Arrestanten
Arrestanten (besondere Haftkategorie im niederländischen Strafvollzug)
Für Arrestanten bei DJI (niederländische Justizvollzugsbehörde) gelten besondere Regeln zum Tagesprogramm, zur Arbeit und zur Verlegung. Lesen Sie, welche Rechte Sie haben und wann Sie Beschwerde einlegen können.
Ein Arrestant bei der Dienst Justitiële Inrichtingen (DJI) (niederländische Justizvollzugsbehörde) ist nicht dasselbe wie jemand, der nach einer Festnahme in einer Polizeizelle sitzt. Innerhalb von DJI geht es um bestimmte Gruppen von Gefangenen, für die vorübergehend ein eingeschränktes Tagesprogramm gilt. Auch auf einer Arrestantenabteilung haben Sie Rechte, unter anderem hinsichtlich der Dauer Ihres Aufenthalts und der Bearbeitung eines Verlegungsantrags.
Strafvollzug: Was ist eine Arrestantenabteilung?
Eine Arrestantenabteilung ist rechtlich eine Gefängnisabteilung mit Gemeinschaftsvollzug innerhalb einer Normaal Beveiligde Inrichting (NBI) (Justizvollzugsanstalt mit normalem Sicherheitsniveau). Die Besonderheit liegt vor allem im Tagesprogramm: Während der ersten acht Wochen wird keine Arbeit angeboten, und für Aktivitäten und Besuche stehen 28 Stunden pro Woche zur Verfügung.
Zum Vergleich: Auf einer regulären Gefängnisabteilung umfasst das Basisprogramm mindestens 42,5 Stunden Aktivitäten und Besuche pro Woche. Das Plusprogramm bietet 59 Stunden. Dieser Umfang ist in Artikel 3 Absatz 2 der Penitentiaire maatregel (Pm) (niederländische Strafvollzugsverordnung) festgelegt.
Das Arrestantenprogramm besteht seit dem 1. Januar 2014. Es entstand durch Sparmaßnahmen, die im Lenteakkoord (Frühjahrsabkommen) und im Masterplan DJI 2013–2018 (Reformplan für den Justizvollzug) ausgearbeitet wurden. Der Raad voor Strafrechtstoepassing en Jeugdbescherming (RSJ) (Rat für Strafrechtsanwendung und Jugendschutz) warnte im Februar 2013, dass der Ausschluss von Arbeit dem damaligen gesetzlichen Recht auf Arbeit widersprach. Der Staatssekretär teilte diese Auffassung nicht und führte das Programm ohne Gesetzesänderung ein. Die Regeln zur Arbeit wurden später jedoch geändert.
Arrestantenabteilungen befinden sich in:
- DC Rotterdam (Haftzentrum Rotterdam);
- DC Schiphol (Haftzentrum Schiphol);
- PI Grave (Justizvollzugsanstalt Grave);
- PI Alphen aan den Rijn, locatie Eikenlaan (Justizvollzugsanstalt Alphen aan den Rijn, Standort Eikenlaan);
- PI Lelystad (Justizvollzugsanstalt Lelystad);
- Justitieel Complex Zeist (Justizkomplex Zeist).
Wer gilt bei DJI als Arrestant?
Artikel 1 Buchstabe m der Regeling selectie, plaatsing en overplaatsing van gedetineerden (Rspog) (Regelung zur Auswahl, Unterbringung und Verlegung von Gefangenen) enthält fünf Kategorien. Diese Aufzählung ist abschließend: Nicht jede festgenommene Person darf daher als DJI-Arrestant behandelt werden.
Personen aus diesen Gruppen können bei der Polizei zur Festnahme registriert sein. Sie können gezielt gesucht oder bei einer Kontrolle festgenommen werden. Nach einem Aufenthalt in einer Polizeizelle bringt die Polizei oder der Dienst Vervoer & Ondersteuning (Transport- und Unterstützungsdienst) sie in eine Arrestantenanstalt.
1. Entziehung aus der Haft
Dies betrifft Verurteilte, die sich der Vollstreckung einer gevangenisstraf (Freiheitsstrafe) oder der voorlopige hechtenis (Untersuchungshaft) entzogen haben. Gemeint sind Personen, die bereits in erster Instanz zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden, auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Personen, die sich in einem huis van bewaring (Untersuchungshaftanstalt) befinden, fallen nicht unter diese Kategorie.
Ein Beispiel ist jemand auf einer Beperkt Beveiligde Afdeling (BBA) (Abteilung mit geringerem Sicherheitsniveau), der nicht aus dem Hafturlaub zurückkehrt.
Eine ISD-maatregel (Maßnahme zur Unterbringung von Wiederholungstätern) ist keine Freiheitsstrafe. Wer rechtskräftig zur Unterbringung in einer Inrichting voor Stelselmatige Daders (Einrichtung für Wiederholungstäter) verurteilt wurde und sich während des Hafturlaubs der Unterbringung entzieht, fällt daher nicht unter diese Kategorie. Kommt diese Person nach ihrer Festnahme trotzdem auf eine Arrestantenabteilung, muss sie so schnell wie möglich in eine Einrichtung für Personen mit einer ISD-maatregel verlegt werden.
2. Nachträgliche Vollstreckung einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe
Bei einer voorwaardelijke gevangenisstraf (zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe) muss jemand die Strafe nicht verbüßen, solange er die Auflagen einhält. Neben dem Verbot, Straftaten zu begehen, können beispielsweise eine Meldepflicht oder eine Behandlungspflicht gelten.
Bei einem Verstoß kann der officier van justitie (Staatsanwalt) das Gericht bitten, die Strafe doch vollstrecken zu lassen. Gibt das Gericht diesem Antrag statt, während sich die verurteilte Person in Freiheit befindet, kann sie zur Festnahme registriert werden.
3. Nichtzahlung von Geldstrafen oder auferlegten Beträgen
Innerhalb dieser Kategorie gibt es verschiedene Formen des Freiheitsentzugs. Der Unterschied zwischen vervangende hechtenis (Ersatzhaft) und gijzeling (Erzwingungshaft) ist dabei wesentlich: Gijzeling soll zur Zahlung bewegen und lässt die Zahlungspflicht bestehen.
- Strafrechtelijke geldboete (strafrechtliche Geldstrafe): Das Gericht legt fest, wie viel vervangende hechtenis bei Nichtzahlung folgt. Pro € 25 darf höchstens ein Tag verhängt werden, insgesamt höchstens ein Jahr. Nach dem Verbüßen muss die Geldstrafe nicht mehr bezahlt werden. Dies ergibt sich aus Artikel 24c Absatz 3 des Wetboek van Strafrecht (Sr) (niederländisches Strafgesetzbuch).
- Schadevergoedingsmaatregel (Maßnahme zur Schadensersatzzahlung): Die verurteilte Person zahlt an den Staat, der den Betrag an das Opfer oder die Hinterbliebenen weiterleitet. Bei Nichtzahlung kann gijzeling folgen: höchstens ein Tag pro € 25, insgesamt höchstens ein Jahr. Die Schuld bleibt bestehen, auch nach vollständiger Verbüßung der gijzeling. Siehe Artikel 36f Absatz 5 Sr und Artikel 6:4:20 Wetboek van Strafvordering (Sv) (niederländische Strafprozessordnung).
- Verkehrsbußgelder nach der Wet Mulder (Gesetz zur verwaltungsrechtlichen Ahndung von Verkehrsverstößen): Der officier van justitie kann beim kantonrechter (Richter für unter anderem kleinere Rechtsstreitigkeiten und bestimmte Bußgeldsachen) gijzeling beantragen. Diese dauert höchstens eine Woche pro Bußgeld. Die Zahlung bleibt verpflichtend. Wird während der gijzeling bezahlt, muss nach Artikel 28 Absatz 4 Wet Mulder die sofortige Freilassung erfolgen.
- Ontnemingsmaatregel (Maßnahme zur Abschöpfung von Erträgen aus Straftaten): Hier geht es um die Herausgabe von Vorteilen aus Straftaten. Das Gericht legt höchstens einen Tag gijzeling pro € 25 fest, insgesamt höchstens drei Jahre. Bei Nichtzahlung kann der officier van justitie beim Gericht die Anwendung beantragen. Die Zahlungspflicht bleibt bestehen; nach Zahlung muss die sofortige Freilassung erfolgen. Siehe Artikel 36e Sr und Artikel 6:6:25 Sv.
Die Rspog verweist bei der ontnemingsmaatregel noch auf den aufgehobenen Artikel 577c Sv. An dessen Stelle ist Artikel 6:6:25 Sv getreten.
4. Nichterscheinen nach einer Aufforderung zum selbstständigen Haftantritt
Eine verurteilte Person, die nicht in Haft ist, wenn das Urteil rechtskräftig wird, kann einen zelfmeldbrief (Aufforderung zum selbstständigen Haftantritt) erhalten. Darin steht, wo und wann sie sich melden muss, um die Freiheitsstrafe zu verbüßen.
Wer nicht erscheint, verliert den zelfmeldstatus (Status für den selbstständigen Haftantritt) und wird zur Festnahme registriert. Die Polizei kann anschließend gezielt nach dieser Person suchen oder sie bei einer Kontrolle festnehmen.
5. Widerruf der bedingten Entlassung
Voorwaardelijke invrijheidstelling (v.i.) (bedingte vorzeitige Haftentlassung) bedeutet, dass jemand unter Auflagen freikommt, bevor die gesamte Freiheitsstrafe verbüßt ist. Bei einem Verstoß können diese Entlassung und die Auflagen rückgängig gemacht werden: Die v.i. wird dann widerrufen. Wer daraufhin festgenommen wird, kann als Arrestant untergebracht werden.
Seit dem Inkrafttreten der Wet straffen en beschermen (Wet SenB) (Gesetz über Bestrafung und Schutz) am 1. Juli 2021 gelten je nach Datum des Urteils unterschiedliche Regeln.
Urteile vor dem 1. Juli 2021: Die v.i. gilt für rechtskräftige, nicht zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr. Bei einer Strafe zwischen einem und zwei Jahren kommt jemand nach einem Jahr zuzüglich eines Drittels des verbleibenden Strafteils dafür infrage. Bei zwei Jahren oder mehr ist dies nach zwei Dritteln der Strafe der Fall. Das Openbaar Ministerie (OM) (niederländische Staatsanwaltschaft) legt die Auflagen fest, muss aber beim Gericht den Aufschub, die Nichtgewährung oder den Widerruf der v.i. beantragen.
Urteile am oder nach dem 1. Juli 2021: Bei Strafen von zwei Jahren oder mehr bleiben zwei Drittel der Ausgangspunkt, aber die v.i. dauert höchstens zwei Jahre. Das OM kann selbst über Aufschub, Nichtgewährung und Widerruf entscheiden. Gegen diese Entscheidungen kann die verurteilte Person bezwaar (Widerspruch) bei der rechtbank (Gericht erster Instanz) einlegen.
Nach einem Widerruf muss der gesamte verbleibende Strafteil oder ein Teil davon doch noch verbüßt werden. Wer sich in Freiheit befindet, kann zur Festnahme registriert werden.
Wie lange darf das eingeschränkte Programm dauern?
Der Aufenthalt auf einer Arrestantenabteilung mit eingeschränktem Programm darf höchstens 56 Tage, also acht Wochen, dauern. Dauert die Haft danach an, muss spätestens am 56. Tag die Verlegung auf eine reguläre Gefängnisabteilung erfolgen. Endet die Haft früher, erfolgt die Entlassung aus der Arrestantenabteilung.
Während der Arrestantenzeit besteht kein Recht auf Unterbringung im eigenen Gerichtsbezirk. Die Anstaltsleitung muss jedoch Ihr mögliches Interesse an einem Aufenthalt in Ihrer Wohnregion berücksichtigen. Dies ergibt sich aus Artikel 25 Absatz 8 Rspog und RSJ 12. Juni 2019, R-19/3137/GB. Nach der Verlegung auf eine reguläre Gefängnisabteilung gilt dagegen das Recht auf regionale Unterbringung gemäß Artikel 25 Absätze 7 und 8 Rspog.
Arbeit, Einkommen und Tagesgestaltung
Seit dem 1. Juli 2021 sieht Artikel 47 der Penitentiaire beginselenwet (Pbw) (niederländisches Strafvollzugsgesetz) kein allgemeines Recht auf Arbeit mehr vor. Die Anstaltsleitung hat jedoch eine Fürsorgepflicht, Arbeit bereitzustellen. Dabei gilt als Ausgangspunkt ein Angebot für jeden Gefangenen. Über einen Antrag auf Arbeit muss sorgfältig entschieden werden.
Artikel 1a der Regeling arbeid gedetineerden (Rag) (Regelung zur Arbeit von Gefangenen) sieht Ausnahmen vor: Die Fürsorgepflicht gilt nicht während der ersten zwei Haftwochen und für Arrestanten nicht während der ersten acht Wochen. In dieser Arrestantenzeit besteht auch kein Anspruch auf eine loonvervangende tegemoetkoming (Lohnersatzleistung), das sogenannte wachtgeld (Wartegeld). Siehe Artikel 5 und Artikel 6 Rag.
Der RSJ empfahl am 1. April 2021, Arrestanten auch in dieser Zeit Arbeit oder eine andere sinnvolle Tagesbeschäftigung anzubieten. Arbeit gibt Struktur; ihr Fehlen wurde von vielen Arrestanten und Vollzugsbediensteten als Mangel empfunden. Der Minister übernahm diese Empfehlung nicht. Für die ersten zwei Wochen verwies er auf Eingewöhnung, Aufnahmegespräche, Überprüfungen und den Haft- und Wiedereingliederungsplan. Der längere Ausschluss für Arrestanten sollte nach seiner Auffassung den selbstständigen Haftantritt fördern. Personen, die ihre Haft selbstständig antreten, werden direkt in das Plusprogramm aufgenommen.
Rechtsprechung zur Zahl der Aktivitätsstunden
Am 2. Januar 2023 erklärte eine beklagcommissie (Beschwerdeausschuss im Strafvollzug) eine Beschwerde über das Arrestantenprogramm für begründet (KC2023/009). Nach Auffassung des Ausschusses sah die Pm keine Ausnahme vom Mindestumfang von 42,5 Stunden vor. Er sprach eine Entschädigung von € 40 zu.
Die Anstaltsleitung legte beroep (Rechtsmittel gegen eine Entscheidung) ein und bekam am 5. Juni 2023 beim RSJ recht (23/31414/GA). Der RSJ hielt den Ausschluss von Arbeit nicht für unvereinbar mit höherrangigen Vorschriften. Das geprüfte Programm von 26,5 Stunden wich zwar tatsächlich von Artikel 3 Absatz 2 Pm ab, doch nach Auffassung des RSJ war diese Abweichung gerechtfertigt. Nach dieser Entscheidung musste die fehlende Arbeit auch nicht durch andere Aktivitäten ersetzt werden.
Höherstufung und Verlegungsanträge
Normalerweise können Gefangene nach sechs Wochen guten Verhaltens gemäß Artikel 1d Absatz 3 Rspog für eine promotie (Höherstufung in das Plusprogramm) infrage kommen. Seit der Wet SenB sind Arrestanten jedoch vom System des promoveren en degraderen (Höher- und Herabstufung nach dem Verhalten) ausgeschlossen: Artikel 1e Rspog.
Als Arrestant haben Sie daher keinen Anspruch auf eine gedragsbeslissing (förmliche Entscheidung über Ihr Verhalten). Eine Entscheidung über eine Höherstufung ist jedoch möglich, damit Sie nach der Verlegung sofort in das Plusprogramm aufgenommen werden können. Ohne eine solche Entscheidung oder nach einer Entscheidung wegen unerwünschten oder unzulässigen Verhaltens erfolgt die Aufnahme in das Basisprogramm.
Außerdem dürfen Sie über die Anstaltsleitung eine Verlegung in eine bestimmte Anstalt oder Abteilung beantragen. Artikel 18 Absatz 1 Pbw gilt auch für Arrestanten. Der casemanager (zuständige Betreuer für die Haft- und Wiedereingliederungsplanung) muss diesen Antrag im Namen der Anstaltsleitung bearbeiten.
Das gilt auch für einen Antrag auf Teilnahme an einem penitentiair programma (pp) (Vollzugsprogramm außerhalb der Anstalt unter Auflagen). In RSJ 24. Januar 2020, R-19/4109/GA, durfte die Anstaltsleitung die Bearbeitung nicht mit dem Argument verweigern, sie könne kein RISC-screening (Überprüfung von Rückfallrisiken) beantragen. Sie musste den Antrag bearbeiten, eine Stellungnahme abgeben und ihn dem selectiefunctionaris (zuständiger Entscheidungsträger für Unterbringung und Verlegung) vorlegen.
Beschwerde oder Widerspruch bei Verzögerungen
Die Anstaltsleitung muss dafür sorgen, dass innerhalb von acht Wochen ein selectieadvies (Stellungnahme zur vorgesehenen Unterbringung) zur Verlegung an den selectiefunctionaris geht. Der casemanager erledigt dies in ihrem Namen.
Welcher Weg offensteht, hängt davon ab, wo die Verzögerung entsteht:
- Bei der Anstalt: Gegen einen zu langen Aufenthalt aufgrund von Versäumnissen des casemanager können Sie bei der Commissie van Toezicht (Aufsichtskommission der Anstalt) Beschwerde einlegen. Auch ein nicht ausreichend zügiges Vorgehen, durch das eine Überschreitung der acht Wochen zu erwarten ist, kann Anlass für beklag (Beschwerde im Strafvollzug) sein.
- Beim selectiefunctionaris: Sobald das selectieadvies versandt wurde, verlagert sich die Verantwortung. Gegen eine verspätete Entscheidung oder eine zu lange Wartezeit bis zur tatsächlichen Verlegung können Sie beim selectiefunctionaris bezwaar einlegen.
Diese Aufteilung ergibt sich aus RSJ 8. Juni 2020, R-19/3833/GA. Die Möglichkeit, sich über ein nicht ausreichend zügiges Vorgehen zu beschweren, ergibt sich auch aus RSJ 11. August 2022, 21/23779/GA.
Was bedeutet das für Sie?
Prüfen Sie zunächst, warum Sie als Arrestant untergebracht wurden: Sie müssen unter eine der fünf Kategorien fallen. Bei einer ISD-maatregel verdient dies besondere Aufmerksamkeit.
Behalten Sie außerdem die Achtwochenfrist im Blick. Fragen Sie Ihren casemanager rechtzeitig, wann das selectieadvies versandt wird und auf welche Abteilung die Verlegung vorgeschlagen wird. Weisen Sie auf Ihr Interesse an einer Unterbringung in Ihrer Wohnregion hin. Gerät das Verfahren ins Stocken, fragen Sie, bei welcher Stelle Ihr Antrag liegt: Davon hängt ab, ob beklag bei der Commissie van Toezicht oder bezwaar beim selectiefunctionaris der richtige Weg ist.
Sind Sie wegen Nichtzahlung in Haft, unterscheiden Sie zwischen vervangende hechtenis und gijzeling. Das Verbüßen von gijzeling bedeutet nicht, dass die Schuld erlischt.
Bitte beachten
Diese Seite wurde auf Grundlage der Fachkenntnisse von Mr. S.P.C. (Stan) Broekmans erstellt, der bei Hameleers Antonides Advocaten auf Strafvollzugsrecht spezialisiert ist. Haben Sie eine Frage zu Ihrer eigenen Situation? Kontaktieren Sie uns – eine erste Einschätzung ist für Sie kostenlos.
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