Disziplinarstrafen
Disziplinarstrafen
Welche Disziplinarstrafen sind in Haft, in Jugendeinrichtungen und bei tbs (gerichtlich angeordnete forensische Unterbringung) erlaubt, welche Rechte behalten Sie und wie können Sie sich beschweren?
Eine Disziplinarstrafe ist eine Strafe für vorwerfbares Verhalten während Ihres Aufenthalts in einer Einrichtung. Die Leitung muss begründen können, was Sie getan haben und warum die gewählte Strafe angemessen ist. Welche Strafen erlaubt sind, unterscheidet sich zwischen dem Strafvollzug, justitiële jeugdinrichtingen (Justizvollzugseinrichtungen für Jugendliche) und tbs-Kliniken.
Wann darf eine Disziplinarstrafe verhängt werden?
Es muss um ein Verhalten gehen, das die Ordnung, Sicherheit oder Durchführung des Freiheitsentzugs stört. Der Verdacht, dass Sie etwas tun werden, reicht nicht aus. Außerdem muss Ihnen persönlich ein Vorwurf gemacht werden können: Kollektive Bestrafung ist nicht erlaubt. Die Unterstützung oder Anstiftung zu einem Verhalten kann jedoch nach den Artikeln 47 und 48 Wetboek van Strafrecht (niederländisches Strafgesetzbuch) strafbar sein.
Ein Disziplinarverstoß muss kein Verbrechen oder sonstiger strafrechtlicher Verstoß sein. Umgekehrt kann beispielsweise eine Schlägerei sowohl zu einer Disziplinarstrafe als auch zu einer Strafanzeige führen.
Eine ordemaatregel (Maßnahme zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit) hat einen anderen Zweck: Sie soll die Sicherheit gewährleisten, etwa bei Suizidgefahr. Dafür ist kein vorwerfbares Verhalten erforderlich. Die Maßnahme muss enden, sobald dies verantwortbar ist. Absonderung als Strafe ist das letzte Mittel: Es ist die am wenigsten einschneidende Möglichkeit zu wählen und die Dauer so kurz wie möglich zu halten.
Das Verfahren: Bericht, Anhörung und Entscheidung
Bericht und Beweise
Der Mitarbeiter, der den Vorfall beobachtet, muss selbst einen genauen, vollständigen und wahrheitsgemäßen Bericht erstellen. Das kann auch ein anderer Mitarbeiter als ein Vollzugsbediensteter sein. Sie müssen ohne unnötige Verzögerung erfahren, dass der Vorfall der Leitung gemeldet wird. In Entscheidungen wurden sowohl drei Tage als auch, unter den jeweiligen Umständen, eineinhalb Stunden als zu spät bewertet.
Der Direktor muss seine Überzeugung, dass Sie das Verhalten begangen haben, auf nachvollziehbare Tatsachen stützen. Berichte von Mitarbeitern gelten nicht automatisch als unter Amtseid abgegebene Erklärungen. Hat der Direktor das Verhalten selbst beobachtet, kann ein Bericht entfallen; die Anhörung bleibt Pflicht.
Bewaardersarrest und Anhörung
Bis zu einer Entscheidung kann eine vorübergehende Absonderung angeordnet werden: bewaardersarrest (vorläufige Absonderung durch Vollzugsbedienstete), höchstens fünfzehn Stunden. Sie darf keine automatische Standardreaktion sein. Der beklagrechter (für Beschwerden zuständige Richter) stellte im Fall KC 2017/013 fest, dass eine sofortige Absonderung nicht notwendig war.
Der Direktor muss Sie vor der Strafentscheidung anhören und bei bewaardersarrest vor Ablauf dieser fünfzehn Stunden. Abwesenheit ist keine Entschuldigung: Eine telefonische Anhörung ist ebenfalls möglich. Wer selbst eine angemessene Gelegenheit zur Anhörung ablehnt, kann dadurch verhindern, dass die Anhörung stattfindet, ohne dass die Anhörungspflicht verletzt wird.
Der Bericht muss grundsätzlich innerhalb von 24 Stunden nach der Mitteilung bearbeitet werden. Nur besondere Umstände rechtfertigen eine Abweichung; organisatorische Probleme oder Rückfragen bei Mitarbeitern reichen dafür nicht ohne Weiteres aus.
Schriftliche Entscheidung und Vollzug
Sie müssen die schriftliche Entscheidung ohne unnötige Verzögerung erhalten. Darin müssen das konkrete Verhalten, die Gründe, das Datum, die Strafdauer, die Unterschrift, Angaben zur Anhörung sowie die Möglichkeiten von beklag und schorsing (vorläufige Aussetzung des Vollzugs) stehen. Die bloße Angabe, Sie hätten „die Ordnung gestört“, reicht nicht aus.
Der Vollzug beginnt ohne unnötige Verzögerung, gegebenenfalls im Anschluss an eine andere Strafe. Eine rückwirkende Verhängung, eine nachträgliche Verschärfung und die Umwandlung einer Strafe in eine ordemaatregel sind nicht erlaubt. Eine vorherige Absonderung wird nicht automatisch angerechnet, die Leitung kann sie aber berücksichtigen.
Strafvollzug
Die Artikel 50 und 51 Penitentiaire beginselenwet (Pbw; niederländisches Strafvollzugsgesetz) regeln die Bestrafung. Nur der Direktor oder ein befugter Stellvertreter darf entscheiden, nicht ein Mitarbeiter, der dafür lediglich eine Vollmacht erhalten hat (Artikel 5 Absatz 4 Pbw).
Welche Strafen sind erlaubt?
Artikel 51 Absatz 1 Pbw enthält eine abschließende Liste:
- Einschluss in einer Strafzelle oder einem anderen Aufenthaltsraum, etwa der eigenen Zelle: höchstens zwei Wochen, also 14 × 24 Stunden.
- Verweigerung von Besuchen bestimmter Personen: höchstens vier Wochen, ausschließlich wenn der Vorfall mit deren Besuch zusammenhing.
- Ausschluss von bestimmten Aktivitäten: höchstens zwei Wochen. Der gesetzliche Anspruch auf Aufenthalt im Freien bleibt bestehen.
- Verweigerung, Entzug oder Einschränkung des nächsten verlof (Hafturlaubs).
- Eine Geldbuße: höchstens das Zweifache des geltenden Wochenlohns der Einrichtung oder Abteilung, auch wenn Sie nicht arbeiten.
Eine Geldbuße darf nicht ohne Ihre Zustimmung von Ihrem laufenden Konto abgebucht werden. Sie darf auch nicht als Schadensersatz oder als Strafe für die Ablehnung einer Schadensersatzregelung verwendet werden. Bei Nichtzahlung kann ersatzweise ein Ausschluss von Programmaktivitäten zulässig sein.
Persönliche Verantwortung und Umstände
Verbotene Telefonnutzung und Kontakt zu Medien ohne Erlaubnis können zu einer Bestrafung führen. Auch Vorfälle während eines Transports oder verlof können bestraft werden, wenn dieser Aufenthalt außerhalb der Einrichtung Teil des Freiheitsentzugs ist.
Bei verbotenen Gegenständen in einer Gemeinschaftszelle muss Ihre eigene Verantwortung geprüft werden. Der RSJ, der Raad voor Strafrechtstoepassing en Jeugdbescherming (Rat für Strafrechtsanwendung und Jugendschutz), hob eine Strafe auf, als ein Zellengenosse die Verantwortung für alle Gegenstände übernahm. In anderen Fällen machte gerade der Fundort glaubhaft, dass der Beschwerdeführer davon wusste. Ein Geständnis eines Zellengenossen schließt Ihre Verantwortung also nicht automatisch aus.
Nicht jeder verdächtige Gegenstand rechtfertigt eine Strafe. Bei Pfeffer in der Unterhose während einer Urinkontrolle fehlte der Nachweis, dass der Test dadurch beeinflusst werden konnte; Pfeffer war an sich nicht verboten (RSJ 28. April 2021, 21/21086/SGA).
Seit der Aufhebung der Sanctiekaart (Richtlinie zur Festlegung von Sanktionen) am 1. Juli 2021 steht eine personenbezogene Beurteilung im Mittelpunkt. Auch frühere Sanktionen können berücksichtigt werden. Medizinische Umstände müssen beachtet werden: Bei schwerer Klaustrophobie wurde die Unterbringung in einer Strafzelle als unangemessen bewertet, weil Alternativen nicht geprüft worden waren (KC 2022/009).
Rechte während des Einschlusses
Bei einem Aufenthalt in einer Strafzelle von mehr als 24 Stunden müssen die commissie van toezicht (Aufsichtskommission der Einrichtung) und der Anstaltsarzt sofort informiert werden (Artikel 55 Absatz 2 Pbw). Dazu gehören tägliche Besuche und eine tägliche Prüfung, ob die Isolation beendet werden kann. Einschränkungen dürfen nicht weiter gehen als nötig; welche Ausstattung und Angebote möglich sind, muss individuell geprüft werden.
Sie behalten täglich Anspruch auf eine Stunde im Freien (Artikel 55 Absatz 1 Pbw). Der gewöhnliche Kontakt zur Außenwelt kann eingeschränkt werden. Besuche und Post Ihres Anwalts bleiben möglich, ebenso Telefonate, wenn sie notwendig sind und die Möglichkeit dazu besteht. Bei einer Strafe in der eigenen Zelle kann der Fernseher entfernt werden, dies muss aber in der Strafentscheidung stehen.
Kameraüberwachung muss aufgrund Ihres körperlichen oder psychischen Zustands notwendig sein. Vorher ist eine Stellungnahme eines Verhaltenssachverständigen oder Arztes erforderlich; in dringenden Fällen muss sie so schnell wie möglich nachgeholt werden. Der Toilettenbereich darf nicht erkennbar im Bild sein.
Strafdauer, Kombinationen und bedingte Strafen
Eine Strafe darf nicht verlängert werden. Ein neuer Verstoß kann jedoch zu einer neuen Strafe führen. Einschluss und Ausschluss von Aktivitäten wegen desselben Vorfalls dürfen zusammen höchstens zwei Wochen dauern. Ein ununterbrochener Strafzellenaufenthalt von 28 Tagen durch die Aneinanderreihung von Strafen wurde als unangemessen bewertet. Auch bei der Umwandlung eines Tages Absonderung als ordemaatregel in vierzehn Tage Strafzelle wurde die Höchstdauer überschritten.
Eine Strafe kann ganz oder teilweise voorwaardelijk (bedingt, also zur Bewährung ausgesetzt) sein: Ihre Vollstreckung hängt dann von der Einhaltung von Bedingungen ab. Artikel 53 Pbw sieht eine Bewährungszeit von höchstens drei Monaten vor, beginnend am Tag nach der Verhängung. Bedingungen und Bewährungszeit müssen schriftlich festgehalten werden.
Bestrafung und promoveren oder degraderen (Höher- oder Rückstufung im Vollzugssystem) sind getrennte Entscheidungen. Unzulässiges Verhalten kann aber auch zu einer Rückstufung oder zum Ausbleiben einer Höherstufung führen.
Justitiële jeugdinrichtingen
Für Jugendliche gelten die Artikel 54 und 55 Beginselenwet justitiële jeugdinrichtingen (Bjj; niederländisches Gesetz über den Jugendstrafvollzug). Nur der Direktor oder ein befugter Stellvertreter darf Strafen verhängen (Artikel 4 Absatz 4 Buchstabe l Bjj). Beispiele für strafbares Verhalten sind die Verweigerung einer Urinkontrolle, nächtliche Lärmbelästigung, verbotene Gegenstände, Rauchen in der Zelle und die Beteiligung an einem Streit.
Strafen und Altersgrenzen
Artikel 55 Absatz 1 Bjj erlaubt:
- Einschluss in einer Strafzelle oder einem anderen Aufenthaltsraum: höchstens vier Tage bei unter Sechzehnjährigen; höchstens sieben Tage ab sechzehn Jahren.
- Ausschluss von bestimmten Aktivitäten: dieselben altersabhängigen Höchstgrenzen.
- Verweigerung von Besuchen bestimmter Personen: höchstens vier Wochen, nur bei einem Zusammenhang mit deren Besuch.
- Verweigerung, Entzug oder Einschränkung des nächsten verlof.
- Eine Geldbuße: höchstens das Taschengeld für eine Woche nach Artikel 51 Absatz 3 Bjj.
Eine Kombination aus Einschluss und Ausschluss von Aktivitäten darf insgesamt vier beziehungsweise sieben Tage nicht überschreiten. Der Entzug von verlof als Strafe für einen längeren Zeitraum ist nicht erlaubt. Auch eine Besuchsbeschränkung wegen der Verweigerung einer Urinkontrolle wurde als rechtswidrig bewertet, weil der erforderliche Zusammenhang mit einem Besuch fehlte (KC 2017/034).
Besondere Schutzvorschriften
Bewaardersarrest in einer Absonderungszelle setzt voraus, dass eine sofortige Absonderung notwendig ist (Artikel 25 Absatz 4 Bjj). Die fünfzehn Stunden laufen auch nachts weiter. Der Direktor muss die Anhörung selbst durchführen und darf sie keinem anderen Mitarbeiter überlassen (Artikel 61 Absatz 1 Bjj). Die schriftliche Entscheidung muss unverzüglich, jedenfalls innerhalb von 24 Stunden, ausgehändigt werden.
Bei einer Absonderung von mehr als 24 Stunden werden neben der commissie van toezicht und dem Arzt auch die Eltern oder der Vormund, der Stiefelternteil oder die Pflegeeltern sofort informiert. Der tägliche Aufenthalt im Freien von einer Stunde und die besonderen Kontaktmöglichkeiten zum Anwalt bleiben bestehen.
Kameraüberwachung setzt voraus, dass sie zum Schutz des körperlichen oder psychischen Zustands erforderlich ist und zuvor eine fachliche oder ärztliche Stellungnahme eingeholt wurde. Eine Ausnahme gilt, wenn die Dringlichkeit keinen Aufschub erlaubt (Artikel 55a Bjj).
Eine bedingte Bestrafung ist mit einer Bewährungszeit von höchstens zwei Monaten möglich, beginnend am Tag nach der Verhängung (Artikel 57 Bjj).
Tbs-Kliniken
Die Artikel 48 und 49 Beginselenwet verpleging ter beschikking gestelden (Bvt; niederländisches Gesetz über die Behandlung von Personen mit tbs-Anordnung) regeln Disziplinarstrafen. Nur der Leiter der Einrichtung oder ein befugter Stellvertreter darf sie verhängen. Tbs-Kliniken setzen häufiger ordemaatregelen ein, weil diese in der Regel besser zur Behandlung passen. Auch hier setzt eine Bestrafung persönlich vorwerfbares Verhalten voraus.
Erlaubte Strafen
Artikel 49 Absatz 1 Bvt erlaubt ausschließlich:
- Absonderung im eigenen Aufenthaltsraum, ganztägig oder zu bestimmten Stunden: höchstens zwei Wochen.
- Beschränkung der Bewegungsfreiheit auf die Abteilung: höchstens zwei Wochen.
- Eine Geldbuße: bis zu dem vom Minister festgelegten Höchstbetrag.
- Verweigerung von Besuchen bestimmter Personen: höchstens zwei Wochen, bei einem Zusammenhang mit deren Besuch.
- Ausschluss von gemeinschaftlichen Aktivitäten oder Arbeiten: höchstens zwei Wochen, wenn der Vorfall damit zusammenhing.
Absonderung und Ausschluss von Aktivitäten dürfen zusammen höchstens zwei Wochen dauern. Die Bvt sieht keine ganz oder teilweise bedingte Disziplinarstrafe vor.
Absonderung und Rechte
Bei dringender Notwendigkeit kann der Abteilungsleiter für höchstens fünfzehn Stunden separatie (Unterbringung in einem besonderen Isolierraum) anordnen (Artikel 34 Absatz 3 Bvt). Dabei zählen alle Stunden fortlaufend, einschließlich der Nacht. Für die Anhörung gilt Artikel 53 Absatz 1 Bvt, für die schriftliche Entscheidung Artikel 54 Absatz 1 Bvt.
Der Anspruch auf täglichen Aufenthalt im Freien bleibt bestehen (Artikel 43 Absatz 3 Bvt). Auch Besuche, Post und bei Bedarf telefonischer Kontakt mit dem Anwalt bleiben möglich. Kameraüberwachung kann zum Schutz der Gesundheit notwendig sein, etwa wenn vermutet wird, dass verbotene Gegenstände verschluckt wurden.
Beschwerde gegen eine Disziplinarstrafe
Sie können innerhalb von sieben Tagen beklag einlegen. Die schriftliche Entscheidung muss diese Möglichkeit nennen. Die beklagcommissie (Beschwerdekommission) prüft die Beweise, Ihre Verantwortung und ob die Strafe unter Berücksichtigung aller Umstände angemessen ist. Vergleichbare Fälle sollen vergleichbar bestraft werden. Im beroep (Rechtsmittelverfahren) prüft die beroepscommissie (Rechtsmittelkommission) des RSJ den Fall.
Richten Sie Ihre Beschwerde gegen die Strafentscheidung selbst. Führen Sie zusätzlich Verfahrensfehler an, etwa eine unterbliebene Anhörung oder eine verspätete Aushändigung. Wenn Sie sich nur über einen solchen Formfehler beschweren, kann die Beschwerde als unzulässig zurückgewiesen werden: Dann erfolgt keine inhaltliche Prüfung.
Auch gegen bewaardersarrest ist beklag möglich. Während des Beschwerdeverfahrens können Sie schorsing beantragen: eine vorübergehende vollständige oder teilweise Aussetzung des Vollzugs. Bei einer bedingten Strafe ist das nicht möglich.
Beweise können entscheidend sein. Im Fall KC 2020/029 weigerte sich die Leitung, Kameraaufnahmen zu zeigen, und die Beschreibung war nicht ausreichend klar. Die Beschwerde wurde für begründet erklärt und ein Ausgleich zugesprochen.
Was bedeutet das für Sie?
- Bewahren Sie die Strafentscheidung auf und notieren Sie, wann Ihnen die Meldung des Vorfalls angekündigt wurde, die Absonderung begann, Sie angehört wurden und die Entscheidung ausgehändigt wurde.
- Erklären Sie konkret, was aus Ihrer Sicht falsch ist und welche Zeugen oder Kameraaufnahmen Ihre Darstellung stützen.
- Teilen Sie medizinische und persönliche Umstände mit, durch die die Strafe für Sie besonders belastend ist.
- Prüfen Sie die Art der Strafe, ihre Dauer und den erforderlichen Zusammenhang, etwa mit einem Besuch.
- Lassen Sie die Frist von sieben Tagen nicht verstreichen und besprechen Sie bei Bedarf mit Ihrem Anwalt einen Antrag auf schorsing.
Bitte beachten
Diese Seite wurde auf Grundlage der Fachkenntnisse von Mr. S.P.C. (Stan) Broekmans erstellt, der bei Hameleers Antonides Advocaten auf Strafvollzugsrecht spezialisiert ist. Haben Sie eine Frage zu Ihrer eigenen Situation? Kontaktieren Sie uns – eine erste Einschätzung ist für Sie kostenlos.
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