Wahlrecht in Haft
Wahlrecht während der Haft
Auch während der Haft behalten Sie meist Ihr Wahlrecht. Erfahren Sie, wie die Stimmabgabe durch eine bevollmächtigte Person funktioniert und welche Unterstützung die Einrichtung leisten muss.
Wer in Haft ist, verliert dadurch nicht automatisch das Wahlrecht. Meist können Sie während der Haft an Wahlen teilnehmen, indem Sie eine andere Person in Ihrem Namen wählen lassen. Die Einrichtung muss Sie vorab über die Wahlen und darüber informieren, wie Sie Ihr Wahlrecht ausüben können.
Was bedeutet Wahlrecht?
Das Wahlrecht ist ein Grundrecht, das in Artikel 4 der Grondwet (niederländische Verfassung) verankert ist. Es gibt zwei Formen des Wahlrechts, die auch in Artikel 54 Grondwet genannt werden:
- Actief kiesrecht (aktives Wahlrecht): das Recht, bei Wahlen Ihre Stimme abzugeben.
- Passief kiesrecht (passives Wahlrecht): das Recht, selbst zur Wahl anzutreten.
Die grundlegenden Voraussetzungen für beide Formen sind gleich: Sie besitzen die niederländische Staatsangehörigkeit, sind mindestens 18 Jahre alt und sind nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen. Die weiteren Regeln stehen in der Kieswet (niederländisches Wahlgesetz) und im Kiesbesluit (Verordnung zur Durchführung des Wahlgesetzes).
Bis 1986 konnten Inhaftierte nicht wählen. Seitdem behalten Menschen in einer penitentiaire inrichting (Justizvollzugsanstalt) sowohl ihr aktives als auch ihr passives Wahlrecht. Auch Inhaftierte, die wegen einer psychischen Störung unter curatele (gerichtlich angeordnete rechtliche Vormundschaft für Erwachsene) stehen, dürfen ihr Wahlrecht ausüben. Curatele ist also für sich genommen kein Grund, jemanden nicht wählen zu lassen.
Wann kann das Gericht das Wahlrecht entziehen?
Eine Freiheitsstrafe bedeutet nicht automatisch, dass Sie Ihr Wahlrecht verlieren. Bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr kann das Gericht zusätzlich bestimmen, dass einer Person das Wahlrecht entzogen wird. Diese Person darf dann weder wählen noch selbst zur Wahl antreten.
Das steht in Artikel 54 Absatz 2 Grondwet und Artikel 28 Absatz 1 Nummer 3 Wetboek van Strafrecht (niederländisches Strafgesetzbuch). Diese weitreichende Ausnahme kommt in den Niederlanden so gut wie nie vor. Sie ist Straftaten vorbehalten, die die Grundlagen der niederländischen Staatsordnung schwerwiegend beeinträchtigen.
Strafvollzug: Wählen aus der penitentiaire inrichting
Information und Unterstützung durch die Leitung
Die Leitung muss sich aktiv darum bemühen, wahlberechtigte Inhaftierte vorab zu informieren. Dabei geht es nicht nur um die Mitteilung, dass Wahlen stattfinden, sondern auch um eine Erklärung, wie Sie aus der Haft wählen können. Plakate und Broschüren können zum Beispiel erklären, wie Sie jemanden bevollmächtigen.
Die Pflicht zur vorherigen Information wird auch in der Entscheidung des RSJ (Raad voor Strafrechtstoepassing en Jeugdbescherming, Rat für Strafrechtsanwendung und Jugendschutz) vom 20. Februar 2023, Aktenzeichen 21/21894/GA, genannt. RSJ steht für Raad voor Strafrechtstoepassing en Jeugdbescherming.
Um sich politisch zu orientieren, können Sie den StemWijzer (Online-Wahlhilfe) nutzen. Er steht auf der Liste der für Inhaftierte zugelassenen Websites. Websites politischer Parteien sind wegen Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit Chatfunktionen nicht zugänglich.
Wo erhalten Sie Ihre stempas?
Jede wahlberechtigte Person erhält eine stempas (niederländische Wahlkarte). Nach Artikel J 7 Kieswet muss diese mindestens 14 Tage vor der Wahl verschickt werden. Inhaftierte sollen ihre stempas zum gleichen Zeitpunkt erhalten wie andere Wahlberechtigte.
Die stempas wird an die Adresse geschickt, unter der Sie am Tag der kandidaatstelling (offizielle Aufstellung der Wahlkandidaten) gemeldet sind. Das ist der Zeitpunkt, an dem die Kandidaten für die Wahl festgelegt werden. Nach drei Monaten werden Inhaftierte automatisch unter der Adresse der Einrichtung angemeldet. Wenn dies am maßgeblichen Tag Ihre Meldeadresse ist, wird die stempas an die Einrichtung geschickt.
Achten Sie deshalb auf Ihre Meldeadresse, besonders wenn Sie erst vor Kurzem inhaftiert oder verlegt wurden. Eine stempas, die anderswo ankommt oder Ihnen zu spät ausgehändigt wird, kann die Erteilung einer Vollmacht erschweren.
Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Der übliche Weg, aus der Haft zu wählen, ist eine volmacht (Vollmacht zur Stimmabgabe). Damit erlauben Sie einer anderen wahlberechtigten Person, in Ihrem Namen zu wählen. Diese Person heißt gemachtigde (bevollmächtigte Person).
Artikel L 2 Absatz 1 Kieswet nennt zwei Möglichkeiten, eine volmacht zu erteilen:
- durch einen schriftlichen Antrag;
- durch Übergabe Ihrer stempas.
Einen schriftlichen Antrag richten Sie an den Bürgermeister der Gemeinde, in der Sie am Tag der kandidaatstelling gemeldet sind. Sie geben an, wen Sie bevollmächtigen möchten. Das ergibt sich aus Artikel L 8 Absatz 1 Kieswet.
Grundsätzlich muss Ihre bevollmächtigte Person ebenfalls in derselben Gemeinde wahlberechtigt sein, wie Artikel L 8 Absatz 2 Kieswet festlegt. Kennen Sie dort niemanden, der für Sie wählen kann? Dann können Sie schriftlich beantragen, eine wahlberechtigte Person in einer anderen Gemeinde zu bevollmächtigen. Bei Gemeinderatswahlen ist das nicht möglich: Die bevollmächtigte Person muss dann im richtigen Wahlgebiet wählen dürfen.
Nicht nur Sie müssen eine Erklärung abgeben. Auch die bevollmächtigte Person muss erklären, dass sie bereit ist, für Sie zu handeln. Diese Voraussetzung steht in Artikel L 8 Absatz 3 Kieswet. Anschließend sorgt der Bürgermeister oder, soweit zuständig, der minister van Binnenlandse Zaken en Koninkrijksrelaties (Minister für Inneres und Königreichsbeziehungen) dafür, dass die bevollmächtigte Person den volmachtbewijs (Nachweis der Wahlvollmacht) erhält. Das ist in Artikel L 13 Absatz 1 Kieswet geregelt.
Verlof und Kandidatur
Eine andere Möglichkeit ist, verlof (genehmigte vorübergehende Abwesenheit aus der Haft) zu beantragen, um selbst ein Wahllokal aufzusuchen. Dieser Weg wird selten genutzt. Ein Antrag auf verlof ist nicht gleichbedeutend mit der Erlaubnis, die Einrichtung zu verlassen. Gehen Sie deshalb nicht davon aus, dass Sie tatsächlich außerhalb der Einrichtung wählen können.
Sie dürfen während der Haft auch selbst zur Wahl antreten. Werden Sie gewählt, können Sie Ihren Sitz während der Haftzeit nicht einnehmen. Dass Sie Ihr passives Wahlrecht behalten, ändert an dieser praktischen Einschränkung nichts.
Justitiële jeugdinrichtingen (Jugendjustizvollzugsanstalten)
Für junge Menschen ist die Altersgrenze für das Wahlrecht wichtig: Wählen ist ab 18 Jahren möglich, wenn auch die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Aufenthalt in einer Jugendjustizvollzugsanstalt bedeutet also nicht, dass ein wahlberechtigter junger Mensch sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
Bei den Tweede Kamerverkiezingen (Wahlen zur Zweiten Kammer des niederländischen Parlaments) im März 2017 hatte die Jugendjustizvollzugsanstalt De Hartelborgt ein eigenes Wahllokal. Dort konnten junge Menschen über 18 Jahre und Beschäftigte zwischen 09.00 und 18.00 Uhr wählen. Das Wahllokal war nicht öffentlich zugänglich: Andere Wahlberechtigte konnten dort nicht wählen.
Dies ist ein Beispiel aus der Praxis und keine Garantie dafür, dass bei jeder Wahl ein Wahllokal in der Jugendjustizvollzugsanstalt vorhanden ist. Fragen Sie deshalb vorab, welche Möglichkeiten angeboten werden.
Tbs und forensische Versorgung
Auch innerhalb einer Klinik muss die Ausübung des Wahlrechts ermöglicht werden. Die Klinik kann die Verantwortung nicht ohne Weiteres vollständig dem Patienten übertragen.
Das zeigt die Entscheidung vom 8. Juni 2011, KC 2011/033. Ein Bewohner hatte bei den Provinciale Statenverkiezingen (Wahlen zu den Provinzparlamenten) vom 2. März 2011 nicht wählen können. Nach seiner Darstellung hatte die Leitung nicht genug dafür getan, dass er rechtzeitig und ordnungsgemäß wählen konnte. Die Leitung war der Ansicht, er hätte selbst jemanden bevollmächtigen können.
Die beklagcommissie (Beschwerdekommission) gab dem Bewohner recht. Die Klinik war verpflichtet, ihm die Ausübung seines Wahlrechts zu ermöglichen. Die Beschwerde wurde für begründet erklärt. Zugleich wurde empfohlen, dafür zu sorgen, dass Patienten und Bewohner bei künftigen Wahlen wählen können.
Es gibt auch Erfahrungen mit der Stimmabgabe innerhalb einer tbs-kliniek (Klinik für den Vollzug der gerichtlich angeordneten Maßregel tbs zur Behandlung und Sicherung). Im Jahr 2010 wurde in De Kijvelanden versuchsweise erstmals ein mobiles Wahllokal eingesetzt.
Selbst in der Einrichtung wählen
Artikel B 6 Kieswet sieht für Menschen, denen während der Wahlen die Freiheit entzogen ist, die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte vor. Darüber, wie die Stimmabgabe in der Einrichtung ermöglicht werden kann, wird schon seit Längerem diskutiert.
Die Landelijke Gedetineerdencommissie (landesweite Interessenvertretung Inhaftierter) setzte sich 2006 für eigene Wahllokale in Einrichtungen ein, in denen dies möglich war. Dagegen wurde eingewandt, dass ein Wahllokal nach dem Gesetz für alle Wahlberechtigten öffentlich zugänglich sein muss. Ein Gefängnis ist jedoch gerade nicht frei zugänglich.
Im Jahr 2010 erklärte der damalige Minister Hirsch Ballin, dass die Stimmabgabe aus einer Einrichtung je nach den Umständen durchaus möglich sein könne. Die Einrichtung müsse die Anforderungen der Kieswet erfüllen können. Dabei ging es sowohl um die öffentliche Zugänglichkeit als auch um die Frage, ob ein Wahllokal den täglichen Ablauf beeinträchtigen würde.
In der Praxis wurden auch nicht öffentlich zugängliche Wahllokale eingerichtet. So konnten bei den Tweede Kamerverkiezingen im März 2017 Inhaftierte und Beschäftigte der PI Almelo (Justizvollzugsanstalt Almelo) in einem mobilen Wahllokal wählen. Der Raum der Stille wurde dafür zwischen 08.00 und 09.30 Uhr genutzt. Andere Wahlberechtigte hatten keinen Zugang.
Das Verfahren von Bonjo im Jahr 2023
Die Interessenorganisation Bonjo leitete am 3. November 2023 ein kort geding (gerichtliches Eilverfahren) gegen den Staat ein. Sie wollte erreichen, dass Inhaftierte bei den Wahlen vom 22. November 2023 in mobilen Wahllokalen wählen können.
Bonjo verwies auf Probleme für die mehr als 7.000 Wahlberechtigten in Haft: Wahlunterlagen kamen nicht immer an, eine geeignete bevollmächtigte Person zu finden war schwierig, und die Stimmabgabe durch eine andere Person gefährdete nach Ansicht der Organisation das Wahlgeheimnis.
Am 9. November 2023 entschied der voorzieningenrechter (für einstweiligen Rechtsschutz zuständiger Richter), dass das Problem zwar anerkannt werde, die verbleibende Zeit aber zu kurz sei, um das bestehende Wahlverfahren für Inhaftierte anhand der Kieswet zu prüfen. Die gewünschten mobilen Wahllokale wurden damit für diese Wahlen nicht gerichtlich durchgesetzt.
Empfehlung des RSJ: Hürden beim Wählen abbauen
Am 24. Juni 2025 veröffentlichte die Beratungsabteilung des RSJ die Stellungnahme *Praktikables und wirksames Wahlrecht für inhaftierte Personen*. Die Empfehlungen zielen auf drei Verbesserungen ab. Es handelt sich um Vorschläge, nicht um eine automatische Änderung des Wahlverfahrens.
Wählen innerhalb der Einrichtung ermöglichen
Der RSJ empfiehlt, inhaftierte Menschen selbst in einem festen oder mobilen Wahllokal innerhalb der Einrichtung wählen zu lassen.
Die volmacht vereinfachen
Wer durch eine bevollmächtigte Person wählt, muss dabei ausreichend Begleitung und Unterstützung erhalten. Auch der schriftliche Antrag sollte einfacher und zugänglicher werden. Der RSJ empfiehlt außerdem, Versuche in Den Haag und Zutphen auszuwerten, die Hindernisse bei schriftlichen Vollmachten beseitigen sollen.
Information und Zustellung verbessern
Unabhängige Informationen über Parteien und Wahlen sollen aktiv verbreitet werden. Der RSJ setzt sich für Erklärungen in einfacher Sprache und in verschiedenen Sprachen ein, unterstützt durch Piktogramme und anderes veranschaulichendes Material.
Außerdem sollen Adressänderungen und Verlegungen besser berücksichtigt werden. Ziel ist, dass Wahlkarten rechtzeitig in der richtigen Einrichtung ankommen.
Sich beschweren, wenn Sie nicht wählen können
Wenn Sie Ihr Wahlrecht nicht ausüben konnten, weil die Einrichtung nicht genug dafür getan hat, kann dies Anlass für eine Beschwerde sein. Die Rechtsprechung zeigt, dass sowohl unzureichende Unterstützung als auch eine verspätete Aushändigung der stempas eine Rolle spielen können.
In der Entscheidung vom 19. August 2011, KC 2011/048, hatte ein Inhaftierter seine stempas so spät erhalten, dass er bei den Tweede Kamerverkiezingen nicht mehr wählen konnte. Der beklagrechter (für Haftbeschwerden zuständige Richter) entschied, dass er dadurch benachteiligt worden war, und erklärte seine Beschwerde für begründet.
Auch die Entscheidung zur Klinik vom 8. Juni 2011 zeigt, dass sich die Leitung nicht mit dem Hinweis begnügen kann, jemand hätte selbst eine bevollmächtigte Person finden müssen.
Beschreiben Sie in einer Beschwerde konkret, was schiefging: wann Sie Informationen oder Ihre stempas erhielten, um welche Hilfe Sie baten und warum die Stimmabgabe dadurch nicht mehr möglich war. Diese Entscheidungen bedeuten nicht, dass jede Beschwerde automatisch begründet ist. Der tatsächliche Ablauf bleibt entscheidend.
Was bedeutet das für Sie?
Kümmern Sie sich um Ihre Stimmabgabe, sobald die Wahlen bekannt sind. Ein praktisches Vorgehen ist:
- Bitten Sie um eine Erklärung. Lassen Sie sich von der Einrichtung erläutern, wie Sie Ihr Wahlrecht ausüben können und welche Unterstützung verfügbar ist.
- Prüfen Sie Ihre Adresse. Klären Sie, wo Sie am Tag der kandidaatstelling gemeldet waren und wohin Ihre stempas geschickt wird.
- Suchen Sie rechtzeitig eine bevollmächtigte Person. Besprechen Sie, ob diese Person für Sie wählen möchte und ob ein schriftlicher Antrag nötig ist.
- Achten Sie auf die Gemeinde. Bei einer bevollmächtigten Person in einer anderen Gemeinde müssen Sie besonders auf die Regeln achten. Bei Gemeinderatswahlen ist diese Möglichkeit ausgeschlossen.
- Melden Sie Probleme sofort. Teilen Sie mit, wenn Ihre stempas fehlt, Sie verlegt werden oder die Erteilung einer volmacht nicht vorankommt.
- Bewahren Sie Ihre Anfragen auf. Notieren Sie, wann Sie um Hilfe gebeten haben und welche Antwort Sie erhielten, damit Sie bei einer möglichen Beschwerde erklären können, was geschehen ist.
Familienangehörige können vor allem helfen, indem sie bei Fragen zur Post und zur Suche nach einer möglichen bevollmächtigten Person mitdenken. Gehen Sie nicht ohne Nachfrage davon aus, dass es in der Einrichtung ein Wahllokal gibt: Frühere Versuche und Empfehlungen begründen darauf keinen allgemeinen Anspruch.
Bitte beachten
Diese Seite wurde auf Grundlage der Fachkenntnisse von Mr. S.P.C. (Stan) Broekmans erstellt, der bei Hameleers Antonides Advocaten auf Strafvollzugsrecht spezialisiert ist. Haben Sie eine Frage zu Ihrer eigenen Situation? Kontaktieren Sie uns – eine erste Einschätzung ist für Sie kostenlos.
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