.
Zu den vorgeschlagenen Unterbringungsregeln empfahl die RSJ außerdem:
- die Risiken, die eine Unterbringung notwendig machen, konkreter zu beschreiben;
- die AIT als Abteilung mit erweiterten Sicherheitsmaßnahmen einzustufen, nicht als besondere Unterbringung;
- klar zu regeln, wie eine Rückkehr in eine Abteilung mit normalen Sicherheitsmaßnahmen möglich ist;
- eine einzige selectieadviescommissie (beratende Kommission für Unterbringungsentscheidungen) sowohl für AIT- als auch für EBI-Unterbringungen einzusetzen.
Tagesprogramm, Seelsorge und Hafturlaub
Auf der AIT gibt es Möglichkeiten zum Kochen, Sporttreiben, Arbeiten und Aufenthalt im Freien. Das Programm ähnelt dem gewöhnlicher Abteilungen, aber Aktivitäten finden möglichst innerhalb der eigenen Abteilung statt.
Das Tagesprogramm ist eine allgemeine Regel. Dagegen ist normalerweise kein beklag (förmliche Beschwerde gegen eine Haftentscheidung) möglich, außer wenn die Regel gegen höherrangige Gesetze oder Vorschriften verstößt. In RSJ, 22. Mai 2024, 21/24264/GA wurde ein solcher Verstoß nicht festgestellt.
Seelsorge
Aktivitäten können auf einer AIT kürzer dauern. Bei der Seelsorge ist Artikel 41 Pbw (Penitentiaire beginselenwet, niederländisches Strafvollzugsgrundlagengesetz) relevant. In der Penitentiaire beginselenwet sind Rechte und Pflichten während der Haft festgelegt.
In RSJ, 6. Februar 2024, 23/33951/GA akzeptierte die beroepscommissie ein Angebot von einer halben Stunde Seelsorge. Dabei verwies sie auf RSJ, 13. Februar 2023, R 20/7558/GA. Dass eine Stunde üblich ist, bedeutet nach dieser Rechtsprechung nicht, dass ein kürzeres Angebot automatisch unzureichend ist.
Promoveren und degraderen (Auf- und Rückstufung im Haftprogramm)
Vor der Gesetzesänderung konnten AIT-Gefangene nach Ansicht der RSJ in das plusprogramma (erweitertes Haftprogramm mit zusätzlichen Möglichkeiten) aufsteigen. Das ergibt sich aus RSJ, 24. März 2022, 20/16514/GA und RSJ, 25. Oktober 2024, 24/42064/GA.
Nach der Gesetzesänderung besteht darüber Unsicherheit. Bei Haftbedingungen mit erweiterten Sicherheitsmaßnahmen gilt das promotie- en degradatiesysteem (System der Auf- und Rückstufung im Haftprogramm) nicht. Zugleich wird die AIT auch als besondere Unterbringung eingestuft, was nicht automatisch mit erweiterten Sicherheitsmaßnahmen gleichzusetzen ist. Möglicherweise hängt das Ergebnis von der Kombination aus Zweckbestimmung und Sicherheitsstufe in der jeweiligen Anstalt ab. Über diese Situation hat die beroepscommissie noch nicht entschieden.
Kein eindverlof (Hafturlaub vor der Entlassung)
Gefangene auf der AIT sind vom eindverlof ausgeschlossen. Dies steht in Artikel 33c, Absatz 6, Buchstabe c, der Regeling tijdelijk verlaten van de inrichting (Regelung zum vorübergehenden Verlassen der Haftanstalt).
Telefonate und Besuche seit dem 1. November 2025
Seit der Änderung der Pbw gilt für AIT-Gefangene ein festes Paket zusätzlicher Sicherheitsmaßnahmen.
Telefonieren
Sie dürfen dreimal pro Woche zehn Minuten telefonieren. Dies ergibt sich aus Artikel 40c, Absatz 1, Buchstabe b, Pbw. Vor der Gesetzesänderung waren höchstens sieben Gespräche von jeweils zehn Minuten pro Woche erlaubt.
Gewöhnliche Kontaktpersonen müssen vorab eine Sicherheitsüberprüfung mit positivem Ergebnis durchlaufen haben. Während des Gesprächs müssen sie sich an einem bestimmten Standort aufhalten, sich dort angemeldet und ausgewiesen haben und ein dafür vorgesehenes Telefon benutzen. In den Niederlanden wurden dafür vierzehn Standorte der DJI (Dienst Justitiële Inrichtingen, niederländische Behörde für Justizvollzugsanstalten) bestimmt. DJI steht für Dienst Justitiële Inrichtingen.
Für Telefonate mit Kontaktpersonen im Ausland gelten dieselben Bedingungen. Zusätzlich ist die Zustimmung des Ministers erforderlich. Die Pflicht, für ein Telefongespräch einen bestimmten Standort aufzusuchen, gilt nicht für Anwälte.
Besuch
Sie dürfen einmal pro Woche eine Stunde Besuch empfangen, gemäß Artikel 40c, Absatz 1, Buchstabe a, Pbw. Früher war eine Stunde das Minimum, und die Anstaltsleitung konnte mehr Besuch erlauben. Diese Befugnis ist entfallen.
Pro Besuchstermin sind erlaubt:
- zwei volljährige Besucher, jedoch nicht gleichzeitig; oder
- ein minderjähriger Besucher zusammen mit einem volljährigen Besucher.
Besucher dürfen sich während des Besuchstermins abwechseln. Das unterscheidet sich von den Regeln in der EBI.
Sicherheitsüberprüfung von Familie und anderen Kontakten
Für Besuche, Telefonate sowie das Überweisen oder Empfangen von Geld muss die Kontaktperson vorab zugelassen werden. Die Anstaltsleitung entscheidet darüber nach Beratung durch die Polizei und das Landelijk Bureau Inlichtingen en Veiligheid (landesweites Büro für Informationen und Sicherheit) der DJI.
Bei einer Zustimmung gilt die Entscheidung grundsätzlich ein Jahr. Es kann Gründe geben, einen kürzeren Zeitraum zu erlauben. Bei einer Ablehnung gilt die Entscheidung sechs Monate. Danach kann erneut eine Sicherheitsüberprüfung beantragt werden.
Wenn die Kontaktperson selbst in Haft war
Wer selbst in Haft ist, kann einen AIT-Gefangenen weder besuchen noch anrufen und auch keine Post mit ihm austauschen.
Wurde jemand vor weniger als sechs Monaten aus der Haft entlassen? Dann sind Besuche und telefonischer Kontakt ebenfalls nicht erlaubt. Nur der Minister kann darüber anders entscheiden.
Weitergehende Einschränkungen durch den Minister
Der Minister kann Kontakte nach außen vorübergehend sehr weitgehend einschränken. Dafür müssen Hinweise vorliegen, dass der Gefangene Kontakte für stark einschüchternde oder lebensbedrohliche Aktivitäten außerhalb der Anstalt nutzt oder dass die öffentliche Ordnung oder Sicherheit möglicherweise gefährdet ist.
Die RSJ erkennt an, dass einschneidende Maßnahmen vorübergehend notwendig sein können, warnt aber vor allgemeinen Einschränkungen ohne ausreichende Berücksichtigung des Einzelfalls. Dadurch können Gefangene unnötig strengen Haftbedingungen ausgesetzt werden.
Kontakt mit Ihrem Anwalt und Post
Höchstens zwei benannte Anwälte
Sie dürfen mit höchstens zwei benannten Rechtsbeiständen vertraulichen Kontakt haben. Sie benennen diese mit dem Formular „Aangewezen rechtsbijstandverlener“ (benannter Rechtsbeistand). Der Anwalt bestätigt darauf, dass er oder sie Sie vertritt, trägt die BAR-nummer (Registrierungsnummer des Anwalts) ein und schickt das Formular an die Anstalt zurück.
Eine Vertretung ist unter besonderen Umständen möglich. Mit Ihrer Zustimmung kann der benannte Anwalt dafür beim Generaldirektor der DJI eine Genehmigung beantragen. Erst nach der Genehmigung erhält die Vertretung den besonderen Status für vertrauliche Besuche, Telefonate und Post.
Ein zusätzlicher Anwalt kann möglicherweise benannt werden, wenn Sie an einem Gerichtsverfahren in einem anderen Rechtsgebiet beteiligt werden und Ihre beiden Anwälte dafür nicht genügend Kenntnisse oder Fachwissen haben. Auch dafür müssen Sie beim Generaldirektor der DJI eine Genehmigung beantragen. Ohne diese Genehmigung hat der zusätzliche Anwalt nicht den Status eines aangewezen rechtsbijstandverlener.
Regeln für Anwaltspost
Für geprivilegieerde post (Post mit besonderem Vertraulichkeitsschutz) gelten gesonderte Regeln:
- Post der beiden benannten Anwälte darf Ihnen ausgehändigt werden. In Ihrer Anwesenheit darf sie auf verbotene Gegenstände kontrolliert werden.
- Geprivilegieerde post von anderen Anwälten wird nicht ausgehändigt, sondern unter Angabe des Grundes zurückgeschickt.
- Nicht privilegierte Post von anderen Anwälten darf hingegen ausgehändigt werden. Diese Post darf auch inhaltlich kontrolliert werden.
Kameraüberwachung bei Anwaltsbesuchen
Bei persönlichen Gesprächen mit Ihrem Anwalt schaut das Personal über eine Kamera zu. Das Gespräch wird durchgehend visuell überwacht, aber ohne Ton. Ein Mitlesen in Aktenunterlagen oder Notizen ist nicht möglich.
Die Überwachung soll unter anderem verhindern, dass ein Anwalt bedroht oder unter Druck gesetzt wird. Nach dem Gespräch werden die Aufnahmen sofort gelöscht. Nur wenn das Gespräch unterbrochen wird und die Anstaltsleitung es wegen verschleiernder oder einschüchternder Kommunikation beendet, werden die Aufnahmen aufbewahrt.
Nach einer Unterbrechung entscheidet die Anstaltsleitung, ob das Gespräch endgültig beendet wird. Bei einer Beendigung wird der deken (örtlich zuständiger Aufsichtsverantwortlicher der Anwaltschaft) in dem Gerichtsbezirk informiert, in dem der Anwalt seine Kanzlei hat. Der deken beaufsichtigt Anwälte.
Das Vier-Augen-Prinzip
Bei beruflichen Kontakten, zum Beispiel mit Bewährungshelfern, Notaren, Ärzten und Seelsorgern, gilt, dass diese Personen in der Anstalt zu zweit arbeiten. Auch dies soll helfen, Druck, Zwang und Bedrohungen zu verhindern.
Beschwerde gegen den Abbruch eines Anwaltsbesuchs
Gegen die Entscheidung der Anstaltsleitung, den Anwaltsbesuch zu beenden, können Sie beklag bei der beklagcommissie (Beschwerdekommission) der Anstalt einlegen. Beklag ist eine förmliche Beschwerde gegen diese Entscheidung.
Ihr beklagschrift (Beschwerdeschrift) muss spätestens am siebten Tag nach dem Tag eingereicht werden, an dem Sie über die Entscheidung informiert wurden. Wenn Sie beklag einlegen, werden die Kameraaufnahmen sechs Wochen nach Ablauf der Beschwerdefrist gelöscht.
Sowohl Sie als auch die Anstaltsleitung können gegen die Entscheidung der beklagcommissie beroep (Rechtsmittel gegen die Beschwerdeentscheidung) einlegen. Das beroepschrift (Rechtsmittelschrift) muss spätestens sieben Tage nach dem Tag eingereicht werden, an dem eine Abschrift der Entscheidung eingegangen ist oder die Entscheidung mündlich mitgeteilt wurde. Bei beroep bleiben die Aufnahmen bis zum Tag nach der Entscheidung der beroepscommissie gespeichert.
Für das allgemeine Tagesprogramm ist dies anders: Dagegen ist beklag nur möglich, wenn ein Verstoß gegen höherrangige Gesetze oder Vorschriften vorliegt.
Was bedeutet das für Sie?
Eine AIT-Unterbringung erfordert auch von der Familie und anderen nahestehenden Personen Vorbereitung. Beachten Sie vor allem Folgendes:
- Prüfen Sie den Grund für die Unterbringung. Die Entscheidung muss auf Ihre persönliche Situation eingehen. Ein bloßer Verweis auf GVM-maatregelen reicht nicht aus.
- Kümmern Sie sich vorab um die Sicherheitsüberprüfung. Für Besuche, Telefonate sowie das Überweisen oder Empfangen von Geld muss die Kontaktperson zugelassen sein.
- Planen Sie Telefonate sorgfältig. Ein zugelassenes Familienmitglied kann nicht einfach zu Hause angerufen werden, sondern muss einen bestimmten Standort aufsuchen.
- Stimmen Sie Besuche ab. Während der Besuchsstunde gelten Einschränkungen für die Zahl der Besucher und ihre gleichzeitige Anwesenheit.
- Legen Sie fest, wer Ihre Anwälte sind. Für eine Vertretung oder einen zusätzlichen vertraulichen Rechtsbeistand ist eine gesonderte Genehmigung erforderlich.
- Achten Sie bei einem abgebrochenen Anwaltsbesuch auf die Frist. Besprechen Sie eine Beschwerde sofort mit Ihrem Anwalt, damit Sie rechtzeitig handeln können.
Gutes Verhalten bedeutet nach der Gesetzesänderung nicht ohne Weiteres, dass ein Aufstieg in das plusprogramma möglich ist. Lassen Sie bei Fragen dazu prüfen, welche Zweckbestimmung und welche Sicherheitsstufe für Ihre Abteilung gelten.
Bitte beachten
Diese Seite wurde auf Grundlage der Fachkenntnisse von Mr. S.P.C. (Stan) Broekmans erstellt, der bei Hameleers Antonides Advocaten auf Strafvollzugsrecht spezialisiert ist. Haben Sie eine Frage zu Ihrer eigenen Situation? Kontaktieren Sie uns – eine erste Einschätzung ist für Sie kostenlos.
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