Substanzkonsum
Substanzkonsum
Regeln zum Substanzkonsum in Haft, Urinkontrollen, mögliche Strafen und Ihre Rechte bei einem angefochtenen Ergebnis.
Drogenkonsum in Haft kann zu einer Disziplinarstrafe führen und Folgen für den Hafturlaub haben. Die Einrichtungen kontrollieren vor allem durch Urinuntersuchungen. Dabei können auch Alkohol und bestimmte Medikamente eine Rolle spielen. Für die Kontrolle, die Bewertung und das Anfechten des Ergebnisses gelten Regeln.
Strafvollzug
Artikel 30 der Penitentiaire beginselenwet (Pbw) (niederländisches Strafvollzugsgesetz) erlaubt es der Anstaltsleitung, eine Urinkontrolle anzuordnen. Das ist aus folgenden Gründen zulässig:
- Ordnung oder Sicherheit innerhalb der Einrichtung;
- eine Entscheidung über die Unterbringung oder Verlegung;
- die Gewährung von Hafturlaub.
Die Regeling urinecontrole penitentiaire inrichtingen (Rupi) (Verordnung über Urinkontrollen in Justizvollzugsanstalten) regelt die Durchführung. Auch Stichproben sind erlaubt. Der Raad voor Strafrechtstoepassing en Jeugdbescherming (RSJ) (niederländischer Rat für Strafrechtsanwendung und Jugendschutz) hat dies bestätigt. Eine Kontrolle darf außerdem vorbeugend eingesetzt werden, um Drogenkonsum entgegenzuwirken.
Die Maßnahmen gegen Drogen richten sich gegen das Einschleusen, den Konsum und den Handel. Zugleich dienen sie der Sicherheit, der Gesundheit und der Suchthilfe. Eine Erhaltungsdosis an Drogen passt nicht zu diesen Maßnahmen; die Abgabe von Methadon ist dagegen möglich.
Jugendvollzugsanstalten
Für Jugendliche gilt Artikel 35 der Beginselenwet justitiële jeugdinrichtingen (Bjj) (niederländisches Gesetz über die Grundlagen des Jugendstrafvollzugs). Die Anstaltsleitung kann Urinuntersuchungen aus Gründen der Ordnung oder Sicherheit, bei Unterbringung oder Verlegung sowie wegen Hafturlaubs anordnen.
Die Durchführung ist in der Regeling urineonderzoek jeugdigen (Ruj) (Verordnung über Urinuntersuchungen bei Jugendlichen) geregelt. Artikel 3 betrifft die Probenentnahme, Artikel 7 die Bekanntgabe des Ergebnisses und Artikel 10 die Möglichkeit einer Bestrafung. Bei einer Wiederholungs- oder Bestätigungsuntersuchung kann die Anstaltsleitung entscheiden, dass der Jugendliche nur einen Teil der Kosten trägt.
Tbs (gerichtlich angeordnete forensisch-psychiatrische Behandlungsmaßnahme)
Für Menschen, die im Rahmen einer tbs-maatregel behandelt werden, gilt Artikel 24 der Beginselenwet verpleging ter beschikking gestelden (Bvt) (niederländisches Gesetz über die Behandlung von Personen im Rahmen einer Tbs-Maßnahme). Urinuntersuchungen können aus Gründen der Ordnung oder Sicherheit sowie wegen Hafturlaubs angeordnet werden. Unterbringung oder Verlegung sind hier, anders als im Strafvollzug und im Jugendvollzug, kein eigenständiger Grund.
Die Regeling urineonderzoek verpleegden (Ruv) (Verordnung über Urinuntersuchungen bei untergebrachten Patienten) enthält die weiteren Regeln. Artikel 3 regelt die Probenentnahme, Artikel 5 die Bekanntgabe und Artikel 8 die Möglichkeit einer Bestrafung. Wiederholungs- und Bestätigungsuntersuchungen müssen zunächst selbst bezahlt werden; bei einem negativen Ergebnis werden die Kosten erstattet.
Wie läuft eine Urinkontrolle ab?
Die Kontrolle betrifft Substanzen, die das Verhalten beeinflussen: nicht nur Drogen der Listen I und II der Opiumwet (niederländisches Betäubungsmittelgesetz), sondern auch Alkohol oder Medikamente. Dabei kann es zum Beispiel um nicht verschriebene oder angesparte Medikamente gehen.
Urin wird vorzugsweise morgens abgegeben, wenn er am stärksten konzentriert ist. Vorher muss ein Mitarbeiter den Grund und den Ablauf erklären. Eine Ankündigung am Vorabend ist laut RSJ nicht vorgeschrieben.
Aufsicht und Verarbeitung
Sie urinieren in einem dafür vorgesehenen Raum unter direkter Sichtkontrolle in einen Auffangbecher. Ein Mitarbeiter reicht dafür aus. Die Anstaltsleitung muss sich darum bemühen, dass eine Person desselben Geschlechts die Aufsicht übernimmt. In besonderen, dringenden Situationen darf davon abgewichen werden. Für eine mögliche zweite Aufsichtsperson gilt diese Pflicht zum Bemühen nicht.
Unter Aufsicht verteilen Sie den Urin auf zwei Röhrchen, verschließen diese und versehen sie mit Aufklebern mit einer eindeutigen Nummer oder einem eindeutigen Code. Die zweite Probe dient einer möglichen Wiederholungsuntersuchung. Vakuumverschlossene Röhrchen erfüllen laut RSJ die Regeln für den Verschluss.
Ein Mitarbeiter kontrolliert in Ihrer Anwesenheit das Formular und die übereinstimmenden Codes. Das Formular enthält unter anderem Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum, Ihre Registrierungsnummer, Datum und Uhrzeit der Probenentnahme, die zu untersuchenden Stoffe, Angaben zur Medikamenteneinnahme und relevante Erkrankungen.
Wenn Sie nicht urinieren können
Sie erhalten vier Stunden Zeit, um doch noch Urin abzugeben, möglichst in einem Raum, in dem eine Beeinflussung der Untersuchung verhindert wird. Das Personal muss deutlich machen, wann diese Frist beginnt, und die Anfangszeit dokumentieren.
Nach Artikel 8 Absatz 2 Rupi gilt es als Verweigerung, wenn nach vier Stunden kein Urin abgegeben wurde. Bei der Sanktion wird dies dem Konsum harter Drogen gleichgestellt. Glaubhafte medizinische oder psychische Hindernisse können jedoch rechtfertigen, dass Sie nicht urinieren können. Die Einrichtung muss dann eine andere Lösung suchen. Bei einer Blasenentleerungsangst kann auf Empfehlung des Anstaltsarztes oder einer verhaltenswissenschaftlichen Fachkraft auf die direkte Sichtkontrolle verzichtet werden.
Das Ergebnis verstehen und überprüfen lassen
Sobald das Ergebnis bekannt ist, muss es Ihnen mitgeteilt werden, zusammen mit Informationen zu Wiederholungs- und Bestätigungsuntersuchungen. Es besteht kein Anspruch auf ein schriftliches Ergebnis. Die Einrichtung kann nicht für Verzögerungen verantwortlich gemacht werden, die auftreten, bevor sie das Laborergebnis erhalten hat.
Bei der Untersuchung wird ein Grenzwert verwendet, der sogenannte Cut-off-Wert. Eine Menge unterhalb dieser Grenze ergibt ein negatives Ergebnis, eine Menge darüber ein positives. Die Grenze hängt von der Untersuchungsmethode ab. Das Labor kann bei der Erklärung helfen.
Ein positives Ergebnis muss keinen verbotenen Konsum bedeuten
Medikamente und andere Stoffe können ein falsch positives Ergebnis verursachen. Geben Sie deshalb Ihre Medikamente auf dem Antragsformular an; Artikel 3 Absatz 6 Rupi schreibt dies vor. Auch die Hausordnung kann dies verlangen. Der RSJ bestätigte eine Strafe, weil ein Gefangener seine Medikamente trotz bestehender Pflicht nicht angegeben und das Formular zur Bestätigung des Verfahrens unterschrieben hatte.
Auch falsch negative Ergebnisse sind möglich, zum Beispiel durch Verdünnung, Zusätze oder den Austausch der Probe.
Wiederholungsuntersuchung und Bestätigungsuntersuchung
Sie können innerhalb von 24 Stunden, nachdem Sie das Ergebnis erfahren haben, schriftlich eine weitere Untersuchung beantragen:
- Wiederholungsuntersuchung: Untersuchung der zweiten Urinprobe mit derselben oder einer vergleichbaren Methode.
- Bestätigungsuntersuchung: Untersuchung der ersten Probe mit einer anderen, validierten Methode.
Sie tragen die Kosten zunächst selbst. Ergibt sich doch noch ein negatives Ergebnis, erhalten Sie die Kosten zurück; siehe Artikel 6 und 7 Rupi. Für Jugendliche gilt die oben genannte Möglichkeit einer teilweisen Zahlung. Eine möglicherweise verhängte Disziplinarstrafe wird bei einem solchen Antrag nach Artikel 8 Absatz 3 Rupi ausgesetzt.
Untersuchungsmethoden haben unterschiedliche Grenzwerte, und Messergebnisse können etwas schwanken. Ergebnisse sind deshalb nicht unmittelbar austauschbar. Bleibt ihre Bedeutung trotz einer Erklärung des Labors unklar, liegt eine neue Urinabgabe nahe, nicht eine erneute Untersuchung derselben Probe. Dies ergibt sich unter anderem aus RSJ 16. April 2024, 23/35857/GA.
Verdünnter Urin und erneuter Konsum
Ein niedriger Kreatininwert
Kreatinin ist ein Stoff, der bei Muskelaktivität entsteht und über die Nieren ausgeschieden wird. Seine Konzentration hilft einzuschätzen, wie stark der Urin verdünnt ist. Bei weniger als 2 mmol pro Liter gilt der Urin als so stark verdünnt, dass dies als Manipulation gewertet wird. Die Sanktion entspricht dann der für den Konsum harter Drogen. Sie müssen darauf hingewiesen werden, dass viel Trinken ein solches Ergebnis verursachen kann.
Besondere Umstände können eine Ausnahme rechtfertigen. Der RSJ berücksichtigte zum Beispiel, dass jemand auf ärztlichen Rat viel Wasser trank. Auch bei einer Person mit einem Wert von 0,9 mmol/l wurde im Zweifel zu ihren Gunsten entschieden, weil sie viel Sport trieb, viel trank und zuvor nie positiv getestet worden war. Bei weniger als 0,1 mmol/l wird angenommen, dass kein Urin abgegeben wurde.
Cannabis und „bijgebruik“ (erneuter Konsum zwischen zwei Kontrollen)
Bijgebruik bedeutet, zwischen zwei Kontrollen erneut zu konsumieren. Bei Cannabis wird dafür das Verhältnis von THC zu Kreatinin verglichen. Nur den THC-Wert zu betrachten, reicht nicht aus, weil eine unterschiedliche Flüssigkeitsaufnahme die Konzentration beeinflusst.
Für den erwarteten Rückgang verwenden GelreLab (medizinisches Labor) und der RSJ eine Halbwertszeit von 14 Tagen: die Zeit, in der sich das Verhältnis ungefähr halbieren sollte. Bleibt ein entsprechender Rückgang aus, kann dies auf bijgebruik hinweisen. Laut Labor sind für eine gute Beurteilung vorzugsweise zwei Kontrollen pro Woche nötig, mindestens aber eine.
Wie lange Substanzen nachweisbar bleiben, ist von Person zu Person unterschiedlich. Unter anderem spielen Gewicht, Nierenfunktion und langfristiger Konsum eine Rolle. Passivrauchen führt nur unter äußerst extremen Umständen zu einem positiven Cannabisbefund. Auch bei einer starken Gewichtsabnahme ist ein Wert über 50 ng/ml nach den angeführten Forschungsergebnissen sehr unwahrscheinlich. Diabetes und Medikamente erklären laut Labor kein positives Ergebnis, wenn jemand vollständig aufgehört hat.
Strafen, Hafturlaub und Medikamente
Eine positive Kontrolle oder eine nachgewiesene Manipulation kann zu einer Disziplinarstrafe führen. Auch der Entzug von Hafturlaub zusätzlich zum Einschluss ist möglich. Für den Entzug von Hafturlaub muss das positive Ergebnis allerdings aktuell sein.
Die Landelijke Sanctiekaart 2019 (landesweite Sanktionsübersicht von 2019) sah bei weichen Drogen fünf Tage Einschluss in der eigenen Zelle ohne Fernsehen und den Entzug des nächsten Hafturlaubs vor. Bei harten Drogen waren es sieben Tage Einschluss in der eigenen Zelle und der Entzug des nächsten Hafturlaubs. Diese Sanktionsübersicht ist seit dem 1. Juli 2021 außer Kraft: Diese Tageszahlen sind daher keine aktuell geltenden festen Strafmaße.
Medikamente aufzubewahren ist nicht automatisch ein Ansparen
Die Hausordnung verbietet meist das Ansparen von Medikamenten. Ein Verstoß kann bestraft werden, unter anderem mit der Unterbringung in einer Strafzelle. Dabei muss Ihr Gesundheitszustand berücksichtigt werden.
Entscheidend sind die Umstände. Laut RSJ lag kein Ansparen vor, als jemand seine Medikamente drei Stunden lang nicht einnahm, weil das dafür benötigte Brot fehlte. Auch das Auffinden eines Tagesvorrats beweist kein Ansparen, wenn unklar war, wann die Medikamente eingenommen werden mussten.
Andere Kontrollen und verbotene Gegenstände
Neben Urinuntersuchungen gibt es Atem-, Speichel-, Haar- und Blutuntersuchungen. Atemtests werden zum Beispiel nach einem Hafturlaub eingesetzt, um Alkoholkonsum festzustellen. Bei einer Verweigerung kann eine Blutuntersuchung nach Artikel 163 Absatz 5 der Wegenverkeerswet (niederländisches Straßenverkehrsgesetz) angeordnet werden. Speicheltests ersetzen die Urinkontrolle nicht.
Der RSJ betrachtet das Urinverfahren als vollständig geregeltes Verfahren mit Schutzvorkehrungen. Eine Anstaltsleitung durfte deshalb einem Labormitarbeiter den Zutritt für eine Haar- und Blutentnahme als Gegenuntersuchung verweigern (RSJ 6. Mai 2013, 13/0083/GA).
Besuch, Zellenkontrollen und Post
Besucher können durchsucht werden; auch Drogenspürhunde werden eingesetzt. Seit dem 1. November 2019 ist das Einbringen verbotener Gegenstände, darunter Drogen, für Besucher nach Artikel 429a des Wetboek van Strafrecht (niederländisches Strafgesetzbuch) strafbar.
Das Personal kann gefundene Stoffe mit Schnelltests untersuchen. Schaffen diese keine Klarheit, kann eine Laboruntersuchung folgen. Nach RSJ 18. Februar 2025, 23/35025/GA durften deren Kosten zunächst dem Gefangenen auferlegt werden.
Spice kann über behandeltes Papier eingeschleust werden und auch in kleinen Mengen möglicherweise lebensbedrohliche Folgen haben. Der RSJ billigte deshalb eine Regelung, nach der Gefangene Kopien ihrer Post statt der Originale erhalten. Dabei spielte eine Rolle, dass ein weniger einschneidendes Vorgehen nicht ausreichend Schutz bot (RSJ 16. März 2023, 21/20548/GA).
GHB-Abhängigkeit und Behandlung
Ein plötzliches Absetzen von GHB kann schwere gesundheitliche Probleme verursachen, etwa Herzrhythmusstörungen, sehr hohen Blutdruck, Verwirrtheit und ein Delir mit Halluzinationen.
Eine spezialisierte Behandlung mit schrittweiser Dosisreduzierung ist in der PI Zwolle (Justizvollzugsanstalt Zwolle) mit vier speziellen Zellen und im Justitieel Centrum voor Somatische Zorg (Justiz-Zentrum für die Behandlung körperlicher Erkrankungen) in der PI Haaglanden (Justizvollzugsanstalt Haaglanden) möglich. Dort wird medizinisches GHB unter ständiger ärztlicher und pflegerischer Überwachung schrittweise reduziert, anfangs auch mit Kameraüberwachung. Der Aufenthalt dauert durchschnittlich zehn bis zwanzig Tage.
Die Behandlung ist freiwillig und erfordert eine schriftliche Einwilligung. Bei einer Ablehnung wird die betroffene Person weiter beobachtet und bei Bedarf in ein Krankenhaus gebracht.
Beschwerden über die Durchführung
Eine Beschwerde kann sich auch dagegen richten, dass eine angepasste Vorgehensweise verweigert wird. In der Entscheidung vom 19. Dezember 2023, KC 2024/001, hatte ein Patient eine anerkannte Blasenentleerungsangst, auf die frühere Einrichtungen Rücksicht genommen hatten. Die Klinik wollte zunächst drei Monate Diagnostik abwarten.
Die beklagcommissie (Beschwerdekommission) hielt die Erklärung dafür, warum während dieser Zeit keine Ausnahme möglich war, für unzureichend. Ohne Anpassung oder Behandlung der Angst führte das Standardverfahren lediglich zu fiktiven positiven Ergebnissen. Die Beschwerde war begründet; der Patient erhielt 25 € Entschädigung.
Was bedeutet das für Sie?
- Geben Sie Ihre Medikamenteneinnahme korrekt an und kontrollieren Sie die Daten bei der Probenentnahme.
- Melden Sie körperliche Probleme oder eine Blasenentleerungsangst sofort und bitten Sie um eine ärztliche Beurteilung.
- Fragen Sie nach dem genauen Beginn der Vierstundenfrist, wenn Sie nicht urinieren können.
- Fechten Sie das Ergebnis an? Stellen Sie Ihren Antrag auf eine weitere Untersuchung innerhalb von 24 Stunden schriftlich.
- Bitten Sie bei einem Verdacht auf bijgebruik um eine Erklärung des Vergleichs zwischen den beiden Kontrollen.
- Erläutern Sie besondere Umstände, etwa einen ärztlichen Rat, viel zu trinken.
- Besprechen Sie eine GHB-Abhängigkeit wegen der Risiken eines plötzlichen Absetzens mit dem medizinischen Dienst.
Bitte beachten
Diese Seite wurde auf Grundlage der Fachkenntnisse von Mr. S.P.C. (Stan) Broekmans erstellt, der bei Hameleers Antonides Advocaten auf Strafvollzugsrecht spezialisiert ist. Haben Sie eine Frage zu Ihrer eigenen Situation? Kontaktieren Sie uns – eine erste Einschätzung ist für Sie kostenlos.
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