Hunger- und Durststreik
Hunger- und Durststreik
Welche Rechte haben Sie bei einem Hunger- oder Durststreik in Haft, welche medizinische Versorgung gehört dazu und wann darf eine Zwangsernährung erfolgen?
Ein Hunger- oder Durststreik in Haft kann schwerwiegende Folgen für Ihre Gesundheit haben. Die Anstalt muss Sie versorgen, aber auch Ihr Recht berücksichtigen, über Ihren eigenen Körper zu entscheiden. Besonders bei einer Zwangsernährung ist eine sorgfältige Abwägung erforderlich: Ein Streik erlaubt nicht automatisch eine Behandlung gegen Ihren Willen.
Was ist ein Hunger- oder Durststreik?
Bei einem Hungerstreik verweigert jemand aus Protest die Nahrung, nicht weil er sterben möchte. Das Ziel ist eine Änderung der Umstände. Ein Hungerstreik ist deshalb nicht dasselbe wie ein Suizidversuch, auch wenn die streikende Person den Tod als äußerste Folge in Kauf nimmt.
Bei einem Durststreik wird neben Nahrung auch Flüssigkeit verweigert. Der körperliche Zustand verschlechtert sich dann schnell. Das kann bereits innerhalb weniger Tage lebensbedrohlich werden. Auch eine länger andauernde Nahrungsverweigerung kann schwere, bleibende Schäden und schließlich den Tod verursachen.
Selbstbestimmung und Einwilligung in eine Behandlung
Selbstbestimmung bedeutet, dass Sie grundsätzlich selbst entscheiden, was mit Ihrem Körper geschieht. Der Schutz Ihrer Privatsphäre und Ihres Körpers ist in den Artikeln 10 und 11 der Grondwet (niederländische Verfassung) verankert.
Die Wet op de Geneeskundige Behandelingsovereenkomst, kurz WGBO (niederländisches Gesetz über den medizinischen Behandlungsvertrag), gilt auch in Haft. Nach Artikel 7:450 Absatz 1 Burgerlijk Wetboek (niederländisches Bürgerliches Gesetzbuch, kurz BW) muss eine behandelnde Fachperson vor einer medizinischen Behandlung Ihre Einwilligung einholen.
Eine schriftliche Ablehnung für später
Sie können schriftlich festhalten, welche Behandlung Sie ablehnen, falls Sie später nicht mehr selbst entscheiden können. Artikel 7:450 Absatz 3 BW verpflichtet den Arzt, eine solche Erklärung zu respektieren, sofern keine triftigen Gründe für eine Abweichung bestehen.
Dass Ihre Ablehnung schwere oder sogar tödliche Folgen haben kann, reicht allein nicht aus, um die Erklärung zu übergehen. Dafür muss ein besonderer Umstand vorliegen. Ein Beispiel ist, dass das Ziel Ihres Hungerstreiks inzwischen erreicht wurde, Sie davon aber noch nichts wissen.
Auch das Rundschreiben *Gedetineerden in hongerstaking* (Gefangene im Hungerstreik) aus dem Jahr 1985 stellt den eigenen Willen der inhaftierten Person in den Mittelpunkt. Sie können sich auf diese Richtlinie berufen. Nach einer ausdrücklichen Nahrungsverweigerung muss mit Ihrer Entscheidung sorgfältig umgegangen werden. Die Versorgung muss körperliche und psychische Schäden so weit wie möglich begrenzen.
Strafvollzug: Versorgung und Zwangsbehandlung
Recht auf medizinische Versorgung
Artikel 42 Penitentiaire beginselenwet, kurz Pbw (niederländisches Strafvollzugsgrundlagengesetz), regelt Ihr Recht auf medizinische Versorgung. In der Regel erhalten Sie diese von Ärzten, die der Anstalt angeschlossen sind.
Der Anstaltsarzt hat eine besondere Stellung: Er behandelt Sie, arbeitet aber zugleich in der Anstalt, gegen die sich Ihr Protest möglicherweise richtet. Das kann das Vertrauensverhältnis belasten. Für Zwangsmaßnahmen werden in der Regel Polizeiärzte oder Ärzte des GGD (kommunaler Gesundheitsdienst) hinzugezogen. Nach der Gesetzesbegründung können auch sie als der Anstalt angeschlossene Ärzte tätig werden.
Wann kann Artikel 32 Pbw angewendet werden?
Artikel 32 Absatz 1 Pbw bietet eine gesetzliche Möglichkeit zur Behandlung ohne Einwilligung. Der Direktor kann Sie verpflichten, sich einer medizinischen Maßnahme zu unterziehen, wenn ein Arzt diese für unbedingt notwendig hält, um eine erhebliche Gefahr für Ihre Gesundheit oder Sicherheit oder die anderer abzuwenden.
Eine erhebliche Gefahr kann sein:
- Lebensgefahr;
- die Gefahr einer schweren Selbstverstümmelung;
- die Gefahr einer dauerhaften Invalidität.
Auch die Verabreichung von Flüssigkeit oder Nahrung zählt nach den Gesetzesmaterialien als medizinische Maßnahme. Dabei bleibt der eigene Wille der Ausgangspunkt. Wenn jemand nicht in der Lage ist, eine solche Entscheidung zu treffen oder ihre Folgen zu verstehen, kann eine Zwangsernährung auf Grundlage von Artikel 32 Pbw möglich sein. Die Voraussetzung der medizinischen Notwendigkeit gilt weiterhin.
Eine Entscheidung des Direktors verpflichtet den Arzt nicht dazu, eine Zwangsernährung durchzuführen. Der Arzt beurteilt aufgrund seiner medizinischen Fachkenntnisse selbstständig, ob ein Eingreifen angezeigt ist.
Justitiële jeugdinrichtingen (Jugendvollzugsanstalten)
Für justitiële jeugdinrichtingen gilt die Beginselenwet justitiële jeugdinrichtingen (niederländisches Grundlagengesetz für Jugendvollzugsanstalten). Bei diesem Thema sind die Artikel 32 und 37 dieses Gesetzes relevant. Auch in Haft gilt der Grundsatz der Einwilligung in medizinische Maßnahmen aus Artikel 7:450 BW. Die Bestimmungen der Pbw dürfen nicht ohne Weiteres als Regeln für eine Jugendvollzugsanstalt behandelt werden.
Tbs (gerichtlich angeordnete Unterbringung zur Behandlung) und forensische Versorgung
Für ter beschikking gestelden (Personen, gegen die eine Tbs-Maßnahme angeordnet wurde) sind die Artikel 21 und 26 der Beginselenwet verpleging ter beschikking gestelden (niederländisches Grundlagengesetz zur Behandlung von Personen mit einer Tbs-Maßnahme) relevant. Auch hier spielen der Schutz des Körpers und die Regeln zur Einwilligung in eine medizinische Behandlung eine Rolle. Artikel 32 Pbw ist nicht die allgemeine gesetzliche Grundlage für alle Formen der Haft oder der forensischen Versorgung.
Zwangsernährung und ärztliche Berufsregeln
Zwangsernährung bedeutet, dass jemand gegen seinen Willen Flüssigkeit oder Nahrung erhält. Über eine Infusion können unter anderem Flüssigkeit, Mineralstoffe und Medikamente verabreicht werden. Für eine vollständige Ernährung kann eine Magensonde verwendet werden: ein dünner Schlauch, der durch die Nase in den Magen führt.
Bei Widerstand können das Einführen und Belassen einer Sonde mit einer Fixierung verbunden sein, bei der die Person festgehalten oder festgebunden wird. Eine Zwangsernährung birgt Risiken und greift tief in die körperliche Unversehrtheit ein.
Erklärungen von Tokio und Malta
Die World Medical Association hat in der Erklärung von Tokio aus dem Jahr 1975 und der Erklärung von Malta aus dem Jahr 1991 medizinische Richtlinien festgelegt. Diese Erklärungen sind rechtlich nicht bindend, haben international aber großes Gewicht. Die Erklärung von Malta wurde 1992, 2006 und 2017 überarbeitet.
Artikel 6 der Erklärung von Tokio verbietet die Zwangsernährung einer einwilligungsfähigen Person im Hungerstreik. Einwilligungsfähig bedeutet hier, dass jemand die Folgen des Streiks vernünftig beurteilen kann. Mindestens ein weiterer, unabhängiger Arzt muss diese Fähigkeit bestätigen. Auch die KNMG (niederländischer ärztlicher Berufsverband) rät Ärzten nachdrücklich davon ab, an der Zwangsernährung einwilligungsfähiger Gefangener mitzuwirken.
Die Erklärung von Malta schließt sich dem an. Bei Bewusstlosigkeit und fehlender Patientenverfügung darf Nahrung ohne aktuelle Einwilligung nur verabreicht werden, wenn dies für die Gesundheit als notwendig erachtet wird.
Bewusstlosigkeit macht eine frühere Ablehnung nicht automatisch unwirksam. Wenn jemand umfassend aufgeklärt wurde, auch über das Risiko eines Komas, und weiterhin bewusst ablehnt, muss diese frühere Entscheidung berücksichtigt werden, wenn tatsächlich ein Koma eintritt.
Menschenrechte und Rechtsprechung zur Zwangsernährung
Artikel 2 EVRM (Europäische Menschenrechtskonvention) verpflichtet den Staat, das Leben zu schützen. Artikel 3 EVRM verbietet unmenschliche oder erniedrigende Behandlung. Diese Verpflichtungen müssen bei einer Zwangsernährung gemeinsam betrachtet werden.
Im Fall *X gegen Deutschland* entschied die Europäische Kommission für Menschenrechte, dass eine Zwangsernährung erniedrigende Elemente enthalten kann, aber nicht unter allen Umständen verboten ist. Aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, darunter *Nevmerzhitsky gegen die Ukraine* und *Ciorap gegen Moldau*, ergeben sich drei Voraussetzungen:
- Die medizinische Notwendigkeit muss überzeugend feststehen.
- Die Entscheidung muss rechtsgültig getroffen worden sein.
- Die Durchführung muss so wenig belastend wie möglich sein.
Es darf nicht mehr Zwang ausgeübt werden als nötig. Eine schmerzhafte und erniedrigende Durchführung ist nicht zulässig.
Im Fall *Ceesay gegen Österreich* aus dem Jahr 2018 starb ein Gefangener im Hungerstreik an einer besonderen Erkrankung, nicht am Hungerstreik. Der Gerichtshof stellte keinen Verstoß gegen Artikel 2 oder 3 EVRM fest. Die Behörden hatten das ihnen Mögliche getan, um den Tod zu verhindern. Es gab keine Hinweise auf die Erkrankung, und auch der Gefangene wusste nichts davon.
Medizinische Betreuung in der Anstalt
Viele Anstalten arbeiten mit Protokollen, die sich an den Richtlinien der Johannes Wier Stichting (niederländische Stiftung für Menschenrechte und Gesundheitsversorgung) orientieren. Das Handbuch aus dem Jahr 2000 wurde 2019 durch getrennte Dokumente zum Vertrauensarzt, zur medizinischen Betreuung und zu rechtlichen Aspekten ersetzt. Das nachfolgend beschriebene Vorgehen bezieht sich auf solche Protokolle. Ein Protokoll ersetzt nicht die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Maßnahme.
Meldung und Aufklärung
Das Personal muss die Verweigerung von Nahrung oder Flüssigkeit schnell an den medizinischen Dienst melden. Auch der Arzt und die Anstaltsleitung müssen so bald wie möglich informiert werden. Häufig wird die commissie van toezicht (Aufsichtskommission der Anstalt) benachrichtigt, rechtlich vorgeschrieben ist das jedoch nicht.
Der Grund für die Verweigerung muss geklärt werden. Die Pflegekraft dokumentiert die Verweigerung von Nahrung, Flüssigkeit und gegebenenfalls Medikamenten. Die Aufklärung umfasst Gesundheitsrisiken, eine mögliche Unterbringung zur Beobachtung und eine mögliche Krankenhauseinweisung. Dabei ist ein Kollege oder ein Sicherheitsmitarbeiter anwesend.
Nach der Aufklärung werden Sie gebeten, ein Formular über die bewusste Verweigerung und die besprochenen Risiken zu unterschreiben. Wenn Sie die Unterschrift verweigern, unterschreiben ein Mitarbeiter und ein Kollege das Formular.
Gespräche und Kontrollen
Nach dem beschriebenen Vorgehen spricht der Arzt am darauffolgenden Tag mit Ihnen, gemeinsam mit einer Pflegekraft oder einer Arztassistenz und bei Bedarf einem Dolmetscher. Der Arzt beurteilt Risikofaktoren und erklärt die Folgen in verständlicher Sprache.
Am Tag der Meldung werden Blutdruck, Puls und Gewicht erfasst. Das Abteilungspersonal dokumentiert täglich, was Sie essen und trinken; die Pflegekraft übernimmt dies in die Patientenakte. Bei Nahrungsverweigerung werden Sie nach diesem Vorgehen wöchentlich von der Pflegekraft zu einem Termin einbestellt.
Bei einem Durststreik erfolgen täglich mehrere pflegerische Beobachtungen. Dabei werden unter anderem Blutdruck, Puls, Gewicht, Temperatur, psychischer Zustand und weitere Beschwerden beurteilt. Arzt und Direktor beraten über eine Verlegung in eine Beobachtungszelle, ein Vollzugskrankenhaus oder eine andere Anstalt.
Das beschriebene Vorgehen sieht bei Flüssigkeitsverweigerung nach 24 Stunden eine Unterbringung in einer Isolierzelle mit Kameraüberwachung vor. Dafür gelten weiterhin die gesetzlichen Anforderungen. Das Personal muss mehrmals täglich Essen und Trinken anbieten. Das Essen wird nach einer halben Stunde weggeräumt; Getränke bleiben verfügbar.
Vertrauensarzt und Patientenverfügung
Eine streikende Person hat das Recht auf einen Vertrauensarzt. Dieser kann über MedTzorg (medizinischer Versorgungsanbieter) hinzugezogen werden und muss unabhängig handeln und Informationen erhalten können. Ihr Vertrauen in diesen Arzt ist dabei notwendig.
In einer schriftlichen Patientenverfügung halten Sie fest:
- warum Sie Nahrung oder Flüssigkeit verweigern;
- ob Ihre Familie oder Ihr Anwalt benachrichtigt werden soll;
- dass Sie freiwillig entscheiden und die Folgen verstehen;
- was Sie bei Bewusstseinsverlust wünschen.
Der Arzt bespricht regelmäßig mit Ihnen, ob die Erklärung noch Ihren aktuellen Wünschen entspricht. Wenn Sie diese Erklärung nicht unterschreiben möchten, unterschreiben der Arzt und ein anderer Mitarbeiter sie. Damit sind nicht automatisch alle Fragen zu Ihren Behandlungswünschen geklärt.
Erholung und Nachsorge
Nach dem Ende des Streiks bleibt medizinische Betreuung notwendig. Die Richtlinie der Johannes Wier Stichting geht bei einem Hungerstreik von mehr als drei Wochen von einer Erholungsphase von drei Monaten aus.
Wer zu schnell wieder Nahrung zu sich nimmt, riskiert das *Refeeding-Syndrom*: eine Erkrankung, die bei schwerer Unterernährung auftreten kann, wenn jemand plötzlich wieder Nahrung erhält. Deshalb ist eine medizinisch begleitete Erholung notwendig. Empfohlen werden tägliche Kontrollen von Puls, Blutdruck, Gewicht und Flüssigkeitsbilanz. Die wöchentliche Betreuung soll noch einige Monate fortgesetzt werden.
Ein hochwertiges Eiweißprodukt wie Nutridrink kann für die Erholung wichtig sein. Die Nachsorge muss in der Patientenakte dokumentiert sein. Auch der RSJ (Raad voor Strafrechtstoepassing en Jeugdbescherming, Rat für Strafrechtsanwendung und Jugendschutz) hat sich in Entscheidungen vom 20. Dezember 2013 mit Betreuung und Erholung befasst.
Beschwerden über die Behandlung oder Maßnahmen
Für Beschwerden über das medizinische Handeln des Anstaltsarztes gilt das Verfahren nach den Artikeln 71b und 71c Pbw. Zunächst beantragen Sie schriftlich eine Vermittlung beim Medisch Adviseur (medizinischer Berater). Dieser versucht, innerhalb von vier Wochen eine annehmbare Lösung zu erreichen. Gelingt dies nicht, können Sie beroep (Rechtsmittel) beim Raad voor Strafrechtstoepassing en Jeugdbescherming, dem RSJ, einlegen.
Die beklagcommissie (Beschwerdeausschuss) der commissie van toezicht behandelt Beschwerden über organisatorische Aspekte, nicht über das medizinische Handeln selbst.
Bei einer Kameraüberwachung sind die gesetzlichen Voraussetzungen entscheidend. In der Entscheidung vom 24. Januar 2022, R-20/8147/GA, war zuvor keine Stellungnahme eines Verhaltensfachkundigen oder Anstaltsarztes eingeholt worden. Da nicht erkennbar war, dass diese Stellungnahme nicht abgewartet werden konnte, lag ein Verstoß gegen Artikel 24a Absatz 2 Pbw vor. Außerdem war eine falsche gesetzliche Grundlage herangezogen worden: Der Gefangene befand sich in einer strafcel (Zelle zur Vollstreckung einer Disziplinarstrafe), nicht in einer afzonderingscel (Zelle zur getrennten Unterbringung).
Was bedeutet das für Sie?
Melden Sie die Verweigerung von Nahrung oder Flüssigkeit dem medizinischen Dienst und besprechen Sie Ihre Gründe, Gesundheitsrisiken und Behandlungswünsche. Bitten Sie bei Bedarf um einen Vertrauensarzt oder Dolmetscher. Warten Sie bei Flüssigkeitsverweigerung nicht damit, um eine ärztliche Beurteilung zu bitten: Der körperliche Zustand kann sich schnell verschlechtern.
Lassen Sie klar festhalten, was Sie bei Bewusstseinsverlust wünschen und ob Ihre Familie oder Ihr Anwalt informiert werden soll. Besprechen Sie Änderungen mit dem Arzt. Eine Patientenverfügung muss sorgfältig erläutert werden, gerade wegen der möglicherweise weitreichenden Folgen.
Fragen Sie bei Beobachtung, Kameraüberwachung oder Zwangsbehandlung nach dem Grund und der gesetzlichen Grundlage. Für eine Beschwerde macht es einen Unterschied, ob Sie das medizinische Handeln oder eine organisatorische Entscheidung anfechten. Bitten Sie auch nach dem Ende des Streiks weiterhin um medizinische Betreuung, damit Sie sich sicher erholen können.
Bitte beachten
Diese Seite wurde auf Grundlage der Fachkenntnisse von Mr. S.P.C. (Stan) Broekmans erstellt, der bei Hameleers Antonides Advocaten auf Strafvollzugsrecht spezialisiert ist. Haben Sie eine Frage zu Ihrer eigenen Situation? Kontaktieren Sie uns – eine erste Einschätzung ist für Sie kostenlos.
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