Aufenthalt im Freien
Aufenthalt im Freien
Während der Haft haben Sie Anspruch auf täglichen Aufenthalt im Freien. Lesen Sie, welche Regeln gelten, wann Einschränkungen erlaubt sind und was Sie bei ausgefallenen Zeiten im Freien tun können.
Luchten (täglicher Aufenthalt im Freien während der Haft) bezeichnet die tägliche Zeit an der frischen Luft während der Unterbringung. Auch in einer Strafzelle oder während der Absonderung bleibt dieses Recht bestehen. Die Einrichtung muss tatsächlich die Möglichkeit bieten, nach draußen zu gehen; nur unter sehr außergewöhnlichen Umständen darf dies eingeschränkt werden.
Das Recht auf täglichen Aufenthalt im Freien
Strafgefangene, andere Inhaftierte, Jugendliche und Patienten haben Anspruch auf täglichen Aufenthalt im Freien. Der Direktor muss dafür sorgen, dass dieser mindestens eine Stunde dauert, sofern keine gesundheitlichen Gründe dagegen sprechen. Dies ist eine zorgplicht (Fürsorgepflicht): Der Direktor muss den Aufenthalt im Freien ermöglichen.
Der Raad voor Strafrechtstoepassing en Jeugdbescherming (RSJ, niederländischer Rat für Strafrechtsanwendung und Jugendschutz), der unter anderem Rechtsmittelverfahren zu Haftfragen behandelt, betrachtet den Aufenthalt im Freien als ein grundlegendes Recht, das einer Person grundsätzlich nicht entzogen werden darf. Organisatorische Schwierigkeiten reichen deshalb nicht aus, um ihn ausfallen zu lassen.
Grundsätzlich findet der Aufenthalt im Freien gemeinsam statt. Meist geschieht dies auf einem Freiganghof oder einem Außengelände. Ein getrennter Aufenthalt in einer luchtkooi (vergitterter Bereich für den Aufenthalt im Freien) kann unter bestimmten Umständen erlaubt sein. Dieser Bereich muss aber für einen tatsächlichen Aufenthalt im Freien geeignet sein.
Strafvollzug und andere Inhaftierte
Für Strafgefangene und andere Inhaftierte ist das Recht auf Aufenthalt im Freien in Artikel 49 Absatz 1 und 3 der Penitentiaire beginselenwet (Pbw, niederländisches Strafvollzugsgrundgesetz) festgelegt.
Die Einrichtung muss die Initiative ergreifen
Sie müssen nicht erst selbst um den Aufenthalt im Freien bitten. Der Direktor muss grundsätzlich auf Sie zukommen und Ihnen diese Möglichkeit anbieten. Das folgt aus der Verpflichtung in Artikel 49 Absatz 3 Pbw, Gefangenen diese Gelegenheit zu geben (RSJ 16. Januar 2020, R-19/4499/GA).
Lehnen Sie den Aufenthalt im Freien ab, muss die Einrichtung dies schriftlich als Besonderheit festhalten. Entsteht später Unklarheit, weil dies nicht richtig dokumentiert wurde, muss diese Unklarheit zu Ihren Gunsten ausgelegt werden.
Strafzelle, Absonderung und langfristige Nutzung einer luchtkooi
Eine disciplinaire straf (Disziplinarstrafe), die der Bestrafung dient, oder eine ordemaatregel (Maßnahme zum Schutz von Ordnung oder Sicherheit) hebt das Recht auf Aufenthalt im Freien nicht auf. Während des Aufenthalts in einer Straf- oder Isolierzelle kann eine geeignete luchtkooi genutzt werden.
Eine langfristige Nutzung kann dennoch problematisch sein. In einem Fall musste ein Gefangener wegen Überwachungsmaßnahmen und der baulichen Gegebenheiten sieben Monate lang eine luchtkooi nutzen. Nach Ansicht des RSJ stand dies im Spannungsverhältnis zu:
- Artikel 2 Absatz 4 Pbw: dem Grundsatz, dass Einschränkungen so gering wie möglich bleiben müssen;
- Artikel 3 des Europees Verdrag voor de Rechten van de Mens (EVRM, Europäische Menschenrechtskonvention): dem Verbot unmenschlicher Behandlung.
Der Direktor musste nach Alternativen suchen (RSJ 7. Dezember 2015, 15/2880/GA).
Abwesenheit wegen eines Gerichtstermins
Ein Gefangener, der während der Zeit im Freien zum Gericht musste, hatte mit seiner Beschwerde über die versäumte Zeit keinen Erfolg. Der Direktor konnte in diesem Fall nicht dafür verantwortlich gemacht werden, dass der Gefangene den Aufenthalt im Freien verpasst hatte. Die Umstände der Abwesenheit und die Möglichkeiten des Direktors sind also entscheidend.
Justitiële jeugdinrichtingen (Jugendstrafvollzugseinrichtungen)
Für Jugendliche ist das Recht auf Aufenthalt im Freien in Artikel 53 Absatz 3 der Beginselenwet justitiële jeugdinrichtingen (Bjj, niederländisches Grundgesetz für Jugendstrafvollzugseinrichtungen) geregelt. Auch hier ist der gemeinsame Aufenthalt im Freien der Ausgangspunkt.
Personalmangel kann im Einzelfall ein Grund sein, eine luchtkooi zu nutzen, wenn deshalb die Sicherheit auf dem normalen Freiganghof nicht gewährleistet werden kann. Die luchtkooi muss die geltenden Anforderungen erfüllen. Der Personalmangel rechtfertigt also nicht ohne Weiteres, den Aufenthalt im Freien vollständig ausfallen zu lassen.
Das Verhalten während des Aufenthalts im Freien kann Folgen für die verbleibende Zeit haben. Ein Jugendlicher verhielt sich währenddessen unangemessen und erhielt eine ordemaatregel. Der RSJ entschied, dass der Direktor den verbleibenden Teil dieses Aufenthalts nicht nachholen lassen musste (RSJ 5. August 2003, 03/0859/JA).
Tbs (gerichtlich angeordnete forensische Behandlung) und stationäre Behandlung
Für Patienten, die unter die Beginselenwet verpleging ter beschikking gestelden (niederländisches Grundgesetz für die Behandlung von Personen mit Tbs-Anordnung) fallen, ist das Recht auf Aufenthalt im Freien in Artikel 43 Absatz 3 Bvt festgelegt.
Draußen arbeiten und mit Mitpatienten sprechen
Der Aufenthalt draußen muss nicht ausschließlich der Erholung dienen. Ein Patient, der auf einem Bauernhof arbeitete und dadurch täglich mindestens eine Stunde draußen war, hatte nach Ansicht des RSJ ausreichend Gelegenheit zum Aufenthalt im Freien.
Das Recht auf Aufenthalt im Freien umfasst auch die Möglichkeit, mit Mitpatienten zu sprechen. Ein Sprechverbot während dieser Zeit wurde beanstandet, weil in diesem Fall keine Notwendigkeit für diese Einschränkung bestand (RSJ 7. Februar 2018, 17/3117/TA).
Ernste Bedrohung und technische Ausfälle
Ernsthaft bedrohliches Verhalten kann eine Einschränkung rechtfertigen. Dies war bei einem Patienten der Fall, der seit dem Morgen Drohungen aussprach und aggressiv war. Wiederholte Versuche, wieder Kontakt herzustellen, scheiterten. Selbst mit mehreren Begleitpersonen und Handschellen konnte der Aufenthalt im Freien nicht sicher stattfinden.
Auch der Ausfall des Pagersystems wurde in einem Tbs-Fall als außergewöhnlich beurteilt. Die Funkgeräte konnten die fehlerhaft arbeitenden Pager nicht ersetzen. Dadurch hatte das Personal nicht genügend Kommunikationsmittel, um den Aufenthalt im Freien zu begleiten.
Eine Anhörung beim RSJ
Bei einem Patienten, der wegen einer RSJ-Anhörung nicht ins Freie gehen konnte, blieb die zorgplicht des Direktors bestehen. Es musste geprüft werden, welche Bemühungen noch möglich waren, zum Beispiel ein zusätzlicher Aufenthalt im Freien am nächsten Tag. Die Abwesenheit wegen einer Anhörung bedeutet also nicht automatisch, dass die Einrichtung nichts mehr tun muss.
Welche Anforderungen muss der Freiganghof erfüllen?
Auf dem Freiganghof muss ein gewisser Wetterschutz vorhanden sein, damit das Recht auf Aufenthalt im Freien tatsächlich genutzt werden kann. Ein vorübergehend aufgestellter wetterfester Sonnenschirm kann dafür ausreichen. Der RSJ entschied, dass eine solche Lösung einen tatsächlichen Aufenthalt im Freien nicht unmöglich machte.
Anforderungen an eine luchtkooi
Das niederländische Gesetz nennt keine Mindestmaße für eine luchtkooi. Artikel 27.1 der European Prison Rules (EPR) enthält jedoch eine Richtlinie für Bewegung im Freien. Diese Regeln sind Leitlinien, werden vom RSJ aber bei seiner Beurteilung berücksichtigt.
Nur nach draußen sehen zu können, reicht nicht aus. Das Wetter muss auch spürbar und tatsächlich erlebbar sein. Der RSJ hat als Anforderungen genannt, dass die Wetterverhältnisse gesehen, gespürt und erlebt werden können und die Fläche mindestens 10 Quadratmeter beträgt.
Die Gestaltung des Bereichs macht dabei einen großen Unterschied:
- Eine luchtkooi mit offener Oberseite kann die Anforderungen grundsätzlich erfüllen.
- Ein Bereich von etwa 40 Quadratmetern mit einem Gitter über der gesamten Oberseite wurde akzeptiert, weil der Blick ins Freie und der Kontakt zur Außenluft möglich blieben.
- Ein Käfig von etwa 10 Quadratmetern mit einer geschlossenen Decke und zwei vergitterten Öffnungen von 80 mal 135 Zentimetern erfüllte die Anforderungen nicht. Nur durch diese Öffnungen gelangten Außenluft und Tageslicht hinein; elektrisches Licht brannte ständig.
- Ein 0,8 Meter tiefer und 2,5 Meter breiter Balkon mit geschlossenem Dach, fensterlosen Seitenwänden und Vergitterung erfüllte die Anforderungen ebenfalls nicht. Es war nicht ausreichend nachgewiesen, dass der Patient das Wetter tatsächlich spüren oder sich genügend bewegen konnte.
Eine als ungeeignet beurteilte luchtkooi
Die beroepscommissie (Rechtsmittelkommission) kann nach einer solchen Beurteilung kein allgemeines Verbot für die künftige Nutzung aussprechen. Dennoch bleibt die Nutzung unter unveränderten Umständen rechtswidrig: Der Aufenthalt zählt nicht als Aufenthalt im Freien.
Bei Nutzung eines solchen als ungeeignet beurteilten Käfigs muss eine finanzielle Entschädigung gewährt werden. Die Zahlung macht den Bereich jedoch nicht nachträglich geeignet oder seine Nutzung rechtmäßig.
Wann darf der Aufenthalt im Freien eingeschränkt werden?
Nur sehr außergewöhnliche Umstände können eine Einschränkung rechtfertigen. Auch bei schweren Vorfällen muss der Direktor zusätzliche Anstrengungen unternehmen, um eine passende Lösung anzubieten. Denkbar sind etwa zusätzliches Personal, zusätzliche Sicherung oder mechanische Hilfsmittel.
Außergewöhnliche Notlagen
Der RSJ akzeptierte Einschränkungen unter anderem nach dem Straßenbahnanschlag am 24Oktoberplein in Utrecht. Die Folgen betrafen die gesamte Einrichtung, und fast die Hälfte der Gefangenen konnte nicht ins Freie gehen. Unter diesen Umständen wurde es als unzumutbar angesehen, einen neuen Aufenthalt im Freien zu verlangen.
Auch ein Aufstand auf dem Freiganghof mit etwa 60 Gefangenen und einem anschließenden Lockdown galt als außergewöhnliche Situation, die eine Abweichung rechtfertigte.
Probleme, die nicht ausreichen
Eine defekte Alarmanlage wurde dagegen nicht als ausreichend außergewöhnlich beurteilt. Der Direktor musste sich besonders bemühen, einen angemessenen Ausgleich anzubieten. Auch bei einer gewöhnlichen Alarmsituation bleibt diese Pflicht bestehen.
Eine groß angelegte Durchsuchung auf einer anderen Abteilung, durch die der Aufenthalt im Freien ausfiel, stellte ebenfalls eine Rechtsverletzung dar. In diesem Fall wurde keine Entschädigung zugesprochen, weil der Aufenthalt im Freien vernünftigerweise nicht stattfinden konnte und der Gefangene am nächsten Tag zusätzliche Zeit im Freien erhalten hatte (RSJ 30. August 2024, 22/29850/GA).
Auch Besuch und Aufenthalt im Freien dürfen nicht zu einem einzigen Termin zusammengelegt werden, der beide Rechte ersetzen soll. Nach Ansicht des RSJ wurden dadurch beide Rechte verletzt: Eigenständige gesetzliche Rechte dürfen nicht miteinander verschmolzen werden.
Aufenthalt im Freien während der Corona-Maßnahmen
Während der Corona-Zeit akzeptierte der RSJ manche Einschränkungen, allerdings nicht ohne die konkreten Umstände zu prüfen.
Am 25. Juli 2022 wurde eine Begrenzung auf 30 Minuten während der Quarantäne in der Zelle akzeptiert. Möglicherweise infizierte Gefangene mussten getrennt ins Freie gehen, andere in kleinen Gruppen. Wegen der Abstandsregel von eineinhalb Metern standen nur wenige Freiganghöfe zur Verfügung. Der Direktor bot außerdem zusätzliche Versorgungszeiten, Snacks und Filme an.
Auch eine Einschränkung während einer viertägigen Quarantäne nach der Infektion eines Mitarbeiters auf der Station wurde als außergewöhnlich akzeptiert.
Demgegenüber stand der Fall eines Gefangenen, der wegen Ansteckungsgefahr 14 Tage abgesondert war, ohne ins Freie gehen zu können. Der RSJ entschied, dass der Direktor keine Anstrengungen unternommen hatte, um einen angemessenen Ausgleich anzubieten. Eine Gesundheitsschutzmaßnahme macht diese Verpflichtung also nicht automatisch überflüssig.
Beschwerden und Ausgleich bei versäumter Zeit im Freien
Wegen einer Verletzung des Rechts auf Aufenthalt im Freien oder der zorgplicht des Direktors können Sie eine Beschwerde bei der commissie van toezicht (Aufsichtskommission der Einrichtung) einreichen. Dabei kann es um ausgefallene Zeit im Freien gehen, aber auch um eine ungeeignete luchtkooi oder um unzureichende Bemühungen, einen versäumten Aufenthalt auszugleichen.
Was ist ein angemessener Ausgleich?
Vorrang hat ein Ausgleich durch tatsächliche zusätzliche Zeit im Freien. Grundsätzlich geht es um eine Stunde draußen oder einen anderen angemessenen Ausgleich, der kein bestehendes Recht ersetzt.
Nicht angemessen sind zum Beispiel:
- zusätzliche Zeit im Freien, für die Sie auf eine Freizeitphase verzichten müssen;
- das Angebot einer Freizeitphase, an der Sie ohnehin teilnehmen würden.
Wenn ein Ausgleich in natura – etwa durch zusätzliche Zeit im Freien – nicht möglich ist, kann eine finanzielle Entschädigung folgen. Seit dem 1. Oktober 2025 beträgt der Standardsatz des RSJ für einen versäumten Aufenthalt im Freien €12,50. Eine Abweichung ist möglich, wenn die Umstände dies rechtfertigen.
Was bedeutet das für Sie?
Sie müssen sich den Aufenthalt im Freien weder verdienen noch ihn erst selbst beantragen. Die Einrichtung muss ihn anbieten, auch während einer Strafe oder Absonderung. Fällt ein Aufenthalt aus, fragen Sie nach dem Grund und danach, welche Möglichkeit zum Ausgleich angeboten wird.
Für eine mögliche Beschwerde hilft es, konkret zu beschreiben:
- wann Sie nicht oder zu kurz ins Freie gehen konnten;
- welchen Grund das Personal dafür nannte;
- ob Sie den Aufenthalt im Freien abgelehnt haben oder dies zu Unrecht dokumentiert wurde;
- welcher Ausgleich angeboten wurde und ob dieser zulasten anderer Aktivitäten ging, auf die Sie Anspruch hatten;
- wie der Bereich für den Aufenthalt im Freien aussieht und ob Sie dort das Wetter tatsächlich spüren und sich bewegen können.
Bei einer luchtkooi sind nicht nur die Bezeichnung oder die Fläche entscheidend. Auch das Dach, die Öffnungen und der tatsächliche Kontakt zur Außenluft zählen. Eine finanzielle Entschädigung beseitigt eine dauerhaft ungeeignete Situation nicht.
Bitte beachten
Diese Seite wurde auf Grundlage der Fachkenntnisse von Mr. S.P.C. (Stan) Broekmans erstellt, der bei Hameleers Antonides Advocaten auf Strafvollzugsrecht spezialisiert ist. Haben Sie eine Frage zu Ihrer eigenen Situation? Kontaktieren Sie uns – eine erste Einschätzung ist für Sie kostenlos.
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