Re-integratiecentra (RIC)
Re-integratiecentra (RIC) (Zentren zur Wiedereingliederung)
In einem Zentrum zur Wiedereingliederung arbeiten Sie an Ihrer Rückkehr in die Gesellschaft. Lesen Sie mehr über Unterstützung, Zugang, Ihren persönlichen Plan und Beschwerden.
Ein re-integratiecentrum (RIC) ist ein Raum im Gefängnis, in dem Sie Ihre Rückkehr in die Gesellschaft vorbereiten können. Dort regeln Sie möglichst viel selbst, unterstützt von Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen. Auch nach Ihrer Entlassung können Sie über ein Buiten-RIC (Zentrum zur Wiedereingliederung außerhalb des Gefängnisses) Hilfe erhalten.
Strafvollzug: Vorbereitung auf Ihre Rückkehr
Wiedereingliederung bedeutet, dass Sie an Ihrer Rückkehr in die Gesellschaft arbeiten. Dabei geht es um praktische Dinge wie Wohnraum und Einkommen, aber auch um Motivation und Unterstützung durch Menschen in Ihrem Umfeld. Ein Ziel ist, zu verhindern, dass Sie erneut eine Straftat begehen. Das wird auch Rückfallprävention genannt.
Die gesetzliche Grundlage steht in Artikel 2 der Penitentiaire beginselenwet (Pbw) (niederländisches Strafvollzugsgesetz). Eine Freiheitsstrafe oder freiheitsentziehende Maßnahme muss möglichst so vollzogen werden, dass sie Ihre Rückkehr in die Gesellschaft vorbereitet.
Im RIC sind neben Mitarbeitenden der DJI (Dienst Justitiële Inrichtingen, niederländische Behörde für Justizvollzugsanstalten) auch regelmäßig Mitarbeitende der Gemeinde und Ehrenamtliche anwesend. Außerdem können Sie sich für Unterstützung an Ihre Fallbetreuung, pädagogische Mitarbeitende sowie Psychologinnen und Psychologen wenden. Die Zusammenarbeit zwischen DJI, Gemeinden und der reclassering (niederländische Bewährungs- und Straffälligenhilfe) ist nötig, um die Betreuung während und nach der Haft aufeinander abzustimmen.
Die fünf Grundvoraussetzungen
Im RIC können Sie an fünf Themen arbeiten, die bei der Wiedereingliederung im Mittelpunkt stehen. Mitarbeitende und Ehrenamtliche können Ihnen helfen, dabei voranzukommen.
Ein gültiger Identitätsnachweis
Ein gültiger Identitätsnachweis ist nötig, um Angelegenheiten mit Behörden und anderen Organisationen zu regeln. Sie können während Ihrer Haft einen Identitätsnachweis beantragen.
Unterkunft
Während Ihrer Haft können Sie nach Wohnraum für die Zeit nach Ihrer Entlassung suchen. Haben Sie bereits eine Wohnung, können Sie sich darum bemühen, sie zu behalten. Die Vorbereitung auf eine Unterkunft muss also nicht warten, bis Sie entlassen sind.
Arbeit und Einkommen
Arbeit und Einkommen helfen dabei, nach der Haft ein Leben ohne neue Straftaten aufzubauen. Im RIC können Sie beispielsweise Bewerbungen schreiben und Kontakt zur Gemeinde aufnehmen.
Schulden angehen
Schulden und Schwierigkeiten mit Geldangelegenheiten kommen unter Inhaftierten häufig vor. Während der Haft können Sie bereits anfangen, Ihre Schulden anzugehen. Auch eine bereits bestehende Schuldnerberatung ist wichtig für die Abstimmung Ihrer Betreuung.
Versorgung
Soweit möglich werden bereits laufende Behandlungen und Hilfen fortgesetzt. Außerdem wird die vorgeschriebene Krankenversicherung geprüft. Die Unterstützung zielt also nicht nur auf neue Hilfe nach der Entlassung ab, sondern auch darauf, die bestehende Versorgung zu erhalten.
Neben diesen fünf Themen achtet die DJI auf Verhaltensänderungen und ein unterstützendes soziales Umfeld. Menschen, die Sie auf gute Weise unterstützen, können helfen, neue Straftaten zu verhindern.
Ihr persönlicher Haft- und Wiedereingliederungsplan
Informationen bei der Aufnahme sammeln
Bei Ihrer Ankunft in der Anstalt werden Informationen über Ihre Situation gesammelt. Das geschieht im Verfahren Inkomsten, Screening en Selectie (Aufnahme, Überprüfung und Auswahl), kurz ISS. Dabei werden beispielsweise Ihre häusliche Situation, frühere Arbeit und mögliche Schulden betrachtet.
Ziel ist es, dieses Verfahren innerhalb von zehn Arbeitstagen nach der Aufnahme zu beginnen. Das ist eine angestrebte Frist für den Beginn, keine Frist, innerhalb derer sämtliche Unterstützung geregelt sein muss.
Der D&R-plan und die Besprechungen dazu
Die gesammelten Angaben werden in Ihren Detentie- en Re-integratieplan (Haft- und Wiedereingliederungsplan), meist D&R-plan genannt, aufgenommen. Dieser persönliche Plan beschreibt, in welchen Bereichen Sie Unterstützung benötigen. Einen Teil füllen Sie auch selbst aus.
Mitarbeitende verschiedener Abteilungen besprechen den Plan in einem multidisciplinair overleg (MDO) (fachübergreifende Besprechung). Das ist eine Besprechung zwischen verschiedenen beteiligten Fachkräften. Sie findet wöchentlich oder alle zwei Wochen statt. Dort wird entschieden, an welchen Aktivitäten Sie teilnehmen dürfen und müssen. Gegen Ende Ihrer Haft wird auch besprochen, ob Sie beispielsweise für verlof (Hafturlaub) oder vervroegde vrijlating (vorzeitige Entlassung) infrage kommen.
Ein Teil des Plans wird über das Digitaal Platform Aansluiting Nazorg (DPAN) (digitale Plattform zur Abstimmung der Nachsorge) mit den Gemeinden geteilt. Diese können die Informationen für die Betreuung nach Ihrer Haft nutzen.
An Ihr Leben vor und nach der Haft anknüpfen
Die Betreuung richtet sich nicht nur auf die Zeit im Gefängnis. Sie knüpft möglichst an Behandlungen, Ausbildungen und Schuldnerberatung an, die bereits liefen. Gemeinsam mit Ihnen wird geprüft:
- welche Unterstützung für eine Rückkehr ohne neue Straftaten und für die Sicherheit der Gesellschaft nötig ist;
- welche Betreuung fortgesetzt oder begonnen werden kann und wer sie übernimmt;
- wie Ihre Motivation zur Teilnahme gestärkt werden kann.
Zugang zum RIC
Das RIC steht allen Inhaftierten offen. Für den Zugang spielt es keine Rolle, ob Sie am basisprogramma (Basisprogramm im Strafvollzug) oder am plusprogramma (erweitertes Vollzugsprogramm mit zusätzlichen Freiheiten) teilnehmen. Es darf aber verlangt werden, dass Sie einen konkreten Hilfebedarf haben: ein bestimmtes Anliegen, für das Sie das RIC benötigen.
Auch bei einer lebenslangen Strafe
Der Raad voor Strafrechtstoepassing en Jeugdbescherming (RSJ) (niederländischer Rat für Strafrechtsanwendung und Jugendschutz) entschied, dass eine lebenslange Strafe allein kein Grund ist, den Zugang zu verweigern. In derselben Sache hielt der RSJ die Voraussetzung eines konkreten Hilfebedarfs jedoch für angemessen. Weil ein solcher Hilfebedarf nicht erkennbar war, wurde das beroep (Rechtsmittel gegen eine Entscheidung) als unbegründet zurückgewiesen: Der Inhaftierte bekam nicht recht (15. Mai 2015, 14/3891/GA).
Vorübergehender Ausschluss wegen Ordnungsproblemen
Der Zugang ist nicht ohne Bedingungen. Die Anstaltsleitung kann die Teilnahme an RIC-Aktivitäten vorübergehend ausschließen, wenn Ordnung und Sicherheit dies erfordern.
In einer Entscheidung vom 13. Juli 2016 wurde ein Ausschluss von vierzehn Tagen bestätigt. Es hatte mehrere Vorfälle mit RIC-Mitarbeiterinnen gegeben, die das Verhalten des Inhaftierten als einschüchternd und störend empfanden. Es stand nicht zweifelsfrei fest, dass er beim letzten Vorfall eine Toilettentür zugedrückt hatte. Trotzdem durfte die Maßnahme wegen der Ordnungsstörung bestehen bleiben. Dabei spielte eine Rolle, dass es sich um eine ordemaatregel (Maßnahme zur Wahrung von Ordnung und Sicherheit) und nicht um eine disciplinaire straf (Disziplinarstrafe) handelte (KC 2016/051). Eine ordemaatregel dient der Ordnung und Sicherheit; eine disciplinaire straf ist eine Bestrafung.
Die Mitarbeit an der Wiedereingliederung ist auch eine Voraussetzung für den Aufstieg in das plusprogramma. Damit sind unter anderem mehr Freiheiten und wöchentlich fünf zusätzliche Stunden für Aktivitäten verbunden. Der Zugang zum RIC selbst hängt jedoch nicht von diesem Aufstieg ab.
Computer, Bildung und Information
Im RIC können Sie unter anderem:
- einen Lebenslauf, ein Bewerbungsschreiben oder ein Portfolio erstellen;
- einen Berufswahl- oder Kompetenztest machen;
- digitale Formulare ausfüllen;
- Kontakt zur Gemeinde aufnehmen;
- Bewerbungs- und Aufnahmegespräche führen.
Die Anstalt und ihre Kooperationspartner, etwa Gemeinden, können dort auch Themenveranstaltungen organisieren, um Inhaftierte direkt zu informieren.
Eingeschränkte Internetnutzung
Die Computer ermöglichen normalerweise nur den Zugang zu vorab ausgewählten Websites, die für die Wiedereingliederung nötig sind. Diese erlaubten Websites stehen auf einer sogenannten Whitelist.
Grundsätzlich stehen außerdem zwei Computer mit einer regulären Internetverbindung zur Verfügung, weil manchmal eine andere Website benötigt wird. Bevor Sie diese nutzen, müssen Sie einen Vertrag unterschreiben. Darin verpflichten Sie sich, nur die vorher vereinbarten Websites zu besuchen und den Zugang nicht zu missbrauchen. Betreuungskräfte kontrollieren, ob Sie sich daran halten.
Eine Ausbildung ist nicht immer möglich
Am 31. März 2022 behandelte eine beklagcommissie (Beschwerdekommission im Strafvollzug) eine Beschwerde über ein Studium an der Open Universiteit (niederländische Fernuniversität). Der Inhaftierte meinte, die Teilnahme sei ihm zugesagt worden; die Anstaltsleitung bestritt das. Es hatte mehrere Gespräche mit dem RIC, der Abteilungsleitung und der Sicherheitsabteilung gegeben, um digitalen Unterricht zu prüfen.
Die Kommission betonte, wie wichtig persönliche Entwicklung während der Haft ist, stellte aber fest, dass die Anstaltsleitung ihre Fürsorgepflicht nicht verletzt hatte. Die Beschwerde wurde als unbegründet zurückgewiesen (KC2022/011).
Nicht jedes Telefongespräch ist eine Wiedereingliederungsaktivität
Der RSJ entschied am 28. Dezember 2016, dass Anrufe beim Hausarzt oder bei Star (der in diesem Fall kontaktierten Einrichtung) in dieser Sache nicht als Wiedereingliederungsaktivität betrachtet werden mussten. Der Inhaftierte konnte weiterhin die regulären Telefonzeiten nutzen. Die Entscheidung blieb deshalb bestehen (16/2810/GA).
Wiedereingliederung und Tagesprogramm
Zu sogenannten TRA-uren (Stunden im Tagesprogramm für Rückkehraktivitäten) gibt es unterschiedliche Entscheidungen. Dabei sind die Gestaltung dieser Stunden und die Umstände des Einzelfalls wichtig.
Kein Besuch während der TRA-uren
Am 29. Januar 2013 entschied der RSJ, dass TRA-uren für individuelle Besuche von Funktionsträgern bestimmt waren, nicht für Aktivitäten oder Freizeit. Wenn der Inhaftierte keinen Besuch erhielt, verstieß der Einschluss während dieser Stunden nicht gegen das Gesetz (12/3242/GA).
Eine angekündigte Aktivität wird nicht angeboten
In einem anderen Fall wollte ein Inhaftierter am Freitag von 12.45 bis 14.00 Uhr an „Tra gemäß Teilnehmerliste“ teilnehmen. Es stellte sich heraus, dass nur eine Gebetsgruppe mit dem Imam von 13.00 bis 14.00 Uhr angeboten wurde; weitere Aktivitäten gab es nicht.
Der beklagrechter (die über Beschwerden im Strafvollzug entscheidende Instanz) befand, dass der Inhaftierte auf die Freizeitstunden im Tagesprogramm vertrauen durfte, auch wenn diese über das gesetzliche Minimum hinausgingen. Die Beschwerde war begründet. Es gab keine finanzielle Entschädigung, weil nicht festgestellt worden war, dass das Gesamtangebot unter seinen gesetzlichen Ansprüchen lag. Die Anstaltsleitung musste innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden der Entscheidung erneut über sein Tagesprogramm entscheiden (20. Mai 2016, KC 2016/052).
Eigene Nichtteilnahme bei einer ISD-maatregel
Ein Inhaftierter mit einer maatregel voor stelselmatige daders (ISD) (Maßnahme zur Unterbringung von Mehrfachtätern) wollte während der Vormittagsstunden, in denen Arbeit/TRA vorgesehen war, Computerkurse besuchen. Er wirkte nicht an Resozialisierungsaktivitäten mit und hatte ein Tagesprogramm, das dem basisprogramma entsprach.
Der beklagrechter verwies auf Artikel 21 Pbw, der die gemeinsame Teilnahme an Aktivitäten betrifft. Weil der Inhaftierte selbst nicht an den TRA-Aktivitäten teilnahm, wurde sein Einschluss während dieser Zeiten nicht als unangemessen angesehen (22. Juni 2015, KC 2015/028).
Beschwerden über unzureichende Wiedereingliederung
Wenn Sie motiviert sind, Ihre Wiedereingliederung aber nicht vorankommt, kann ein beklag (förmliches Beschwerdeverfahren im Strafvollzug) möglich sein. Beklag ist das Verfahren, in dem Sie eine Beschwerde über eine Entscheidung prüfen lassen.
Artikel 60 Pbw bietet die Möglichkeit, sich über eine Entscheidung zu beschweren, die von der Anstaltsleitung oder in ihrem Namen über Sie getroffen wurde. Auch ohne ausdrückliche Entscheidung kann ein beklag möglich sein. Dafür muss Ihr Interesse jedoch ausreichend schwer wiegen. Grundsätzlich muss es dann um den Vorwurf gehen, dass die Anstaltsleitung ihre Fürsorgeaufgaben Ihnen gegenüber wiederholt und in schwerwiegender Weise nicht erfüllt.
Nach Auffassung des RSJ muss das Problem grundsätzlich mindestens dreimal in den drei Monaten vor dem beklag aufgetreten sein. Dabei zählen auch die Art und Schwere des Problems. Es geht also nicht ausschließlich um die Anzahl der Vorfälle (19. Juni 2024, 23/33755/GA).
Unterstützung nach der Haft: das Buiten-RIC
Nach der Entlassung können Sie weiter an denselben fünf Themen arbeiten: Identitätsnachweis, Wohnen, Arbeit und Einkommen, Schulden und Versorgung. Verschiedene Gemeinden und ehrenamtliche Organisationen haben dafür Buiten-RICs eingerichtet. Sie bieten ähnliche Unterstützung wie das RIC im Gefängnis.
So hat das Bureau Nazorg (Nachsorgestelle) der Gemeinde ’s-Hertogenbosch ein eigenes RIC. Auch örtliche Abteilungen von Humanitas (Organisation für soziale Unterstützung) und Surant (Organisation zur Unterstützung von Inhaftierten und Haftentlassenen) bieten in verschiedenen Gemeinden Unterstützung über Buiten-RICs an. Die meisten Gemeinden haben außerdem einen gemeentelijk coördinator Nazorg (kommunale Koordinationskraft für die Nachsorge). An dieser Unterstützung sind auch Ehrenamtliche mit passenden Kenntnissen beteiligt.
Was bedeutet das für Sie?
Formulieren Sie Ihren Hilfebedarf so konkret wie möglich. Geben Sie beispielsweise an, dass Sie einen Identitätsnachweis beantragen möchten, Ihre Wohnung behalten wollen oder Hilfe bei Schulden benötigen. Damit machen Sie deutlich, wofür Sie das RIC brauchen.
Besprechen Sie mit Ihrer Fallbetreuung, welche Unterstützung in Ihrem D&R-plan steht und welche Hilfen bereits vor der Haft liefen. So kann die Betreuung an Ihre bestehende Versorgung, Ausbildung oder Schuldnerberatung anknüpfen. Fragen Sie auch nach Unterstützung nach der Entlassung durch die Gemeinde oder ein Buiten-RIC.
Wenn die Betreuung ins Stocken gerät, halten Sie fest, um welche Hilfe Sie gebeten haben, wann das war und welche Antwort Sie erhalten haben. Das hilft Ihnen, bei einer möglichen Beschwerde konkret darzulegen, welche Entscheidung oder wiederkehrenden Probleme Sie prüfen lassen möchten.
Bitte beachten
Diese Seite wurde auf Grundlage der Fachkenntnisse von Mr. S.P.C. (Stan) Broekmans erstellt, der bei Hameleers Antonides Advocaten auf Strafvollzugsrecht spezialisiert ist. Haben Sie eine Frage zu Ihrer eigenen Situation? Kontaktieren Sie uns – eine erste Einschätzung ist für Sie kostenlos.
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