Umgang in Haft
Umgang mit Inhaftierten
Auch in Haft haben Sie Anspruch auf einen respektvollen Umgang. Lesen Sie, was ein angemessener Umgang bedeutet und wann Sie sich darüber beschweren können.
Beim Umgang mit Inhaftierten geht es darum, wie Sie während Ihrer Haft behandelt werden. Sie dürfen erwarten, dass Mitarbeitende respektvoll mit Ihnen umgehen und Ihre persönlichen Umstände berücksichtigen. Allerdings kann nicht jede Beschwerde über diesen Umgang von einer beklagcommissie (Beschwerdekommission) inhaltlich geprüft werden.
Was bedeutet ein angemessener Umgang?
Der Raad voor Strafrechtstoepassing en Jeugdbescherming (RSJ; niederländischer Rat für Strafrechtsanwendung und Jugendschutz) betrachtet beim Umgang mit Inhaftierten mehr als nur den Kontakt zwischen Personal und untergebrachten Personen. Auch Versorgung, Aktivitäten, Sicherheit, Rechtsschutz und die Vorbereitung auf die Rückkehr in die Gesellschaft gehören dazu. Der Dienst Justitiële Inrichtingen (DJI; niederländische Behörde für Justizvollzugseinrichtungen) verwendet den Begriff enger: vor allem für den persönlichen Kontakt mit Inhaftierten.
Nach Auffassung des RSJ reicht es nicht aus, lediglich die gesetzlichen Regeln einzuhalten. Auch die Vollstreckung einer Strafe oder Maßnahme muss menschenwürdig und anständig sein. Deshalb formulierte der RSJ im Jahr 2012 einen Grundsatz mit acht Konkretisierungen. Sie dienen als Orientierung und sind nicht alle unmittelbar durchsetzbare Prüfungsmaßstäbe.
Der Grundsatz lautet, dass ein angemessener Umgang stets für jede untergebrachte Person angestrebt werden muss. Das erfordert Aufmerksamkeit für den einzelnen Menschen, auch wenn eine unerwartete Situation nicht genau in die Regeln passt.
Die acht Grundsätze eines angemessenen Umgangs
1. Anständiger und professioneller Kontakt
Das Personal soll Ihnen ohne Vorurteile begegnen und die jeweilige Situation berücksichtigen. Mitarbeitende dürfen Grenzen setzen und Sie auf Ihr Verhalten ansprechen. Dabei bleibt eine professionelle Haltung erforderlich, auch wenn die Anspannung zunimmt.
Auch Ihre eigene Haltung beeinflusst das Zusammenleben. Wenn Sie noch nicht zu Aktivitäten oder einem Wiedereingliederungsprogramm motiviert sind, rechtfertigt das aber keinen weniger respektvollen Umgang. Sicherheit und Gerechtigkeit müssen mit der Begleitung bei der Rückkehr in die Gesellschaft einhergehen.
2. Perspektive, Rückkehr und Nachsorge
Zu einem zeitlich begrenzten Freiheitsentzug gehört die Vorbereitung auf das Leben danach. Resozialisierung bedeutet, dass Sie dabei unterstützt werden, wieder am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Dabei geht es um persönliche Entwicklung, die Bewältigung von Problemen und die Begrenzung von Haftschäden: nachteilige Folgen der Haft, etwa den Verlust unterstützender Kontakte.
Der Staat muss sich darum bemühen, die Verbindung zur Gesellschaft zu erhalten und eine gute Nachsorge zu ermöglichen. Der RSJ nennt als Beispiel die Unterbringung in der Region, in der jemand nach der Haft wohnen wird. Eine andere Unterbringung kann besser sein, wenn dort beispielsweise eine geeignetere Behandlung verfügbar ist.
Die Haft kann auch Ihre Vorstellungen von der Zukunft grundlegend verändern. Seelsorge kann bei den Fragen und Unsicherheiten helfen, die dadurch entstehen.
3. Ein gesetzlich geregelter und nachvollziehbarer Vollzug
Freiheitsentzug und Einschränkungen müssen auf einer ordnungsgemäßen gesetzlichen Regelung beruhen. Sie müssen erfahren können, welche Regeln gelten und warum sie angewendet werden. Entscheidungen dürfen nicht willkürlich sein.
Dabei spielen Verhältnismäßigkeit und Subsidiarität eine Rolle. Das bedeutet, dass ein Eingriff in einem angemessenen Verhältnis zum Ziel stehen muss und geprüft werden muss, ob ein weniger einschneidendes Vorgehen möglich ist. Der Staat trägt die Verantwortung für den Umgang mit Inhaftierten insgesamt; der Direktor ist für Entscheidungen über einzelne untergebrachte Personen verantwortlich.
4. Eine sinnvolle Tagesgestaltung
Ein Tagesprogramm muss Struktur und Abwechslung bieten. Ein vielfältiges Angebot an Aktivitäten kann zur Entwicklung, Selbstständigkeit und Rückkehr in die Gesellschaft beitragen.
Es geht nicht nur darum, die Zeit zu füllen. Sie müssen auch lernen können, während und nach der Haft für sich selbst zu sorgen und für Ihre Interessen einzutreten. Das Personal hat dabei die Aufgabe, Sie zu ermutigen.
5. Körperliche und psychische Sicherheit
Der Staat muss Ihre körperliche und psychische Sicherheit schützen. Nach einem Vorfall muss er darlegen können, was er getan hat, um diese Sicherheit zu gewährleisten.
Manche untergebrachten Personen benötigen zusätzlichen Schutz oder zusätzliche Betreuung, beispielsweise Menschen mit einer geistigen Behinderung oder Sexualstraftäter. Nach Auffassung des RSJ können eine Vertrauensperson und psychologische Hilfe zu einem sicheren Umfeld ohne gewalttätigen Umgang beitragen.
6. Die einzelne Person berücksichtigen
Ein angemessener Umgang erfordert individuelle Lösungen: Ihre Interessen, Bedürfnisse und Umstände müssen berücksichtigt werden. Das gilt auch bei disciplinaire straffen (Disziplinarstrafen) und ordemaatregelen (Ordnungsmaßnahmen). Nicht nur der Regelverstoß zählt, sondern auch, wer Sie sind und welche Hintergründe Ihr Verhalten hat.
Eine Ausnahme von einer allgemeinen Regel ist nicht automatisch ungerecht. Wenn dieselbe Ausnahme auch für eine andere Person unter vergleichbaren Umständen gelten würde, muss keine Willkür vorliegen.
Ein Beispiel ist die Entscheidung des RSJ vom 16. Januar 2017, 16/2399/GA. Eine inhaftierte trans Frau in der Transition wollte wegen ihrer verletzlichen Lage allein duschen. Es war nicht ersichtlich, dass dies unmöglich war. Der RSJ hob die frühere Entscheidung auf und sprach ihr 50 € zu.
7. Nicht stärker einschränken als notwendig
Der Freiheitsentzug ist für sich genommen bereits die Strafe. Nach diesem Grundsatz dürfen nicht unnötig weitere Einschränkungen hinzukommen. Die Schwere der Strafe soll sich in ihrer Dauer ausdrücken, nicht in unnötig harten Haftbedingungen.
Dazu passt die Normalisierung: Das Leben in der Einrichtung soll, abgesehen vom Freiheitsentzug, dem gewöhnlichen gesellschaftlichen Leben so weit wie möglich entsprechen. Auch innerhalb der Mauern behalten Sie ein persönliches Leben.
8. Auch in Haft Bürger bleiben
Die Haft nimmt Ihnen nicht Ihre Stellung als Bürger. Der Grundsatz des rechtsburgerschap (Fortbestand der Bürgerrechte auch in Haft) knüpft an Artikel 15 Absatz 4 der Grondwet (niederländische Verfassung) an. Dabei geht es unter anderem um Religionsfreiheit, Wahlrecht, Kontakt zur Außenwelt und Zugang zu Rechtsschutz.
Die Einrichtung muss Sie über Möglichkeiten informieren, gegen Entscheidungen vorzugehen, und Ihnen Gelegenheit geben, diese Möglichkeiten zu nutzen.
Strafvollzug: Regeln und wichtige Gesichtspunkte
Der Grundsatz möglichst geringer Einschränkungen knüpft an Artikel 2 Absatz 3 der Penitentiaire beginselenwet (Pbw; niederländisches Strafvollzugsgrundlagengesetz) an. Dieser Grundsatz verlangt, die Notwendigkeit von Einschränkungen und die individuellen Umstände zu berücksichtigen.
In einer Stellungnahme vom 3. April 2025 äußerte der RSJ Bedenken gegen vorgeschlagene allgemeine Einschränkungen mit wenig Spielraum für individuelle Lösungen. Dabei verwies der Rat auf die Erweiterung auf 60 Plätze in der Extra Beveiligde Inrichting (EBI; besonders gesicherte Haftanstalt) und 126 Plätze in den Afdelingen voor Intensief Toezicht (AIT; Abteilungen mit intensiver Überwachung). Nach Auffassung des RSJ besteht bei allgemeinen Maßnahmen das Risiko, dass mehr eingeschränkt wird, als es die Sicherheit erfordert, und dies zulasten eines menschenwürdigen Umgangs geht.
Auch die Sicherheit im sozialen Miteinander verdient Aufmerksamkeit. DJI ließ Untersuchungen zu PI Nieuwersluis (Justizvollzugsanstalt Nieuwersluis), PI Ter Peel (Justizvollzugsanstalt Ter Peel) und PI Zwolle (Justizvollzugsanstalt Zwolle) durchführen. Der Forschungsbericht der Universiteit Leiden (Universität Leiden) wurde am 5. Februar 2025 veröffentlicht.
Beschwerden über den Umgang im Strafvollzug
Eine Entscheidung oder tatsächliches Verhalten?
Artikel 60 Pbw bietet die Möglichkeit, sich über eine Entscheidung zu beschweren, die Sie betrifft und die vom Direktor oder in seinem Namen getroffen wurde. Eine unhöfliche Bemerkung oder ein anderes Verhalten eines Mitarbeitenden ist nicht automatisch eine solche Entscheidung.
Deshalb werden Beschwerden über den Umgang häufig für unzulässig erklärt. Das bedeutet, dass die beklagcommissie die Beschwerde nicht inhaltlich prüft. Es bedeutet also nicht, dass sie den Umgang mit Ihnen billigt.
Rein tatsächliches Handeln — was jemand tut, ohne dass darin eine beschwerdefähige Entscheidung liegt — fällt nach Auffassung des RSJ nicht unter Artikel 60 Pbw. Handlungen bei der Umsetzung einer Entscheidung können dagegen für ein beklag (förmliches Beschwerdeverfahren im niederländischen Vollzugsrecht) infrage kommen. In der Entscheidung vom 23. März 2017, 16/3844/GA, wurde das Handeln des Personals bei der Aufgabenerfüllung grundsätzlich dem Direktor zugerechnet.
Dadurch wird nicht jede Handlung beschwerdefähig. So stufte der RSJ die behauptete Berührung eines Geschlechtsteils in der Entscheidung vom 13. April 2023, 22/27533/GA, als rein tatsächliches Handeln ein.
Schwerwiegende und strukturelle Mängel bei der Versorgung
Am 1. September 2023 erläuterte der RSJ die Beurteilung von Beschwerden über die Fürsorgeaufgaben des Direktors näher. Auch der Umgang durch das Personal bei der Aufgabenerfüllung kann darunter fallen.
Für diese Beschwerden müssen Sie ein ausreichendes Interesse haben. Das ist grundsätzlich der Fall, wenn der Direktor seine Fürsorgeaufgaben Ihnen gegenüber strukturell und in erheblichem Maße unzureichend erfüllt. Es muss also um einen wesentlichen Mangel gehen, der nicht nur einen Einzelfall darstellt.
Bei der Frage, ob Ihre Beschwerde zulässig ist, wird von Ihrem Vorbringen ausgegangen. Erst bei der inhaltlichen Prüfung wird untersucht, ob der behauptete Mangel tatsächlich besteht. Ist das nicht der Fall, ist die Beschwerde unbegründet.
Eine Beschwerde darüber, dass auf einen nicht dringenden Zellenruf einmal zu spät reagiert wurde, wurde für unzulässig erklärt. Hierzu sind die Entscheidungen vom 1. September 2023, 23/28531/GA und 23/31460/GA, relevant.
Die Grundsätze eines angemessenen Umgangs können helfen, Ihre Beschwerde zu begründen, garantieren aber keine inhaltliche Prüfung. Eine Untersuchung aus dem Jahr 2021 zeigte, dass diese Grundsätze in der Rechtsprechung zu beklag und beroep (Rechtsmittel gegen eine Beschwerdeentscheidung) kaum verwendet wurden.
Beispiele aus der Rechtsprechung zu beklag
Das Ergebnis hängt von der konkreten Handlung und der Begründung ab:
- Beschimpfung durch das Personal: Dies wurde als tatsächliches Handeln angesehen, nicht als Entscheidung des Direktors. Die Beschwerde war unzulässig (23. Januar 2012, KC 2012/064).
- Filmen während einer Anhörung in einer Zelle: Die Zustimmung der Anstaltsleitung allein reichte unter diesen Umständen nicht aus. Wegen des schwerwiegenden Eingriffs in die Privatsphäre war die Zustimmung der inhaftierten Person erforderlich. Die Beschwerde wurde für begründet erklärt und ein Ausgleich von 10 € gewährt (20. Dezember 2013, KC 2014/011).
- Ein abgesagter Termin beim Psychologen: Nach Angaben der Beschwerdeführerin hatte ein Mitarbeitender des Arbeitsbereichs ihren Termin während der Arbeitszeit abgesagt. Aus den Unterlagen ging nicht ausreichend hervor, wann der Termin stattfinden sollte und warum er ausfiel. Dieser Teil der Beschwerde war unbegründet; der Teil über den Umgang durch den Mitarbeitenden war unzulässig (4. Mai 2021, KC 2021/023).
- Verzögerung eines Programms: Die Beschwerde über den Umgang durch einen Mitarbeitenden von Terugdringen Recidive (Programm zur Verringerung von Rückfällen) war unzulässig. Der Teil über die Verzögerung war unbegründet, weil nicht ausreichend feststand, dass das Handeln des Mitarbeitenden diese Verzögerung verursacht hatte (25. März 2013, KC 2013/031).
Vermittlung durch den maandcommissaris
Bei Problemen mit der Kommunikation oder dem Umgang kann eine Vermittlung sinnvoll sein. Sie können Ihre Unzufriedenheit dem maandcommissaris (monatlich zuständiges Mitglied für Anliegen Inhaftierter) der Commissie van Toezicht (Aufsichtskommission der Einrichtung) vortragen.
Seit der Einführung der Veegwet (gesetzliches Bereinigungs- und Änderungsgesetz) am 1. Juli 2021 gibt es daneben eine förmlich geregelte Form der Vermittlung. Eine informelle Vermittlung durch den maandcommissaris bleibt möglich.
Vermittlung kann nur dann gut funktionieren, wenn die Vertretung des Direktors das Problem kennt und ausreichend Spielraum hat, um Lösungen zu vereinbaren. Manchmal sind nicht nur Vereinbarungen zu einem einzelnen Vorfall nötig, sondern auch Veränderungen, um eine Wiederholung zu verhindern.
Tbs: Behandlung und Umgang
Zu einer tbs-maatregel (niederländische Maßregel zur forensisch-psychiatrischen Behandlung und Sicherung) gehört eine angemessene Berücksichtigung der Behandlung. Nach Auffassung des RSJ entspricht die Vollstreckung nicht dem Grundsatz eines legitimen Vollzugs, wenn keine oder zu wenig Behandlung angeboten wird. Eine Maßnahme hat damit einen anderen Charakter als eine Strafe.
Auch die Beginselenwet verpleging ter beschikking gestelden (Bvt; niederländisches Gesetz über die Grundlagen der Unterbringung und Behandlung von Personen mit tbs) enthält den Grundsatz möglichst geringer Einschränkungen.
Nicht jede Beschwerde über den Umgang ist innerhalb der tbs beschwerdefähig. In einem Fall über den Umgang durch Personal und Mitpatienten sowie über den Postempfang entschied die beklagcommissie, dass der Umgang durch das Personal keine beschwerdefähige Entscheidung im Sinne der Artikel 56 und 57 Bvt war. Das beklag war unzulässig (14. Januar 2010, KC 2010/010).
Was bedeutet das für Sie?
Sie dürfen einen respektvollen Umgang erwarten, auch wenn Ihnen Regeln Schwierigkeiten bereiten oder Sie noch nicht an Aktivitäten teilnehmen. Wenn Sie zusätzlichen Schutz oder eine individuelle Anpassung benötigen, erläutern Sie, welche persönlichen Umstände dies erforderlich machen.
Wenn Sie ein Problem ansprechen möchten, beschreiben Sie möglichst konkret:
- was passiert ist und wer daran beteiligt war;
- ob es sich um einen einzelnen Vorfall oder ein wiederkehrendes Problem handelt;
- welche Folgen es für Sie hat;
- welche Entscheidung oder welchen Mangel Sie beanstanden;
- welche Lösung Sie sich wünschen.
Eine Beschwerde über eine Entscheidung erfordert eine andere Beurteilung als Unzufriedenheit mit dem Ton eines Mitarbeitenden. Bei wiederkehrenden Mängeln in der Versorgung kommt es vor allem darauf an, wie schwerwiegend und strukturell das Problem ist. Bei Problemen im täglichen Kontakt kann eine Vermittlung ein sinnvoller Weg sein, auch wenn ein förmliches beklag nicht möglich ist.
Bitte beachten
Diese Seite wurde auf Grundlage der Fachkenntnisse von Mr. S.P.C. (Stan) Broekmans erstellt, der bei Hameleers Antonides Advocaten auf Strafvollzugsrecht spezialisiert ist. Haben Sie eine Frage zu Ihrer eigenen Situation? Kontaktieren Sie uns – eine erste Einschätzung ist für Sie kostenlos.
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