Nationale ombudsman und Kinderombudsman
Nationale ombudsman (nationaler Bürgerbeauftragter) und Kinderombudsman (Beauftragte für Kinderrechte)
Was können der Nationale ombudsman und die Kinderombudsman bei Beschwerden über Haft, DJI (niederländische Justizvollzugsbehörde) und die Rechte von Kindern tun?
Der Nationale ombudsman kann helfen, wenn Sie mit einer Beschwerde über eine Behörde nicht weiterkommen, auch bei Problemen mit einer Haftanstalt. Die Kinderombudsman setzt sich für die Rechte von Kindern ein, darunter Jugendliche in Haft und Kinder mit einem inhaftierten Elternteil. Welcher Weg möglich ist, hängt unter anderem von Ihrer Beschwerde und davon ab, ob Sie noch beklag (förmliche Beschwerde im Strafvollzug) oder beroep (Rechtsmittel gegen eine Entscheidung) einlegen können.
Was macht der Nationale ombudsman?
Der Nationale ombudsman untersucht unabhängig und unparteiisch, wie Behörden handeln. Dazu gehören etwa die Dienst Justitiële Inrichtingen (DJI), Ministerien und die Polizei. Untersucht wird das Handeln bei der Erfüllung staatlicher Aufgaben, zum Beispiel die Bearbeitung einer Beschwerde oder die Organisation der medizinischen Versorgung.
Das Amt besteht seit 1982 und ist in Artikel 78a Absatz 1 der Grondwet (niederländische Verfassung) verankert. Weitere gesetzliche Regeln stehen in der Wet Nationale ombudsman (Gesetz über den nationalen Bürgerbeauftragten) und in Titel 9.2 der Algemene wet bestuursrecht (Awb, allgemeines Verwaltungsrechtsgesetz).
Eine Untersuchung kann mit einer individuellen Beschwerde beginnen. Der Ombudsmann kann auch von sich aus eine Untersuchung einleiten, etwa nach wiederholten Beschwerden, Medienberichten oder Hinweisen gesellschaftlicher Organisationen. Eine Untersuchung kann zu einem öffentlichen Bericht mit einer Beurteilung und Empfehlungen führen. Diese sind nicht bindend: Die Behörde ist nicht verpflichtet, ihnen zu folgen. In der Praxis tut sie das häufig dennoch.
Beschwerden beim Nationale ombudsman
Zuerst bei der betroffenen Behörde
Für einen Antrag auf Untersuchung gelten grundsätzlich folgende Voraussetzungen:
- Ihre Beschwerde betrifft das Handeln einer Behörde.
- Sie haben sich zuerst bei dieser Behörde selbst beschwert.
- Ein beklag- oder beroep-Verfahren steht nicht mehr offen. Eine Ausnahme gilt für Beschwerden darüber, dass eine Entscheidung ausbleibt oder nicht rechtzeitig getroffen wird.
Der Ombudsmann ersetzt also nicht die regulären beklag- und beroep-Verfahren im Strafvollzug.
Wann findet keine Untersuchung statt?
Artikel 9:17 und folgende der Awb regeln, wann eine Untersuchung nicht möglich ist oder unterbleiben darf. Der Ombudsmann ist nicht zuständig, wenn die Beschwerde Folgendes betrifft:
- eine Entscheidung eines Verwaltungsgerichts;
- eine Angelegenheit, zu der ein Gerichtsverfahren läuft;
- den Inhalt eines Gesetzes oder einer Vorschrift.
Außerdem kann der Ombudsmann beschließen, keine Untersuchung durchzuführen, wenn:
- die Beschwerde unbegründet ist;
- die Beschwerde oder das Interesse der beschwerdeführenden Person nicht schwer genug wiegt;
- die Beschwerde eine andere Person als die beschwerdeführende Person betrifft;
- ein Gericht bereits über die Beschwerde entschieden hat;
- die Behörde die Beschwerde vor mehr als einem Jahr abschließend bearbeitet hat.
Sind die Voraussetzungen erfüllt und gilt keine Ausnahme, muss der Ombudsmann grundsätzlich eine Untersuchung durchführen.
Wie läuft die Bearbeitung ab?
Viele Beschwerden lassen sich durch Kontakt mit der beschwerdeführenden Person und der Behörde lösen. Ein praktisches Problem kann manchmal durch Gespräche oder informelle Vermittlung behoben werden, ohne ausführlichen Bericht. Eine kurze Untersuchung kann auch ergeben, dass die Behörde sorgfältig gehandelt hat, oder dazu führen, dass sie selbst einen Fehler einräumt.
Bei einer ausführlicheren Untersuchung dürfen sowohl die beschwerdeführende Person als auch die Behörde ihren Standpunkt erläutern. Behörden müssen an der Untersuchung mitwirken. Der Ombudsmann hält die gesammelten Informationen in seinen Feststellungen fest: einer Übersicht darüber, was die Untersuchung ergeben hat. Die Beteiligten dürfen dazu Stellung nehmen. Danach folgt die Beurteilung, gegebenenfalls mit Empfehlungen.
Strafvollzug: Beschwerden über die Anstalt und DJI
Beklag oder beroep hat Vorrang
Bei einer Beschwerde einer inhaftierten Person prüft der Ombudsmann zuerst, ob beklag oder beroep nach den beginselenwetten (Gesetze zur Rechtsstellung während der Haft) möglich ist. Wenn ja, muss er die Beschwerde an die commissie van toezicht (Aufsichtskommission der Anstalt) oder den RSJ (Rat für Strafrechtsanwendung und Jugendschutz) weiterleiten. Diese Weiterleitungspflicht steht in Artikel 9:19 der Awb.
Darf der Ombudsmann die Beschwerde selbst bearbeiten, prüft er, welches Vorgehen angemessen ist. Manchmal schaltet er die commissie van toezicht ein, um eine praktische Lösung zu finden. Sie kennt die örtlichen Verhältnisse und kann die inhaftierte Person leichter erreichen. Gelingt keine Lösung, kann anschließend doch eine Untersuchung folgen.
Privatsphäre und vertrauliche Informationen
Im Bericht 2017/047 untersuchte der Ombudsmann die Weitergabe von Informationen aus einer Gefangenenakte an Unbefugte. Wer die Informationen weitergegeben hatte, blieb unklar. Sie schienen jedoch über staatliche Stellen nach außen gelangt zu sein. DJI nutzte ein veraltetes System, in dem sich der Zugriff nicht ausreichend beschränken ließ. Auch wurde nicht dokumentiert, welche Daten an andere Stellen übermittelt wurden. Wegen der betroffenen Person und des Falls, der großes Medieninteresse weckte, war besondere Sorgfalt nötig. Die Beschwerde war begründet: Die Privatsphäre war verletzt worden.
Bericht 2022/186 betraf vertrauliche Informationen, die Mitgefangenen bekannt geworden waren. Die Beschwerde des Mannes wurde zunächst bei keiner Stelle inhaltlich bearbeitet. DJI hielt es für unwahrscheinlich, dass Beschäftigte die Informationen weitergegeben hatten, begründete dies aber nicht. Beschäftigte und Mitgefangene waren nicht befragt worden. Der Ombudsmann urteilte, dass DJI nicht ausreichend ermittelt und dem Mann sein Beschwerderecht zu Unrecht vorenthalten hatte.
Vorbereitung der medizinischen Versorgung
Bericht 2018/095 betraf einen schwer kranken Mann, der 30 Tage vervangende hechtenis (Ersatzhaft) verbüßen musste. Er war wiederholt festgenommen und wieder entlassen worden, weil keine geeignete Versorgung verfügbar war. Trotz getroffener Absprachen erhielt er bei seiner endgültigen Aufnahme erst am zweiten Tag Medikamente und nach zwei Wochen die notwendige Spezialnahrung.
Der Ombudsmann stellte fest, dass DJI die Aufnahme unzureichend vorbereitet hatte und die medizinische Versorgung mangelhaft gewesen war. Die Beschwerde war begründet.
Einkaufspreise und das Einkaufssystem
Nach Beschwerden über hohe Preise und Preisunterschiede zwischen Anstalten leitete der Ombudsmann 2015 von sich aus eine Untersuchung ein. Daraus entstanden Empfehlungen zu angemessenen Einkaufspreisen. Der Staatssekretär erläuterte 2016, wie er diese umsetzen wollte.
Auch die Einführung des Einkaufssystems In-Made führte zu einem Eingreifen. Der Ombudsmann bat 2017 um Aufklärung. Im Juni 2018 sah er Verbesserungen, hielt den Betrieb aber weiterhin für unzureichend. DJI versprach weitere Verbesserungen. Weil weiterhin dieselben Probleme gemeldet wurden, schrieb der Ombudsmann im Juni 2020 erneut an den Minister.
Begnadigung und Versorgung von Veteranen
Im Dezember 2019 erklärte der Ombudsmann Beschwerden eines zu lebenslanger Haft Verurteilten über die Rolle des Openbaar Ministerie (niederländische Staatsanwaltschaft) in einem gratieprocedure (Begnadigungsverfahren) für begründet. Im Mai 2021 forderte er erneut ein Verfahren mit ausreichenden Garantien, bei dem über den bestehenden gesetzlichen Rahmen hinausgeblickt werden sollte.
Eine Untersuchung zu Veteranen in Haft begann im Oktober 2020. Die Veteranenwet (Veteranengesetz) von 2014 erlegt dem Staat eine besondere Fürsorgepflicht auf. Der Veteranenombudsman (Beauftragter für die Anliegen von Veteranen) stellte fest, dass spezialisierte Veteranenversorgung in Haft nicht ausreichend zugänglich war. Er wies auf mögliche Zusammenhänge zwischen dem Verhalten und Traumata aus Einsätzen hin und forderte eine bessere Zusammenarbeit sowie konkrete Vereinbarungen über geeignete Versorgung und Nachsorge.
Justitiële jeugdinrichtingen (Jugendhaftanstalten) und die Kinderombudsman
Für wen ist die Kinderombudsman da?
Die Kinderombudsman hilft Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren, für ihre Rechte einzutreten. Sie gehört zum Büro des Nationale ombudsman, hat aber eigene Aufgaben und Befugnisse. Ihre Arbeit betrifft sowohl staatliche Stellen als auch private Organisationen.
Kinder und Jugendliche können sich mit Fragen zu ihren Rechten sowie mit Beschwerden oder Hinweisen zu Kinderrechten an sie wenden. Das gilt für Behörden, Gesundheitsversorgung, Bildung, Kinderbetreuung und Jugendhilfe. Das Internationaal Verdrag inzake de Rechten van het Kind (IVRK, UN-Kinderrechtskonvention) ist dabei eine wichtige Grundlage.
Aufmerksamkeit für Freiheitsentzug
Der Kinderrechtenmonitor (Bericht zur Lage der Kinderrechte) verfolgt Entwicklungen in Gesetzgebung und Politik sowie die Einhaltung der Kinderrechte. Der erste erschien 2012. Im fünften Bericht von 2016 benannte die Kinderombudsman zehn grundlegende Problembereiche.
Einer davon war der Freiheitsentzug bei Minderjährigen. Die Kinderombudsman sprach sich für Alternativen zur Haft aus. Sie warnte auch davor, dass sinkende Kapazitäten die Unterbringung in einer justitiële jeugdinrichting (JJI) nahe dem eigenen Lebensumfeld erschwerten. Zusammen mit einer niedrigen Personalbesetzung setzte dies die Einrichtungen unter Druck.
Wie sollte ein Beschwerdeverfahren für Jugendliche funktionieren?
Im Bericht „Nehmt mich (und meine Beschwerde) ernst!“ vom Februar 2016 formulierte die Kinderombudsman zehn Grundsätze für Beschwerdeverfahren bei Freiheitsentzug:
1. Jugendliche kennen das Verfahren und verstehen, wie es funktioniert. 2. Sie können das Verfahren tatsächlich nutzen. 3. Keine Beschwerde wird von vornherein von der Besprechung ausgeschlossen. 4. Ausgangspunkt ist eine informelle Bearbeitung, bei der die jungen Menschen angehört werden. 5. Die Bearbeitung erfolgt unabhängig und unvoreingenommen. 6. Die Vorgehensweise ist auf Jugendliche abgestimmt. 7. Jugendliche werden gut über den Fortschritt und das Ergebnis informiert. 8. Die Bearbeitung erfolgt so schnell wie möglich. 9. Eine begründete Beschwerde führt zur Abhilfe und zu Lehren für die Zukunft. 10. Die jungen Menschen können die Beschwerde auch einer zweiten, unabhängigen Stelle vorlegen.
Vervangende jeugddetentie (Ersatzjugendhaft) bei Schadensersatz
In „Lasst mich nicht sitzen“ aus dem Jahr 2018 untersuchte die Kinderombudsman vervangende jeugddetentie bei einer schadevergoedingsmaatregel (strafgerichtliche Anordnung zur Schadensersatzzahlung). Sie empfahl als Grundsatz, diese Haft bei Minderjährigen nicht anzuwenden, es sei denn, es gibt einen Grund für eine Ausnahme. Dies ist eine Empfehlung, kein allgemeines gesetzliches Verbot.
Kinder mit einem inhaftierten Elternteil
Für das Projekt „Siehst du mich überhaupt?“ sprach die Kinderombudsman 2017 gemeinsam mit Exodus Nederland (Organisation zur Unterstützung von Inhaftierten und Haftentlassenen) mit Kindern und Jugendlichen, deren Elternteil inhaftiert war oder gewesen war.
Die Empfehlungen betrafen unter anderem Besuchsräume, die besser auf die Bedürfnisse von Kindern abgestimmt sind. Außerdem forderte die Kinderombudsman mehr Unterstützung für inhaftierte Eltern und ihre Kinder, damit sie eine möglichst normale Eltern-Kind-Beziehung aufrechterhalten können.
Beschwerden von Angehörigen, Besuchern und anderen Personen
Zuerst zur Beschwerdestelle von DJI
Besucher, Hinterbliebene und Menschen, die inzwischen freigelassen wurden, können die beklagregeling (Regelung für förmliche Beschwerden) der beginselenwetten nicht nutzen. Mit Beschwerden über das Handeln einer Anstalt oder ihrer Beschäftigten können sie sich an die Beschwerdestelle von DJI wenden. Sind sie mit der Bearbeitung unzufrieden, können sie den Nationale ombudsman einschalten.
Auch beruflich beteiligte Personen wie Anwälte und Dolmetscher können dem Ombudsmann Beschwerden vorlegen.
Beschwerden nach der Freilassung
Bericht 2009/203 betraf Post, die während der Haft angeblich nicht versandt oder ausgehändigt worden war. Nach ihrer Freilassung konnte die Frau kein beklag mehr bei der commissie van toezicht einlegen. Der Direktor hätte ihre Beschwerden deshalb nach der Awb bearbeiten müssen. Weil unter anderem unklar blieb, ob die Anstalt ihren Beschwerdebrief erhalten hatte, gab der Ombudsmann keine Beurteilung ab.
Besuchsverweigerung und Zugangskontrolle
Im Bericht 2017/072 stellte der Ombudsmann fest, dass Besuchern ohne triftigen Grund der Besuch verweigert worden war. Auch fehlte eine klare Erläuterung.
Im Bericht 2022/020 war die Besuchsverweigerung selbst zwar berechtigt, die Bearbeitung der Beschwerde aber nicht sorgfältig. DJI hatte nicht persönlich mit dem Besucher gesprochen und ihm keine Gelegenheit gegeben, zu den Aussagen der Beschäftigten Stellung zu nehmen.
Nicht jede Untersuchung führt zu einer Beurteilung. Bei einer Beschwerde über das Ausziehen einer Anzugjacke bei der Zugangskontrolle widersprachen sich die Besucherin und die Vollzugsbediensteten. Ein Zeuge bestätigte ihre Darstellung nicht, und Kameraaufnahmen fehlten. Der Ombudsmann konnte nicht feststellen, was geschehen war, und enthielt sich einer Beurteilung (Bericht 2008/146).
Hinterbliebene nach einem Todesfall
Eine Untersuchung, die 2011 begann, zeigte, dass Todesfälle in Haft nicht ausreichend unabhängig, vollständig und im Zusammenhang untersucht wurden. Manchmal fehlte eine Untersuchung ganz. Auch erhielten Hinterbliebene zu wenig Aufmerksamkeit, und aus den Ergebnissen wurde zu wenig gelernt (Bericht 2012/037).
In einem Einzelfall aus dem Jahr 2017 war die Untersuchung des Todesfalls dagegen vollständig und unabhängig. Dennoch empfahl der Ombudsmann, Hinterbliebene besser zu informieren (Bericht 2017/054).
Anwälte und Dolmetscher
Eine Dolmetscherin durfte ihre Handtasche nicht in eine Anstalt mit höheren Sicherheitsvorkehrungen mitnehmen. Sie hatte nicht nachgewiesen, dass sie die Tasche für ihre Arbeit benötigte. Ihre Beschwerde war unbegründet (Bericht 2015/170).
Eine Anwältin, die einen abgeschlossenen Besprechungsraum nicht selbstständig verlassen konnte, bekam dagegen recht. Zur Wahrung von Ordnung und Sicherheit hätten zunächst weniger einschneidende Maßnahmen versucht werden können, etwa eine zusätzliche Beaufsichtigung (Bericht 2009/103).
Was bedeutet das für Sie?
- Sind Sie inhaftiert? Prüfen Sie zuerst, ob Ihre Beschwerde über beklag oder beroep behandelt werden muss. Der Ombudsmann übernimmt diese Verfahren nicht.
- Geht es um anderes Handeln von DJI? Reichen Sie Ihre Beschwerde zuerst bei der betroffenen Stelle ein, bevor Sie sich an den Ombudsmann wenden.
- Sind Sie Besucher, Hinterbliebener oder inzwischen freigelassen? Der Weg führt über die Beschwerdestelle von DJI und danach gegebenenfalls zum Nationale ombudsman.
- Geht es um Kinderrechte? Die Kinderombudsman kann Fragen beantworten und Beschwerden oder Hinweise auf strukturelle Probleme aufgreifen.
- Erwarten Sie eine Lösung? Ein Eingreifen kann praktische Abhilfe oder eine Beurteilung bringen. Empfehlungen sind nicht bindend, und wenn die Tatsachen nicht ausreichend geklärt sind, kann eine Beurteilung ausbleiben.
Bitte beachten
Diese Seite wurde auf Grundlage der Fachkenntnisse von Mr. S.P.C. (Stan) Broekmans erstellt, der bei Hameleers Antonides Advocaten auf Strafvollzugsrecht spezialisiert ist. Haben Sie eine Frage zu Ihrer eigenen Situation? Kontaktieren Sie uns – eine erste Einschätzung ist für Sie kostenlos.
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