Eltern-Kind-Kontakt
Kontakt zwischen Elternteil und Kind
Welche Möglichkeiten gibt es, während der Haft Kontakt zu Ihrem Kind zu halten, ein Kind in der Einrichtung unterzubringen und Unterstützung bei der Erziehung zu erhalten?
Wenn ein Elternteil in Haft kommt, bedeutet das meistens eine Trennung vom Kind. Besuche, Briefe und andere Kontaktmöglichkeiten können helfen, die Bindung zu erhalten. Manchmal kann ein kleines Kind beim Elternteil in der Einrichtung bleiben. Dafür gelten jedoch besondere Voraussetzungen.
Das Kindeswohl und das Recht auf Familienleben
Beim Eltern-Kind-Kontakt geht es nicht nur um die Rechte des inhaftierten Elternteils. Auch das Kind hat eigene Interessen und Rechte:
- Artikel 8 EVRM (Europäische Menschenrechtskonvention) schützt das Privat- und Familienleben. Der Staat muss Familienleben ermöglichen.
- Artikel 3 IVRK (UN-Kinderrechtskonvention) legt fest, dass das Kindeswohl bei Entscheidungen und Maßnahmen im Vordergrund stehen muss.
- Artikel 9 IVRK schützt Kinder vor der Trennung von ihren Eltern, außer wenn diese Trennung ihrem Wohl dient und im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens erfolgt.
Außerdem betonen die Artikel 37 und 92 der Mindestgrundsätze der Vereinten Nationen für die Behandlung der Gefangenen die Bedeutung von Familienkontakten und Besuchen. Diese internationalen Regeln sind nicht verbindlich, haben aber großes Gewicht. Nach diesen Regeln soll eine Überwachung nur stattfinden, wenn sie notwendig ist.
Strafvollzug: Besuche und andere Kontakte
Reguläre Besuche und Begleitung
Nach Artikel 38 Absatz 1 Pbw (niederländisches Strafvollzugsgesetz) hat eine inhaftierte Person Anspruch auf mindestens eine Stunde Besuch pro Woche. Pbw steht für Penitentiaire beginselenwet (Gesetz über Rechte und Pflichten während der Haft).
Für Kinder gelten Regeln zur Begleitung:
- Ein Kind unter zwölf Jahren muss mit einer erwachsenen Person kommen.
- In der Extra Beveiligde Inrichting (besonders gesicherte Haftabteilung), kurz EBI, gilt diese Pflicht für Kinder unter sechzehn Jahren.
Die Anstaltsleitung kann einmal im Monat einen Besuch ohne Überwachung erlauben. Daraus ergibt sich nicht automatisch ein eigener Anspruch auf Kinderbesuche ohne Begleitung.
Eltern-Kind-Besuche, Post und Videoanrufe
Beim kind-check (Abfrage zur Betreuung minderjähriger Kinder) fragt die zuständige Betreuungsperson, ob Sie für minderjährige Kinder sorgen. Die Einrichtung kann dann Ihre familiäre Situation berücksichtigen.
Eltern-Kind-Besuche finden in einem kinderfreundlichen Raum statt, in dem Eltern und Kinder gemeinsam etwas unternehmen können. Außerdem gibt es einen digitalen Postdienst: Kinder können täglich eine E-Mail an die Einrichtung schicken, die anschließend ihrem Elternteil zugestellt wird.
Für inhaftierte Mütter gibt es auch Möglichkeiten für Wochenendbesuche. Für alle Frauenvollzugsanstalten ist eine gesicherte Videokommunikation für zusätzlichen oder regelmäßigen Mutter-Kind-Kontakt vorgesehen. Fragen Sie nach, welche Möglichkeiten es in Ihrer Einrichtung gibt.
Eltern-Kind-Tage und Beförderung
Exodus (Organisation zur Unterstützung von Inhaftierten und ihren Angehörigen) bietet in verschiedenen Einrichtungen das Ouders, Kinderen en Detentieprogramma (OKD) (Programm für Eltern, Kinder und Haft) an. Ehrenamtliche können Kinder zu einem kinderfreundlichen Eltern-Kind-Tag bringen, bei dem Zeit für Spiele und Zusammensein bleibt.
In den Vereinbarungen zwischen Exodus und DJI (niederländische Behörde für Justizvollzugseinrichtungen) steht, dass jede Einrichtung mindestens vier Eltern-Kind-Tage pro Jahr außerhalb der normalen Besuchszeiten organisiert: am Mittwochnachmittag oder am Wochenende. Exodus empfiehlt einen monatlichen Eltern-Kind-Tag. Außerdem wurden Vereinbarungen über kinderfreundliche Sicherheitsmaßnahmen, geeignete Besuchsräume und eine feste Ansprechperson getroffen.
In einigen Einrichtungen gibt es Herfstkampen (Herbstferienangebote) für Kinder von acht bis fünfzehn Jahren. Dabei verbringen sie mehrere Tage Zeit mit ihrem inhaftierten Elternteil. Sie übernachten außerhalb der Einrichtung, gemeinsam mit anderen Kindern und unter Begleitung von Ehrenamtlichen.
Strafvollzug: Unterbringung eines Kindes beim Elternteil
Babys bis neun Monate
Kinder wohnen grundsätzlich nicht bei ihrem inhaftierten Elternteil. In der Praxis können Babys bis neun Monate bei ihrer Mutter in einer speziellen Mutter-Kind-Zelle bleiben. Ob die Mutter das Kind selbst stillt, ist dabei nicht entscheidend.
Diese Möglichkeit gilt auch für Väter, etwa wenn der Vater bereits vor der Haft die Betreuung übernommen hat. In der Praxis scheint dies bislang noch nicht vorgekommen zu sein.
Die Pbw enthält keine gesetzliche Altersobergrenze. Eine geschlossene Einrichtung gilt ab einem Alter von neun Monaten grundsätzlich als ungeeignet, weil die körperliche und geistige Entwicklung beeinträchtigt werden könnte. Nur wenn eine andere Betreuung fehlt, kann der Minister auf Grundlage von Artikel 12 Pbw Einrichtungen oder Abteilungen für die Unterbringung von Kindern bestimmen.
Nach Artikel 12 Absatz 8 Pbw trägt der Staat die Versorgungskosten, soweit der Elternteil sie nicht selbst tragen kann.
Erlaubnis und Widerruf
Die Anstaltsleitung entscheidet über die Unterbringung des Kindes. Diese Befugnis ist in Artikel 5 Absatz 4 und Artikel 12 Absatz 2 und 3 Pbw geregelt. Die Anstaltsleitung kann zuvor nach Artikel 12 Absatz 4 eine Stellungnahme des Raad voor de Kinderbescherming (niederländische Kinderschutzbehörde) einholen.
Eine bereits erteilte Erlaubnis kann widerrufen werden:
- wenn dies wegen eines in Artikel 12 Absatz 2 genannten Interesses notwendig ist;
- wenn der Elternteil eine festgelegte Bedingung nicht erfüllt.
Das ergibt sich aus Artikel 12 Absatz 5 Pbw. Für weitere Untersuchungen kann die Anstaltsleitung den Raad voor de Kinderbescherming einschalten. Ein Widerruf ist verpflichtend, wenn die Unterbringung einer Entscheidung über das Sorgerecht für das Kind widerspricht: Artikel 12 Absatz 6 Pbw.
Bevor die Anstaltsleitung die Erlaubnis verweigert oder widerruft, müssen Sie Ihren Standpunkt erläutern können. Dieses Recht auf Anhörung steht in Artikel 57 Absatz 1 Buchstabe a Pbw.
Moeder Met Kindhuis in Ter Peel
Das Moeder Met Kindhuis (Mutter-Kind-Haus) bei PI Ter Peel (Justizvollzugsanstalt Ter Peel) bietet Müttern mit Kindern bis vier Jahren eine Unterkunft. Die Mutter muss für einen offeneren Bereich des Gefängnisses mit regelmäßigem verlof (Hafturlaub) infrage kommen.
Das Haus steht auf dem Gelände der Einrichtung und verfügt über eine wohnliche Ausstattung und einen Spielbereich. Tagsüber besuchen die Kinder eine Kindertagesstätte in der Umgebung.
Unterstützung bei der Erziehung
Familienorientierter Ansatz und Väterabteilungen
Die Gezinsbenadering (familienorientierter Vollzugsansatz) begann 2018 in PI Leeuwarden (Justizvollzugsanstalt Leeuwarden) und später in PI Veenhuizen (Justizvollzugsanstalt Veenhuizen). Inzwischen gehört dieser Ansatz zum festen Angebot von DJI. Ziel ist es, Belastungen für Kinder zu begrenzen, Väter zu unterstützen und erneute Straftaten zu verhindern. Außerdem soll verhindert werden, dass Kinder später denselben kriminellen Weg einschlagen.
Beide Einrichtungen haben eine Väterabteilung. Dort sind zwölf Zellen für motivierte Väter reserviert, mit einem angepassten Tagesprogramm rund um die Vaterrolle. In Familienzimmern können sie mit ihren Kindern spielen, Hausaufgaben machen und körperlichen Kontakt haben. Das Kindeswohl bleibt dabei maßgeblich.
Einrichtungen können über eine Online-Wissensdatenbank Aktivitäten und Arbeitsweisen auswählen. Deshalb unterscheidet sich das Angebot je nach Einrichtung.
Kurse und Begleitung
Es gibt verschiedene Hilfsangebote:
- Betere Start: (Erziehungskurs für inhaftierte Mütter) ein anerkannter Erziehungskurs für inhaftierte Mütter mit Kindern von zwei bis einschließlich zehn Jahren. Der Kurs beginnt während der Haft; danach folgen Hausbesuche. Untersuchungen zeigen verbesserte Erziehungsfähigkeiten und etwa 25 Prozent weniger Verhaltensprobleme bei Kindern.
- Mijn kind en ik: (Kurs zur Eltern-Kind-Beziehung) ein Kurs, um die Bindung zum Kind zu stärken und die Elternrolle während der Haft und nach der Entlassung zu gestalten.
- Humanitas Gezin in Balans: (Familienunterstützungsangebot von Humanitas) Unterstützung durch eine ehrenamtliche Person, etwa eine Begleitperson für Väter oder Mütter. Die Begleitung kann während der Haft beginnen und nach der Rückkehr nach Hause fortgesetzt werden, über etwa ein bis eineinhalb Jahre. Humanitas bietet auch „ik jij wij“-Kurse (Ich-du-wir-Kurse) für Mütter und Begleitung bei Eltern-Kind-Tagen an.
- Expertisecentrum K I N D: (Fachzentrum für Kinder inhaftierter Eltern) eine Initiative von Exodus und Avans Hogeschool (Hochschule Avans) für Informationen, Beratung und Schulungen für Kinder, Angehörige, Ehrenamtliche und Fachkräfte. Gemeinsam mit Augeo (Organisation zum Schutz von Kindern) entwickelte das Zentrum Informationen über Unterstützung und schützende Faktoren für Kinder.
Children of Prisoners Europe (europäisches Netzwerk für Kinder inhaftierter Eltern), kurz COPE, setzt sich europaweit für Kinder inhaftierter Eltern ein. Das Netzwerk bietet unter anderem Informationen und Schulungen für Schulen, Richter, Gefängnispersonal und Kinderschutzstellen an.
Was bedeutet die Haft für ein Kind?
Ein Kind kann den Elternteil vermissen, sich schämen oder glauben, an der Haft schuld zu sein. Negative Reaktionen aus dem Umfeld können zu Ausgrenzung führen. Manchmal gab es bereits vor der Haft Probleme, etwa Armut, Vernachlässigung oder Misshandlung. Bei solchen Problemen kann die Abwesenheit eines Elternteils auch Ruhe oder Schutz bieten.
Die Folgen hängen unter anderem vom Alter, der gegenseitigen Bindung und den Kontaktmöglichkeiten ab. Jüngere Kinder sind häufig stärker von ihrem Elternteil abhängig. Ältere Kinder können die Situation anders beurteilen und manchmal Ruhe empfinden.
Guter Kontakt kann helfen, die Situation zu verarbeiten und die Elternrolle zu erhalten. Beförderung, Besuchszeiten, Besucherzahlen und Sicherheitsmaßnahmen können den Kontakt jedoch erschweren. Manche Eltern entscheiden sich aus Scham oder Sorge wegen der Kontrollen lieber für Telefon und Post. Was passend ist, hängt immer vom Kind und der familiären Situation ab.
Beschwerden gegen eine Entscheidung: Erkenntnisse aus der Rechtsprechung
Die Ablehnung einer Unterbringung muss begründet werden
In KC 2020/009 vom 25. Februar 2020 wollte eine Mutter ihr Baby bei sich behalten. Die Anstaltsleitung verwies auf die Betreuung durch die Großmutter und erklärte, dass eine gemeinsame Unterbringung nur ausnahmsweise möglich sei.
Die beklagcommissie (Beschwerdeausschuss im Strafvollzug) hielt diese Begründung für unzureichend: Einschlägige Regeln oder Richtlinien fehlten. Außerdem war nicht klar, warum das noch laufende Strafverfahren die Unterbringung verhinderte. Die Beschwerde war begründet. Die Anstaltsleitung musste innerhalb von zwei Wochen über eine Entschädigung entscheiden. Diese Entscheidung bedeutete nicht automatisch, dass das Baby aufgenommen werden musste.
Hausordnung und besondere Umstände
In KC 2013/017 vom 23. April 2013 wurde eine Regelung akzeptiert, die die Unterbringung auf sechs Monate begrenzte. Eine Verlängerung auf neun Monate war möglich, wenn die Mutter innerhalb dieses Zeitraums entlassen wurde. Da dies nicht der Fall war und keine Ausnahme vorlag, wurde der Antrag abgelehnt.
In KC 2018/010 vom 17. August 2018 fiel die Abwägung anders aus. Zu Unrecht abgelehnte Anträge auf verlof hatten eine Unterbringung mit BBI-status (Status für die Unterbringung in einer begrenzt gesicherten Anstalt) in einer beperkt beveiligde inrichting (begrenzt gesicherte Haftanstalt) verhindert. Auch wegen einer positiven Stellungnahme zu einem angenommenen dritten Antrag gab das Interesse an der Sicherheit und Entwicklung des Kindes den Ausschlag. Die Anstaltsleitung musste innerhalb von vierzehn Tagen erneut entscheiden, mit dem Ziel einer Verlängerung auf neun Monate.
Allgemeine Besuchsregeln und eine persönliche Entscheidung
In KC 2013/118 vom 1. Februar 2013 und KC 2012/118 vom 13. März 2012 beschwerten sich Väter, weil ihr eineinhalbjähriges Kind nicht an Eltern-Kind-Tagen für Kinder von drei bis sechzehn Jahren teilnehmen durfte. Die Teilnahme am zweimal jährlich stattfindenden Vader Kinddag (Vater-Kind-Tag) war jedoch möglich.
Die Beschwerden waren nicht zulässig: Der Ausschuss prüfte sie nicht inhaltlich, weil sie sich gegen eine allgemeine Regel und nicht gegen eine persönliche Entscheidung der Anstaltsleitung richteten. In der Entscheidung von 2012 empfahl der Ausschuss weiter gefasste Teilnahmebedingungen oder mindestens vier Vader Kinddagen für ausgeschlossene Eltern.
Verlof für einen Besuch nach der Geburt
In KC 2012/138 vom 14. September 2012 blieb die Ablehnung eines incidenteel verlof (Hafturlaub aus besonderem Anlass) für einen Besuch nach der Geburt bestehen. Der Inhaftierte hatte nicht nachgewiesen, dass es sein Kind war oder dass er eine dauerhafte Beziehung mit der Mutter hatte.
Probleme und Empfehlungen des RSJ
Der Raad voor Strafrechtstoepassing en Jeugdbescherming, kurz RSJ (niederländischer Rat für Strafrechtsanwendung und Jugendschutz), betont, dass besondere Eltern-Kind-Kontakte mehr Raum für die Elternrolle bieten als normale Besuche. Gleichzeitig weist der RSJ auf große Unterschiede zwischen Einrichtungen und die Abhängigkeit von Ehrenamtlichen und engagierten Beschäftigten hin.
Kinder können unberücksichtigt bleiben, wenn ein Elternteil keine korrekten Informationen oder keine Einwilligung gibt. Auch die digitalen Kontaktmöglichkeiten sind begrenzt. Bei kurzzeitigem verlof zur Pflege sozialer Kontakte stellte der RSJ Wartelisten und das Fehlen klarer Beurteilungskriterien fest. Dabei handelt es sich um Probleme und Empfehlungen, nicht um eigenständige Besuchsrechte.
Jugendeinrichtungen und tbs-Kliniken
In der Stellungnahme *Ingesloten vrouwen in beeld* (Inhaftierte Frauen im Blick) fordert der RSJ verbindliche landesweite Vorgaben für Mutter-Kind-Beziehungen in Gefängnissen, justitiële jeugdinrichtingen (Justizvollzugseinrichtungen für Jugendliche) und tbs-klinieken (forensisch-psychiatrische Kliniken für die gerichtlich angeordnete Maßregel tbs). Die Vorschläge umfassen Mutterabteilungen, Herfstkampen oder vergleichbare Aktivitäten und ausreichende Begleitung. Dies sind Empfehlungen, keine Garantie dafür, dass solche Angebote überall bestehen.
Was bedeutet das für Sie?
- Sprechen Sie mit Ihrer Betreuungsperson über Ihre Kinder. Erklären Sie, wer sie betreut und welche Kontaktprobleme bestehen.
- Fragen Sie nach dem Angebot vor Ort. Denken Sie an Eltern-Kind-Tage, Post, Familienzimmer, Kurse und Hilfe bei der Beförderung.
- Prüfen Sie die Besuchsbedingungen im Voraus. Achten Sie auf Altersgrenzen, Begleitung, Zeiten und Besucherzahlen.
- Erläutern Sie konkret, was dem Wohl Ihres Kindes dient. Bei einem Antrag auf Unterbringung sind die Versorgung, andere Betreuungsmöglichkeiten und die Entwicklung des Kindes wichtig.
- Unterscheiden Sie bei Meinungsverschiedenheiten zwischen einer allgemeinen Regel und einer Sie persönlich betreffenden Entscheidung. Dieser Unterschied kann entscheidend dafür sein, ob eine Beschwerde inhaltlich geprüft wird.
- Nutzen Sie Ihr Recht auf Anhörung, bevor die Erlaubnis für die Unterbringung Ihres Kindes verweigert oder widerrufen wird.
Bitte beachten
Diese Seite wurde auf Grundlage der Fachkenntnisse von Mr. S.P.C. (Stan) Broekmans erstellt, der bei Hameleers Antonides Advocaten auf Strafvollzugsrecht spezialisiert ist. Haben Sie eine Frage zu Ihrer eigenen Situation? Kontaktieren Sie uns – eine erste Einschätzung ist für Sie kostenlos.
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