Jugendeinrichtung
Aufenthalt in einer Jugendeinrichtung
Ihre Rechte und Pflichten in einer Jugendeinrichtung: Besuch, Unterricht, Betreuung, Nachthaft und Rückkehr durch ein Bildungs- und Trainingsprogramm.
Bei einem Aufenthalt in einer justitiële jeugdinrichting (JJI) (Justizvollzugseinrichtung für Jugendliche) geht es nicht nur um Freiheitsbeschränkung, sondern auch um Erziehung, Unterricht und die Rückkehr in die Gesellschaft. Jugendliche haben dabei Rechte und Pflichten. Für Eltern und andere nahestehende Personen sind vor allem die Kontaktmöglichkeiten und die Beteiligung an der Betreuung wichtig.
Justitiële jeugdinrichting: gesetzlicher Schutz
Die Beginselenwet justitiële jeugdinrichtingen (Bjj) (niederländisches Gesetz über die Grundsätze des Jugendvollzugs) regelt die Rechtsstellung von Jugendlichen in einer JJI. Weitere Regeln stehen unter anderem im Reglement justitiële jeugdinrichtingen (Rjj) (niederländische Verordnung zum Jugendvollzug). Diese Informationen betreffen justitiële jeugdinrichtingen, nicht den Aufenthalt in einer Jeugdzorg-plusinstelling (geschlossene Jugendhilfeeinrichtung) auf zivilrechtlicher Grundlage.
Auch das Verdrag inzake de Rechten van het Kind (IVRK) (Übereinkommen über die Rechte des Kindes) bietet Schutz. Artikel 37 Buchstabe c IVRK gibt einem Kind in Haft das Recht auf Familienkontakt durch Briefe und Besuche, außer unter außergewöhnlichen Umständen. Die Beijing Rules betonen den Zugang für Eltern und gesetzliche Vertreter. Die Havana Rules sehen regelmäßige Besuche unter Achtung der Privatsphäre vor: grundsätzlich wöchentlich und mindestens monatlich.
Besuche und Briefe
Mindestens eine Stunde Besuch pro Woche
Nach Artikel 43 Absatz 1 Bjj hat ein Jugendlicher Anspruch auf mindestens eine Stunde Besuch pro Woche. Die Hausordnung muss klar festlegen:
- wer zu Besuch kommen darf und mit wie vielen Personen;
- wie Besuch beantragt wird;
- wo und wann Besuche stattfinden;
- wie lange der Besuch dauert.
Jeder Besucher muss sich beim Betreten ordnungsgemäß ausweisen. Der Direktor kann Kleidung und mitgebrachte Gegenstände auf gefährliche Gegenstände untersuchen lassen. Diese können während des Besuchs gegen eine Empfangsbestätigung aufbewahrt oder zur Verhütung oder Aufklärung von Straftaten einem opsporingsambtenaar (Ermittlungsbeamten) übergeben werden (Artikel 43 Absatz 5 Bjj).
Ablehnung, Überwachung und Beendigung
Der Direktor kann einen bestimmten Besucher ablehnen, wenn dies aus folgenden Gründen notwendig ist:
- Ordnung oder Sicherheit innerhalb der Einrichtung;
- Verhütung oder Aufklärung von Straftaten;
- Schutz von Opfern oder anderen an Straftaten beteiligten Personen;
- körperliche oder geistige Entwicklung des Jugendlichen;
- Umsetzung des perspectiefplan (Betreuungs- und Entwicklungsplan): des Plans für die Betreuung und Entwicklung des Jugendlichen.
Bei diesen Gründen, außer beim Opferschutz, gilt eine Ablehnung höchstens vier Wochen. Danach kann der Direktor erneut eine Ablehnung aussprechen, wenn er dies für notwendig hält.
Dieselben Interessen können Anlass sein, Gespräche mitzuhören oder aufzuzeichnen. Der Jugendliche und der Besucher müssen vorher darüber informiert werden. Ein Besuch kann auch vorzeitig beendet und der Besucher aus der Einrichtung verwiesen werden (Artikel 43 Absatz 6 Bjj).
Besondere Besucher und Post
Für die Besucher nach Artikel 42 Absatz 1 Bjj gelten weitergehende Möglichkeiten. Bei diesem *geprivilegieerde bezoek (privilegierten Besuch)* findet keine Überwachung statt, es sei denn, die Sicherheit des Besuchers macht dies notwendig.
Eltern, Vormund, Stiefelternteil, Pflegeeltern und Anwalt können zu festgelegten Zeiten und an festgelegten Orten zu Besuch kommen. Für die genannten Erziehungspersonen gilt eine Ausnahme bei schwerwiegenden Interessen. Unter anderem Mitglieder der commissie van toezicht (Aufsichtskommission), der beklagcommissie (Beschwerdekommission) und des Raad voor Strafrechtstoepassing en Jeugdbescherming (RSJ) (Rat für Strafrechtsanwendung und Jugendschutz) können jederzeit Besuche abstatten.
Artikel 41 Absatz 1 Bjj gibt das Recht, Post zu empfangen und zu versenden. Obwohl der Direktor Post in bestimmten Fällen zurückhalten darf, darf er den Versand oder die Aushändigung von Briefen zwischen dem Jugendlichen und den Eltern, dem Vormund, dem Stiefelternteil oder den Pflegeeltern nicht verweigern (Artikel 42 Absatz 1 Buchstabe l Bjj).
Unterricht und Bildung
Unterricht ist Pflicht
Der Direktor muss Unterricht, Bildungsangebote und die dafür nötige Ausstattung bereitstellen (Artikel 52 Absatz 3 Bjj). Der Jugendliche muss im Rahmen seiner Erziehung und Entwicklung am Unterricht teilnehmen (Artikel 52 Absatz 1 Bjj): mindestens 26 Stunden pro Woche, von Montag bis Freitag.
Daneben gilt die Leerplichtwet 1969 (niederländisches Schulpflichtgesetz von 1969). Kinder von 5 bis einschließlich 16 Jahren müssen zur Schule gehen. Ohne startkwalificatie (gesetzlich festgelegte Mindestqualifikation) besteht die Bildungspflicht bis zum Alter von 18 Jahren fort. Eine startkwalificatie ist ein havo- oder vwo-diploma (Abschluss der höheren allgemeinen Sekundarbildung oder der voruniversitären Bildung) oder mindestens mbo-niveau 2 (beruflicher Bildungsabschluss auf Niveau 2). Ausnahmen bestehen für praktijkonderwijs (praxisorientierten Unterricht) und voortgezet speciaal onderwijs (sonderpädagogischen Sekundarunterricht), wie in Artikel 4a Absatz 2 Leerplichtwet vorgesehen.
Anschluss an das Lernniveau und die bisherige Schule
Eine externe Bildungseinrichtung bietet den Unterricht innerhalb der JJI an. Es gibt unter anderem vmbo (vorbereitende berufliche Sekundarbildung), mbo (berufliche Bildung) und voortgezet speciaal onderwijs (VSO). Die Klassen haben höchstens 7 oder 8 Schüler. Der Unterricht soll möglichst gut an die bisherigen schulischen Aktivitäten anschließen.
Für private Einrichtungen gilt die Wet op de expertisecentra (niederländisches Gesetz über sonderpädagogische Kompetenzzentren), für staatliche Einrichtungen das Rjj. In einer staatlichen Einrichtung bilden ein Aufnahmegespräch und ein Bildungsweg mit Zielen und Ergebnissen die Grundlage. Artikel 62 Absatz 3 Rjj nennt Rechnen und Mathematik, Niederländisch, Weltorientierung oder Gesellschaftskunde, Selbstständigkeit im Alltag, praktische Fächer, Sport und kreative Bildung.
Für die Aufnahme an einer VSO-Schule ist eine toelaatbaarheidsverklaring (Zulässigkeitsbescheinigung für den Schulbesuch) nötig. Der zuständige Schulverbund lässt sich dabei von zwei Fachleuten beraten. Eine Commissie van Begeleiding (Begleitkommission) unterstützt die Entwicklung der Schüler mit Wissen aus Unterricht, Erziehung, Psychologie und Medizin.
Bei der Wahl des Unterrichts werden Sicherheit, erlaubte Freiräume und angemessene Wünsche des Jugendlichen und der Erziehungspersonen berücksichtigt (Artikel 52 Absatz 2 Bjj). Jugendliche müssen außerdem Nachrichten verfolgen und eine Bibliothek nutzen können (Artikel 53 Absatz 1 Bjj).
Für einen zusätzlichen Kurs kann der Direktor eine Kostenerstattung beantragen. Der Kurs muss zur erzieherischen Bildung beitragen, zum perspectiefplan passen und darf kein Sicherheitsrisiko darstellen. Der Antrag muss schriftlich begründet werden und eine detaillierte Kostenaufstellung enthalten.
Betreuung: YOUTURN, TOPs! und Work-Wise
Die fünf Phasen von YOUTURN
Alle JJI arbeiten mit YOUTURN. Dieser Ansatz lehrt Jugendliche, Verantwortung zu übernehmen, mit Wut umzugehen und soziale Fähigkeiten zu entwickeln. Wie viele Phasen jemand durchläuft, hängt vom Aufenthalt ab.
1. Aufnahme: höchstens zehn Tage, mit Gesprächen, Tests und Informationen von Eltern, Schule und jeugdreclassering (Jugendbewährungshilfe). Innerhalb von drei Wochen wird ein perspectiefplan erstellt. Der Jugendliche bekommt einen Mentor. 2. Stabilisieren und motivieren: höchstens zwölf Wochen, meistens zehn, mit Unterricht und Trainings. 3. Persönliche Entwicklung: ab etwa zwölf Wochen, mit Aufmerksamkeit für die Straftat und Faktoren wie Aggression oder Substanzkonsum. Alle vier Monate folgt ein neuer perspectiefplan. Verlof (genehmigter Ausgang oder Hafturlaub) kann zunächst begleitet und später selbstständig stattfinden. 4. Rückkehr: Bildung und Training außerhalb der Einrichtung durch ein scholings- en trainingsprogramma (Bildungs- und Trainingsprogramm). 5. Nachsorge: nach dem endgültigen Verlassen der Einrichtung übergibt die JJI relevante Informationen an die Gemeinde und die (jeugd)reclassering (Bewährungs- beziehungsweise Jugendbewährungshilfe).
Gezielte Programme
TOPs! ist ein Gruppenprogramm für Jugendliche und junge Erwachsene von 12 bis einschließlich 24 Jahren. Es eignet sich auch bei einer leichten geistigen Beeinträchtigung mit einem IQ von mindestens 70. Es umfasst 40 Treffen von jeweils einer Stunde zu Alltagssituationen, Wut, sozialen Fähigkeiten und dem Nachdenken über gute Entscheidungen. Es finden mindestens zwei Treffen pro Woche statt; ein Einstieg ist jederzeit möglich.
Work-Wise unterstützt Jugendliche, die länger als drei Wochen bleiben, bei Ausbildung und Arbeit. Eine persönliche Begleitperson hilft auch beim Wohnen, bei der Freizeitgestaltung und bei sozialen Kontakten. Das Programm besteht aus einer Vorbereitung von vier bis sechs Wochen, einer arbeitsbezogenen Phase von 26 bis 39 Wochen und zwanzig Wochen Nachsorge.
Andere Behandlungen richten sich beispielsweise auf strafbares Verhalten, Substanzkonsum, Aggression oder Probleme im Zusammenhang mit Sexualdelikten. Für psychiatrische Probleme stehen Behandlungen durch Psychiater und Psychologen zur Verfügung.
Nachtdetentie (Nachthaft)
Bei nachtdetentie geht der Jugendliche tagsüber zur Schule, zur Arbeit oder zur Tagesbehandlung, gegebenenfalls mit Begleitung. Abende, Nächte und Wochenenden verbringt er in der JJI. Artikel 493 Absatz 3 Wetboek van Strafvordering (niederländische Strafprozessordnung) bietet hierfür eine Grundlage während der voorlopige hechtenis (Untersuchungshaft). Nachtdetentie kann auch Teil einer gedragsbeïnvloedende maatregel (Maßnahme zur Verhaltensbeeinflussung) mit Trainings oder Behandlungen sein (Artikel 77w Wetboek van Strafrecht (niederländisches Strafgesetzbuch)).
Voraussetzungen und Ausschlüsse
Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren können grundsätzlich teilnehmen, wenn für die Straftat voorlopige hechtenis möglich ist. Nötig sind eine sinnvolle, strukturierte Tagesbeschäftigung, eine zumutbare Entfernung und ein unterschriebener Vertrag.
Nachtdetentie ist ausgeschlossen bei Fluchtgefahr, Gefahr neuer Straftaten, einer geschokte rechtsorde (schweren Erschütterung der Rechtsordnung), beperkingen (Kontaktbeschränkungen) durch den rechter-commissaris (Ermittlungsrichter) oder Abschiebung oder Auslieferung im Anschluss. Auch eine erwartete unbedingte Strafe oder Maßnahme von mehr als sechs Monaten schließt die Teilnahme aus.
Eine frühere Straftat oder eine vergleichsweise schwere Tat bedeutet nicht automatisch den Ausschluss: Art und Umstände werden berücksichtigt. Der Richter kann außerdem Verhaltensprobleme, lange Ferien ohne Tagesbeschäftigung und Bedenken des Raad voor de Kinderbescherming (niederländische Kinderschutzbehörde) einbeziehen.
Antrag und Vereinbarungen
Der Jugendliche, der Anwalt, der officier van justitie (Staatsanwalt), der Raad voor de Kinderbescherming oder die jeugdreclassering können nachtdetentie beantragen. Der Richter prüft die Möglichkeiten. Die JJI und die jeugdreclassering erstellen anschließend einen Plan; der selectiefunctionaris (zuständiger Beamter für die Zuweisung zu einer Einrichtung) regelt die Unterbringung.
Vor Beginn müssen Vereinbarungen über Tagesbeschäftigung, Transport und Kontrolle feststehen. Die JJI organisiert den Transport und bespricht den Vertrag. Bei Verstößen kann der officier van justitie eine Verwarnung aussprechen oder die nachtdetentie beenden. Dann bleibt der Jugendliche tagsüber und nachts in der JJI.
Kleinschalige Voorziening Justitiële Jeugd (KVJJ) (kleine Justizeinrichtung für Jugendliche)
Eine KVJJ hat einen niedrigen Sicherheitsgrad und ist für Jugendliche in voorlopige hechtenis sowie für Jugendliche in der Endphase einer PIJ-maatregel (Maßnahme zur Unterbringung in einer Jugendeinrichtung) bestimmt. Die Unterbringung in der Nähe des eigenen Umfelds hilft, Kontakte zu erhalten.
Es gibt fünf KVJJ: Amsterdam, Rijnmond in Krimpen aan den IJssel, Haaglanden, Noord in Groningen und Zuid in Venlo. Jede Einrichtung hat höchstens acht Plätze.
Scholings- en trainingsprogramma (STP)
Ein STP ermöglicht einen schrittweisen Übergang in die Gesellschaft. Der Jugendliche lebt außerhalb der JJI, unter Begleitung und Aufsicht der (jeugd)reclassering. Es besteht kein Recht auf Teilnahme. Vorher müssen Wohnen, Arbeit oder Bildung und Freizeitgestaltung geregelt sein.
Artikel 2 Rjj verlangt mindestens 26 Stunden Aktivitäten pro Woche, beispielsweise Unterricht, Training sozialer Fähigkeiten, Arbeitsvorbereitung oder besondere Betreuung.
Wann ist eine Teilnahme möglich?
Bei jeugddetentie (Jugendhaft) müssen mindestens zwei Drittel der rechtskräftigen Strafe verbüßt sein und noch mindestens drei Monate Strafe verbleiben. Das STP dauert höchstens drei Monate (Artikel 4 Rjj).
Bei einer PIJ-maatregel kann das STP nach Artikel 5 Rjj frühestens beginnen:
- drei Monate vor dem bedingten Ende bei einer Maßnahme von höchstens drei Jahren;
- sechs Monate davor bei mehr als drei, aber weniger als fünf Jahren;
- ein Jahr davor bei einer Maßnahme von höchstens sieben Jahren.
In besonderen Fällen ist eine längere Teilnahme möglich.
Ausschlussgründe sind unter anderem voorlopige hechtenis, eine weitere Strafverfolgung mit beantragter Freiheitsstrafe oder freiheitsentziehender Maßnahme, eine noch anzutretende PIJ-maatregel und die Pflicht zur Ausreise, Abschiebung oder Auslieferung. Auch vreemdelingenbewaring (ausländerrechtliche Haft) bei 12- bis 17-Jährigen und ein Aufenthalt auf zivilrechtlicher Grundlage schließen die Teilnahme aus. Bei einem Aufenthalt auf zivilrechtlicher Grundlage gibt es eine Ausnahme für ein bereits begonnenes STP (Artikel 3 und 6 Rjj).
Entscheidung und Bedingungen
Nach Rücksprache mit dem Jugendlichen beantragt der Direktor die Genehmigung beim Minister, der innerhalb von vier Wochen entscheidet. Eine Ablehnung ist möglich, wenn das Programm die Anforderungen nicht erfüllt, nicht zur Strafe oder Maßnahme passt oder nicht ausreichend zur Rückkehr beiträgt.
Danach entscheidet der Direktor über die Teilnahme. Er berücksichtigt Verhalten, Motivation, Vereinbarungen, Verantwortungsbewusstsein, Wohnadresse, Eignung, Straftat, Haftverlauf und Rückfallgefahr. Der Jugendliche muss schriftlich zustimmen und erhält die Aktivitäten, Bedingungen und Beendigungsgründe schriftlich.
Nach Artikel 12 Rjj muss der Teilnehmer Anweisungen befolgen, verlangte Informationen geben, Adressänderungen im Voraus melden und darf keine Straftaten begehen. Elektronische Überwachung kann eine zusätzliche Bedingung sein.
Bei Verstößen kann der Direktor eine Verwarnung aussprechen, Bedingungen anpassen, den Jugendlichen vorübergehend zurückverlegen oder das STP beenden. Der Minister kann die Genehmigung widerrufen, unter anderem bei Verstößen gegen allgemeine Bedingungen, 24 Stunden unerlaubter Abwesenheit ohne höhere Gewalt, Verdacht auf eine Tat, für die voorlopige hechtenis möglich ist, oder neuen relevanten Informationen.
Beschwerden und Widerspruch
Gegen STP-Entscheidungen des Direktors kann der Jugendliche beklag (Beschwerde) bei der beklagcommissie einlegen. Bei Eingriffen wegen Verstößen muss der Direktor sofort eine schriftliche, begründete, datierte und unterschriebene Mitteilung aushändigen, möglichst in verständlicher Sprache (Artikel 12 und 13 Rjj).
Gegen die Beendigung der nachtdetentie durch den officier van justitie steht kein Rechtsbehelf offen. Folgt eine Verlegung durch den selectiefunctionaris, sind dagegen bezwaar (Widerspruch) bei diesem Beamten und beroep (Rechtsmittel zur Überprüfung einer Entscheidung) beim RSJ möglich. Gegen die richterliche Verlängerung der voorlopige hechtenis und damit der nachtdetentie steht beroep offen.
Was bedeutet das für Sie?
Fordern Sie die Hausordnung für Besuchsvereinbarungen an und besprechen Sie Bildungswünsche mit den Betreuungspersonen. Nutzen Sie den perspectiefplan, um Klarheit darüber zu bekommen, woran der Jugendliche arbeitet. Besprechen Sie nachtdetentie frühzeitig mit dem Anwalt, wenn Schule, Arbeit oder Behandlung fortgesetzt werden können. Prüfen Sie vor einem STP, ob Wohnraum, Tagesbeschäftigung und Bedingungen geklärt sind, und bewahren Sie schriftliche Entscheidungen für eine mögliche Beschwerde auf.
Bitte beachten
Diese Seite wurde auf Grundlage der Fachkenntnisse von Mr. S.P.C. (Stan) Broekmans erstellt, der bei Hameleers Antonides Advocaten auf Strafvollzugsrecht spezialisiert ist. Haben Sie eine Frage zu Ihrer eigenen Situation? Kontaktieren Sie uns – eine erste Einschätzung ist für Sie kostenlos.
Fragen zu Ihrer Situation?
Rufen Sie für eine kostenlose Ersteinschätzung an oder hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten. Ein auf Strafvollzugsrecht spezialisierter Anwalt ruft Sie schnellstmöglich zurück.