Internationale Vorschriften
Internationale Gesetze und Vorschriften
Internationale Vorschriften schützen Ihre Rechte während der Haft, der Jugendhaft und der vreemdelingenbewaring (ausländerrechtliche Haft zur Sicherung der Abschiebung) zusätzlich zum niederländischen Recht.
Wer inhaftiert ist, behält seine Menschenrechte. Neben niederländischen Gesetzen schützen internationale Verträge und europäische Vorschriften Sie vor rechtswidrigem Freiheitsentzug und unmenschlicher Behandlung. Für Jugendliche und Menschen in vreemdelingenbewaring gelten außerdem besondere Schutzbestimmungen.
Welche internationalen Rechte gelten in Haft?
Menschenrechte gelten für alle, unabhängig beispielsweise von Nationalität, Geschlecht oder Glauben. Auch während der Haft haben Sie das Recht auf menschenwürdige Behandlung, Privatsphäre, medizinische Versorgung und die Ausübung Ihrer Religion.
Nicht jede internationale Vorschrift hat dieselbe rechtliche Bedeutung. Verträge sind verbindlich, während Empfehlungen und Mindeststandards häufig unter *Soft Law* fallen: Leitlinien, die für sich genommen nicht rechtlich verbindlich sind. Gerichte können diese Standards aber bei ihrer Beurteilung berücksichtigen.
Europees Verdrag voor de Rechten van de Mens (Europäische Menschenrechtskonvention)
Das Europees Verdrag voor de Rechten van de Mens (EVRM) gilt auch in den Niederlanden. Für inhaftierte Menschen sind vor allem diese Bestimmungen wichtig:
- Artikel 3 EVRM: verbietet Folter sowie unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe. Dieses Verbot kennt keine Ausnahmen, auch nicht aus Sicherheitsgründen.
- Artikel 5 EVRM: schützt die Freiheit und die persönliche Sicherheit. Freiheitsentzug muss rechtmäßig sein.
- Artikel 6 EVRM: gewährleistet ein faires Verfahren, darunter eine öffentliche Verhandlung innerhalb einer angemessenen Frist vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.
- Artikel 8 EVRM: schützt das Privat- und Familienleben, die Wohnung und den Schriftverkehr.
- Artikel 14 EVRM: enthält das Verbot der Diskriminierung, beispielsweise aufgrund von Rasse, Geschlecht oder Glauben.
Bei der Beurteilung von Haftbedingungen können verschiedene Probleme zusammen zu einer Verletzung von Artikel 3 EVRM führen. Es muss also nicht unbedingt um eine einzelne Maßnahme gehen.
Strafvollzug
Nur notwendige Einschränkungen
Freiheitsentzug bedeutet nicht, dass alle anderen Rechte entfallen. Der Grundsatz minimaler Einschränkungen besagt, dass Einschränkungen nicht weiter gehen dürfen als notwendig. Dieser Grundsatz findet sich in Artikel 15 der Grondwet (niederländische Verfassung) und teilweise in Artikel 2 Absatz 3 der Penitentiaire beginselenwet (Pbw; niederländisches Strafvollzugsgesetz).
Nach Artikel 2 Absatz 3 Pbw dürfen Einschränkungen nur auferlegt werden, soweit sie für den Zweck des Freiheitsentzugs oder für die Ordnung oder Sicherheit in der Einrichtung notwendig sind. Die Haft soll außerdem so weit wie möglich zur Vorbereitung auf die Rückkehr in die Gesellschaft beitragen.
Auch das Internationaal Verdrag inzake Burgerrechten en Politieke Rechten (IVBPR; Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte) bietet Schutz:
- Artikel 7 verbietet Folter sowie grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe.
- Artikel 10 Absatz 1 verlangt eine menschenwürdige Behandlung unter Achtung der Würde inhaftierter Menschen.
- Artikel 10 Absatz 3 bestimmt, dass die Behandlung im Strafvollzug vor allem auf Erziehung und Resozialisierung ausgerichtet sein muss.
Außerdem sind die Niederlande an das VN-Verdrag tegen foltering en andere wrede, onmenselijke en onterende behandeling of bestraffing (UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe) gebunden.
Nelson Mandela-regels (Nelson-Mandela-Regeln)
Die Vereinten Nationen verabschiedeten 1955 die Standard Minimum Rules for the Treatment of Prisoners. Die überarbeitete Fassung wurde im Dezember 2015 angenommen und ist als Nelson Mandela-regels bekannt.
Diese Mindeststandards betreffen unter anderem Unterbringung, Ernährung, medizinische Versorgung, Disziplinarstrafen und den Kontakt zur Außenwelt. Sie sind kein verbindlicher Vertrag, bilden aber weltweit eine wichtige Orientierung für menschenwürdige Haftbedingungen.
European Prison Rules und eine eigene Zelle
Die European Prison Rules (EPR) sind europäische Empfehlungen für die Behandlung von Gefangenen. Sie wurden 1973 verabschiedet und am 1. Juli 2020 überarbeitet. Themen sind unter anderem Gesundheitsversorgung, Sicherheit, Disziplinarstrafen, freiheitsbeschränkende Mittel, das Beschwerderecht sowie Ausbildung und Organisation des Personals.
Viele dieser Schutzbestimmungen sind auch im niederländischen Haftrecht geregelt. Es gibt jedoch Unterschiede. Die Regeln 18.5, 18.6 und 18.7 gehen von einer eigenen Zelle aus, sofern keine guten Gründe für eine gemeinsame Unterbringung von Gefangenen bestehen. Die Niederlande erlauben Mehrpersonenzellen.
Die EPR begründen deshalb nicht automatisch einen durchsetzbaren Anspruch auf eine eigene Zelle. Es handelt sich um unverbindliche Empfehlungen. Allerdings berücksichtigt das Europees Hof voor de Rechten van de Mens (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) bei seinen Entscheidungen regelmäßig die EPR und die Standards des europäischen Kontrollausschusses CPT (Europäisches Komitee zur Verhütung von Folter).
Rechtsprechung zur Überbelegung
Im Fall *İlerde und andere gegen die Türkei* entschied der Europäische Gerichtshof 2023, dass bei neun Gefangenen Artikel 3 EVRM verletzt worden war. Ausschlaggebend waren die Überbelegung und die damit verbundenen schlechten Bedingungen. Die Türkei musste individuelle Entschädigungen von 2.000 € bis 11.000 € zahlen. Diese Beträge beziehen sich auf die konkreten Fälle und sind keine allgemeine Entschädigung für schlechte Haftbedingungen.
Eine Strafe in einem anderen Land verbüßen
Strafoverdracht (Übertragung der Strafvollstreckung) ermöglicht es niederländischen Gefangenen in bestimmten Fällen, ihre im Ausland verhängte Freiheitsstrafe in den Niederlanden zu verbüßen. Dadurch wird eine Begleitung bei der Rückkehr in die niederländische Gesellschaft möglich. Auch ausländische Gefangene in den Niederlanden können für eine Überstellung infrage kommen.
Dafür gibt es zwei gesetzliche Regelungen:
- Die WOTS, das Wet overdracht tenuitvoerlegging strafvonnissen (Gesetz zur Übertragung der Vollstreckung von Strafurteilen), gilt für Überstellungen im Verhältnis zu Ländern, mit denen ein anwendbarer Vertrag besteht. Dazu gehören mehr als sechzig Länder, die das Verdrag Overbrenging Gevonniste Personen (Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen) unterzeichnet haben.
- Die WETS, das Wet wederzijdse erkenning en tenuitvoerlegging vrijheidsbenemende en voorwaardelijke sancties (Gesetz zur gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung freiheitsentziehender und zur Bewährung ausgesetzter Sanktionen), gilt seit dem 1. November 2012 für Überstellungen innerhalb der EU im Verhältnis zu Ländern, die die betreffenden EU-Vorschriften umgesetzt haben.
Ausländische Gefangene in den Niederlanden können dafür infrage kommen, wenn ihre Verurteilung rechtskräftig ist und bei der Antragstellung noch mindestens zehn Monate Strafe zu verbüßen sind. Außerdem gelten weitere Voraussetzungen für eine Überstellung. Ein Antrag kann bei der Divisie Individuele Zaken, Internationale Overdracht Strafvonnissen (DIZ IOS; Abteilung für Einzelfallangelegenheiten, internationale Übertragung von Strafurteilen) gestellt werden. IOS bearbeitet die Anträge; das Verfahren dauert durchschnittlich sechs bis zwanzig Monate.
Jugendliche und justitiële jeugdinrichtingen (Jugendjustizvollzugsanstalten)
Haft als letztes Mittel
Das Internationaal Verdrag inzake de Rechten van het Kind (IVRK; UN-Kinderrechtskonvention) schützt Kinder und Jugendliche unter achtzehn Jahren. Artikel 37 IVRK verlangt, dass Freiheitsentzug nur als letztes Mittel eingesetzt wird und so kurz wie möglich dauert.
Bei jedem Kind muss einzeln geprüft werden, ob Haft notwendig ist und wie lange sie dauern muss. Das Kindeswohl muss dabei nach Artikel 3 Absatz 1 IVRK vorrangig berücksichtigt werden. Auch das EVRM gilt: Artikel 5 schützt vor rechtswidrigem Freiheitsentzug, Artikel 8 schützt unter anderem das Familienleben.
Versorgung, Bildung und Schutz
Ein inhaftiertes Kind muss seine grundlegenden Rechte weiterhin ausüben können. Dazu gehören angemessene Lebensbedingungen, notwendige medizinische Versorgung, Bildung, Religionsausübung und Kontakt zur Familie. Artikel 37 Buchstabe c IVRK ist hierbei relevant. Artikel 16 IVRK schützt die Privatsphäre.
Der Schutz muss der Verletzlichkeit des einzelnen Kindes entsprechen. Alter, Entwicklung und Geschlecht können dabei einen Unterschied machen. Artikel 37 Buchstabe a IVRK schützt vor Folter und anderer rechtswidriger Behandlung. Kinder müssen auch vor Gewalt, sexuellem Missbrauch und Vernachlässigung durch Personal oder Mitgefangene geschützt werden.
Besondere internationale Standards
Neben dem IVRK gibt es die Beijing Rules für das Jugendstrafrecht, die Havana Rules für Kinder, denen die Freiheit entzogen wurde, und die Riyadh Rules zur Verhütung von Jugendkriminalität.
Die Regeln 64–67 der Havana Rules verlangen unter anderem, dass:
- Körperstrafen verboten werden;
- Einzelhaft nicht angewendet wird;
- Ordnungs-, Zwangs- und Kontrollmittel nur eingesetzt werden, wenn dafür eine gesetzliche Grundlage besteht und dies notwendig ist.
Diese Standards sind nicht rechtlich verbindlich. Das IVRK ist dagegen verbindlich, aber eine Berufung darauf führt nicht automatisch zu einer günstigen gerichtlichen Entscheidung. Seine Anwendung in der niederländischen Rechtsprechung hat sich weiterentwickelt; dabei führte die Berufung auf Kinderrechte häufiger zu einem positiven Ergebnis.
Die Niederlande haben Vorbehalte zum IVRK erklärt. So kann auf Sechzehn- und Siebzehnjährige Erwachsenenstrafrecht angewendet werden; hierbei ist der niederländische Vorbehalt zu Artikel 37c IVRK relevant.
Vreemdelingenbewaring
Keine Strafe, sondern eine verwaltungsrechtliche Maßnahme
Vreemdelingenbewaring soll sicherstellen, dass eine Person für die Abschiebung verfügbar bleibt. Sie ist keine strafrechtliche Bestrafung. Das Vreemdelingenwet 2000 (niederländisches Ausländergesetz von 2000) regelt unter anderem Einreise, Aufenthalt und Abschiebung.
Artikel 9 Absatz 2 Pbw ermöglicht die Unterbringung in einem huis van bewaring (Haftanstalt unter anderem für Untersuchungshaft). Bevorzugt werden spezielle Haftzentren für ausländische Personen, etwa Schiphol, Rotterdam oder Zeist. Die Haft ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig und darf nicht länger als achtzehn Monate dauern.
Zuerst weniger einschneidende Möglichkeiten prüfen
Artikel 5 Absatz 1 EVRM stellt die Freiheit an erste Stelle. Unter bestimmten Umständen ist Haft zur Vorbereitung einer Abschiebung oder zur Verhinderung einer unerlaubten Einreise möglich.
Nach der Terugkeerrichtlijn (EU-Rückführungsrichtlinie) muss vreemdelingenbewaring ein *Ultima Ratio* sein: ein letztes Mittel, wenn weniger einschneidende Alternativen nicht möglich sind. Für jede Person muss geprüft werden, ob die Haft notwendig ist und in einem angemessenen Verhältnis zum Zweck steht.
Ohne realistische Aussicht auf Abschiebung ist die Fortsetzung der Haft nicht gerechtfertigt. Artikel 15 Absatz 4 Terugkeerrichtlijn verlangt dann die Freilassung. Auch in *A.A. gegen Griechenland* vom 22. Juli 2010 betonte der Europäische Gerichtshof den Grundsatz der Haft als letztes Mittel.
Bedingungen und europäische Richtlinien
Die Twenty Guidelines on forced return des Raad van Europa (Europarat) von 2005 gehen von einer klaren Unterscheidung zwischen vreemdelingenbewaring und Strafe aus. Menschen ohne Aufenthaltsrecht dürfen nicht wie Kriminelle behandelt werden. Weder das Gebäude noch die Gestaltung des Haftalltags dürfen Strafcharakter haben.
Außerdem gibt es europäische Richtlinien zu Verfahren zur Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und zu Mindeststandards für die Aufnahme von Asylsuchenden. Aufnahmestandards gelten auch in geschlossenen Zentren für ausländische Personen. EU-Richtlinien verpflichten die Mitgliedstaaten, das vorgegebene Ergebnis zu erreichen; nationale Vorschriften regeln, wie dieses Ergebnis erreicht wird.
M.B. gegen die Niederlande
In *M.B. gegen die Niederlande* vom 23. April 2024, Nr. 71008/16, schloss sich die vreemdelingenbewaring unmittelbar an eine strafrechtliche Haft an. Der Asylantrag war noch nicht vollständig bearbeitet worden. Die Niederlande beriefen sich auf Interessen der öffentlichen Ordnung.
Der Europäische Gerichtshof entschied, dass solche Interessen allein keine ausreichende Grundlage für diese vreemdelingenbewaring nach Artikel 5 Absatz 1 EVRM bilden. Während der vorherigen Strafhaft waren keine Schritte zur Prüfung des Asylantrags unternommen worden. Dadurch war kein ausreichender Zusammenhang mit der Verhinderung einer unerlaubten Einreise nachgewiesen. Die Haft war willkürlich und rechtswidrig; die Niederlande mussten Schadensersatz zahlen.
Tbs (gerichtlich angeordnete Unterbringung zur Behandlung): Warten auf einen Behandlungsplatz
In *Nelissen gegen die Niederlande* vom 5. April 2011, Nr. 6051/07, musste eine Person nach ihrer Freiheitsstrafe mehr als dreizehn Monate auf die Unterbringung in einer tbs-kliniek (Klinik für die Behandlung im Rahmen einer Tbs-Maßnahme) warten. Der Europäische Gerichtshof erkannte an, dass eine sofortige Unterbringung nicht immer möglich ist, hielt diese Wartezeit aber nach Artikel 5 EVRM für unzulässig.
Der Hoge Raad (oberstes Gericht der Niederlande in Zivil-, Straf- und Steuersachen) hatte nach dem Fall *Brand gegen die Niederlande* entschieden, dass eine Haft von mehr als vier Monaten beim Warten auf die Unterbringung rechtswidrig war. Nelissens gesonderte Beschwerde über das Fehlen einer zügigen gerichtlichen Prüfung führte nicht zur Feststellung einer Verletzung.
Internationale und nationale Aufsicht
Das CPT, das Europees Comité ter Voorkoming van Foltering (Europäisches Komitee zur Verhütung von Folter), versucht, Verletzungen durch Besuche unter anderem in Gefängnissen, Haftzentren, Polizeieinrichtungen und psychiatrischen Einrichtungen zu verhindern. Unabhängige Fachleute untersuchen die Behandlung. Berichte werden mit Zustimmung des besuchten Landes zusammen mit einer Stellungnahme der Regierung veröffentlicht. Zum Besuch in den Niederlanden im Mai 2022 erschienen ein Bericht und eine niederländische Stellungnahme.
Seit 2024 übernimmt das College voor de Rechten van de Mens (niederländisches Menschenrechtsinstitut) die Rolle des Nationaal Preventie Mechanisme (NPM; nationaler Präventionsmechanismus). Dies ergibt sich aus OPCAT, dem Zusatzprotokoll zum UN-Übereinkommen gegen Folter, das die Niederlande 2010 ratifiziert haben.
Das NPM besucht Einrichtungen, untersucht die Bedingungen und berät zu Gesetzgebung und Prävention. Schwerpunkte sind beispielsweise menschlicher Kontakt während der Absonderung und freiheitsbeschränkende Mittel. Die Arbeit umfasst auch Jugendliche und vreemdelingenbewaring. Das NPM berichtet jährlich an das Subcomité ter Preventie van Foltering (UN-Unterausschuss zur Verhütung von Folter), bearbeitet aber keine individuellen Beschwerden und untersucht keine Vorfälle.
Beschwerden über Verletzungen
Das Europees Hof voor de Rechten van de Mens in Straßburg prüft konkrete Beschwerden von Personen oder Staaten über Verletzungen des EVRM. Anders als das CPT prüft der Gerichtshof im Nachhinein.
Für Jugendliche verlangt Artikel 37 Buchstabe d IVRK Zugang zu rechtlichem und anderem geeigneten Beistand. Sie müssen ihre Rechte kennen und sich tatsächlich beschweren können. In den Niederlanden ist das Beschwerderecht in Artikel 65 des Beginselenwet justitiële jeugdinrichtingen (Grundlagengesetz für Jugendjustizvollzugsanstalten) geregelt.
Was bedeutet das für Sie?
- Bei Einschränkungen: Lassen Sie prüfen, warum diese für den Zweck der Haft, die Ordnung oder die Sicherheit notwendig sind.
- Bei schlechten Bedingungen: Beschreiben Sie auch, wie verschiedene Probleme zusammen Ihre Situation beeinflussen.
- Bei Jugendhaft: Beziehen Sie Notwendigkeit, Dauer, Entwicklung, Versorgung und Familienkontakte in die Beurteilung ein.
- Bei vreemdelingenbewaring: Lassen Sie prüfen, ob Alternativen möglich sind und ob noch eine realistische Aussicht auf Abschiebung besteht.
- Bei internationalen Vorschriften: Unterscheiden Sie zwischen verbindlichen Rechten aus Verträgen und Empfehlungen. Beide können relevant sein, haben aber nicht dieselbe rechtliche Wirkung.
Bitte beachten
Diese Seite wurde auf Grundlage der Fachkenntnisse von Mr. S.P.C. (Stan) Broekmans erstellt, der bei Hameleers Antonides Advocaten auf Strafvollzugsrecht spezialisiert ist. Haben Sie eine Frage zu Ihrer eigenen Situation? Kontaktieren Sie uns – eine erste Einschätzung ist für Sie kostenlos.
Fragen zu Ihrer Situation?
Rufen Sie für eine kostenlose Ersteinschätzung an oder hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten. Ein auf Strafvollzugsrecht spezialisierter Anwalt ruft Sie schnellstmöglich zurück.