Tegemoetkoming
Tegemoetkoming (Ausgleich für erlittene Unannehmlichkeiten)
Bei einer begründeten Beschwerde können Sie eine tegemoetkoming für erlittene Unannehmlichkeiten erhalten, als Geldbetrag oder beispielsweise als zusätzliche Besuchszeit oder Zeit im Freien.
Wenn Ihre Beschwerde gegen eine Entscheidung in Haft ganz oder teilweise für begründet erklärt wird, kann eine tegemoetkoming folgen. Das ist ein Ausgleich für die Unannehmlichkeiten, die Sie erlebt haben, beispielsweise in Form eines zusätzlichen Besuchstermins oder eines Geldbetrags. Eine begründete Beschwerde bedeutet nicht automatisch, dass Sie Anspruch auf eine tegemoetkoming haben.
Wann können Sie eine tegemoetkoming erhalten?
Eine Beschwerde ist begründet, wenn die beklagcommissie (Beschwerdeausschuss) oder der beklagrechter (Beschwerderichter) Ihnen recht gibt. Zunächst gilt dann, dass der Anstaltsleiter die Folgen der angefochtenen Entscheidung so weit wie möglich rückgängig machen muss.
Manchmal ist das nicht mehr möglich. Eine disciplinaire straf (Disziplinarstrafe) oder ordemaatregel (Ordnungsmaßnahme) kann beispielsweise bereits vollständig vollzogen worden sein. Die Zeit, die Sie dadurch unter Einschränkungen verbracht haben, lässt sich nicht zurückgeben. In einer solchen Situation kann eine tegemoetkoming infrage kommen. Darum geht es beispielsweise in der Entscheidung des RSJ (Rat für Strafrechtsanwendung und Jugendschutz) vom 8. April 2026, 25/46170/GA.
Das Gesetz lässt der beklagcommissie oder dem beklagrechter Spielraum bei der Entscheidung, ob eine tegemoetkoming angemessen ist. Juristen nennen dies eine *discretionaire bevoegdheid* (Ermessensbefugnis): Das Gesetz eröffnet die Möglichkeit, verpflichtet aber nicht zur Gewährung.
Strafvollzug und vreemdelingenbewaring (ausländerrechtliche Haft)
Für Gefangene und Personen in vreemdelingenbewaring steht die Regelung in der Penitentiaire beginselenwet (Pbw) (niederländisches Strafvollzugsgrundlagengesetz):
- Artikel 68, Absatz 6, Pbw: Bei einer ganz oder teilweise begründeten Beschwerde müssen die Folgen der Entscheidung so weit wie möglich rückgängig gemacht werden.
- Artikel 68, Absatz 7, Pbw: Wenn eine Wiederherstellung nicht mehr möglich ist, kann eine tegemoetkoming gewährt werden. Diese muss nicht aus einem Geldbetrag bestehen.
- Artikel 70, Absatz 1, Pbw: Wenn beroep (Rechtsmittel gegen die Entscheidung) eingelegt wird, wird die Umsetzung des Teils über die tegemoetkoming ausgesetzt.
Die tegemoetkoming ist also für Folgen gedacht, die sich nicht mehr rückgängig machen lassen. Sie ist keine automatische Belohnung für eine erfolgreiche Beschwerde.
Justitiële jeugdinrichtingen (Justizvollzugsanstalten für Jugendliche)
Für Jugendliche gilt die Beginselenwet justitiële jeugdinrichtingen (Bjj) (Grundlagengesetz für Justizvollzugsanstalten für Jugendliche). Artikel 73, Absatz 6, Bjj stellt die Beseitigung der Folgen in den Vordergrund, wenn eine Beschwerde ganz oder teilweise begründet ist. Artikel 73, Absatz 7, Bjj ermöglicht eine tegemoetkoming, wenn dies nicht mehr möglich ist.
Auch bei Jugendlichen kann der Ausgleich aus Geld oder etwas anderem bestehen, etwa einem zusätzlichen Besuchstermin oder zusätzlicher Zeit im Freien. Ob eine tegemoetkoming gewährt wird, wird gesondert geprüft.
Nach Artikel 75, Absatz 1, Bjj wird der Teil der Entscheidung über die tegemoetkoming nicht umgesetzt, solange dies durch das eingelegte beroep ausgesetzt ist.
Tbs (gerichtlich angeordnete Unterbringung zur Behandlung und Sicherung)
Für ter beschikking gestelden (Personen, gegen die Tbs angeordnet wurde) steht die Regelung in der Beginselenwet verpleging ter beschikking gestelden (Bvt) (Grundlagengesetz für die Behandlung von Personen mit Tbs). Artikel 66, Absatz 6, Bvt geht davon aus, dass die Folgen einer Entscheidung, gegen die zu Recht Beschwerde eingelegt wurde, so weit wie möglich rückgängig gemacht werden.
Wenn das nicht mehr möglich ist, eröffnet Artikel 66, Absatz 7, Bvt die Möglichkeit einer tegemoetkoming. Diese kann finanzieller Art sein, aber auch eine andere Form haben. Auch hier ist die Gewährung nicht verpflichtend.
Die Regelung zur Aussetzung bei beroep steht in Artikel 67, Absatz 6, Bvt. Das Einlegen von beroep verhindert zunächst die Umsetzung der gewährten tegemoetkoming.
Wofür ist die tegemoetkoming gedacht?
Ausgleich für Unannehmlichkeiten
Der Raad voor Strafrechtstoepassing en Jeugdbescherming (Rat für Strafrechtsanwendung und Jugendschutz, RSJ) betont, dass eine tegemoetkoming vor allem ein symbolischer Ausgleich für die Unannehmlichkeiten durch die angefochtene Entscheidung ist. Es geht nicht um einen vollständigen Ersatz finanzieller Schäden. Diese Unterscheidung findet sich unter anderem in RSJ 21. August 2019, R-19/3724/GA, und RSJ 23. Februar 2024, 23/31574/GA.
Ein gewährter Geldbetrag bedeutet also nicht, dass damit Ihr gesamter Schaden berechnet oder ersetzt wurde.
Keine Erstattung von Anwalts- oder Verfahrenskosten
Wer während eines beklag (Beschwerdeverfahren in Haft) oder beroep Unterstützung durch einen Anwalt erhält, kann Kosten haben. Die beginselenwetten (Grundlagengesetze für den jeweiligen Vollzugsbereich) bieten jedoch keine Möglichkeit, die andere Partei zur Zahlung der Verfahrenskosten oder der Kosten für Rechtsbeistand zu verpflichten. Der RSJ hat dies unter anderem am 1. Dezember 2023, 23/35789/GV, bestätigt.
Welcher Ausgleich ist möglich?
Bevorzugt wird ein Ausgleich in natura (als Sach- oder sonstige Leistung): Sie erhalten kein Geld, sondern beispielsweise einen zusätzlichen Besuchstermin oder eine zusätzliche Gelegenheit, sich im Freien aufzuhalten. Wenn eine solche Lösung nicht möglich ist, kann eine finanzielle tegemoetkoming angemessen sein.
Ein Angebot der Anstalt kann bei der Beurteilung berücksichtigt werden. In einem Fall zu einem ausgefallenen Aufenthalt im Freien hielt der RSJ eine tegemoetkoming nicht für nötig, weil sich die Anstalt entschuldigt und einen angemessenen Ausgleich angeboten hatte. Der Beschwerdeführer hatte dieses Angebot abgelehnt (RSJ 21. März 2011, 10/2600/GA).
Das bedeutet nicht, dass die Ablehnung eines angemessenen Angebots jede tegemoetkoming ausschließt. In einer späteren Entscheidung hat der RSJ klargestellt, dass auch nach einer solchen Ablehnung eine tegemoetkoming möglich bleiben kann (RSJ 2. September 2024, 23/35785/GA).
Wie hoch ist eine finanzielle tegemoetkoming?
Der RSJ verwendet Standardbeträge für häufig vorkommende Situationen. Diese Beträge sind auf die Einkünfte von Menschen in Haft abgestimmt. Sie sind daher niedrig und nicht mit Beträgen vergleichbar, die außerhalb der Haft üblich sind.
Der allgemeine Mindestbetrag beträgt € 7,50. Das bedeutet nicht, dass jede begründete Beschwerde mindestens diesen Betrag einbringt: Zunächst muss entschieden werden, dass eine finanzielle tegemoetkoming gewährt wird.
Die Liste der Standardbeträge wurde zum 1. Oktober 2025 überarbeitet. Dabei wurden verschiedene Beträge und Texte angepasst.
Die commissies van toezicht (Aufsichtskommissionen der Anstalten) und der RSJ können aufgrund der Umstände von den Standardbeträgen abweichen. Ein Betrag kann beispielsweise niedriger ausfallen, wenn die Beschwerde nur aus formellen Gründen begründet ist: Dann ist etwa im Verfahren etwas falsch gelaufen. Wird eine finanzielle tegemoetkoming gewährt, bleibt € 7,50 der Mindestbetrag.
Beschädigte oder verlorene Gegenstände
Wann kann ein Schaden berücksichtigt werden?
Obwohl eine tegemoetkoming kein gewöhnlicher Schadensersatz ist, können Schäden manchmal berücksichtigt werden. Das ist möglich, wenn sich der Schaden einfach feststellen und beheben lässt. Nachweise über den Schaden und die betroffenen Gegenstände spielen dabei eine Rolle.
In einem Fall zu verschwundener Kleidung zeigte der Beschwerdeführer während der Verhandlung Originalkaufbelege sowie Kleidungsstücke, die der verschwundenen Kleidung entsprachen. Der RSJ hielt den Schaden für ausreichend belegt und gewährte € 450. Das war die Hälfte des Wertes, weil die Kleidung sechs Monate zuvor gekauft worden war (RSJ 2. Oktober 2015, 15/1505/GA).
In einem anderen Fall reichten Kaufbelege mit Marke und Größe nicht aus. Es ging um Schuhe und eine kurze Hose. Eine Erklärung der Person, die die Sachen in die Anstalt gebracht hatte, fehlte. Dadurch stand nicht ausreichend fest, dass die Belege tatsächlich zu den verschwundenen Gegenständen gehörten. Der Umfang des Schadens ließ sich daher nicht einfach feststellen (RSJ 31. Januar 2020, R-19/5150/GA).
Belege können also helfen, reichen aber nicht immer aus. Zusätzliche Nachweise, etwa eine Erklärung der Person, die die Gegenstände gebracht hat, können nötig sein.
Für einen vollständigen Schadensersatz müssen Sie sich grundsätzlich an den burgerlijke rechter (Zivilgericht) wenden. Dort gelten die Regeln von Artikel 6:95 und den folgenden Artikeln des Burgerlijk Wetboek (niederländisches Bürgerliches Gesetzbuch).
Gegenstände werden bei einer Verlegung beschädigt oder gehen verloren
Gegenstände, die nicht zusammen mit Ihnen transportiert werden, befördert der Dienst Vervoer & Ondersteuning (Transport- und Unterstützungsdienst, DV&O) in Kartons. Bei Beschädigung oder Verlust während oder im Zusammenhang mit diesem Transport müssen Sie sich an den Leiter der betreffenden Anstalt wenden. Dass der DV&O eine eigene commissie van toezicht (Aufsichtskommission der Anstalt beziehungsweise des Dienstes) hat, ändert daran nichts.
Die Circulaire Vrachtvervoer en Aansprakelijkheid bij Schade (Rundschreiben zu Gütertransport und Schadenshaftung) vom 31. Oktober 2014 verteilt die Verantwortung wie folgt:
- Grundsätzlich haftet die absendende Anstalt.
- Sobald die empfangende Anstalt den Empfang mit ihrer Unterschrift bestätigt, geht die Haftung auf sie über.
An welchen Anstaltsleiter Sie sich wenden müssen, hängt also davon ab, was beim Transport und bei der Annahme geschehen ist. Diese Unterscheidung findet sich auch in RSJ 14. April 2023, 22/29158/GA.
Beschädigung oder Verlust beim Einbringen von Gegenständen
Beim Einbringen von Gegenständen in die Anstalt trägt grundsätzlich der Gefangene selbst das Risiko. Besondere Umstände können dazu führen, dass dieses Risiko bei der Anstalt liegt. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn eingebrachte und ausgegebene Gegenstände nicht ordnungsgemäß erfasst werden.
In einem Fall zu einer beschädigten Gitarre musste der Anstaltsleiter für den Schaden aufkommen, weil kein Erfassungsformular oder andere Unterlagen vorgelegt worden waren. Der Gefangene erhielt eine tegemoetkoming von € 25 (RSJ 13. Juli 2015, 14/4841/GA). Dieser Betrag gehört zu diesem konkreten Fall und ist kein allgemeiner Satz für beschädigte Gegenstände.
Beschwerden und beroep zur tegemoetkoming
Beroep gegen Gewährung oder Ablehnung
Sowohl der Beschwerdeführer als auch die Anstaltsleitung kann beroep gegen eine Entscheidung einlegen, in der eine tegemoetkoming gewährt wurde. Sie können auch beroep einlegen, wenn gerade keine tegemoetkoming gewährt wurde. Diese letzte Möglichkeit ergibt sich unter anderem aus RSJ 16. Mai 2022, 21/20495/GA.
Beroep beim RSJ hat nicht für die gesamte Entscheidung dieselbe Folge:
- Die übrigen Teile der Entscheidung werden durch das Einlegen von beroep nicht ausgesetzt und müssen weiterhin umgesetzt werden.
- Der Teil über die tegemoetkoming wird dagegen ausgesetzt. Ein gewährter Geldbetrag wird deshalb noch nicht ausgezahlt, wenn beroep eingelegt wurde.
Wenn das ursprüngliche Interesse am beroep weggefallen ist
Ihre Situation kann sich während eines Verfahrens ändern. Beispielsweise können Sie inzwischen frei sein oder sich in der Anstalt Ihrer Wahl befinden. Dadurch kann das ursprüngliche Interesse an einer inhaltlichen Prüfung wegfallen. Ein Antrag auf eine finanzielle tegemoetkoming kann dann noch relevant sein.
Seit Januar 2021 gilt für Beschwerdeführer mit Anwalt eine besondere Regel: Der Antrag auf eine finanzielle tegemoetkoming muss ausdrücklich im beroepschrift (Rechtsmittelschriftsatz) stehen. Bei einem pro-formaberoepschrift (vorläufiger Rechtsmittelschriftsatz), bei dem die Gründe für das beroep später folgen, muss der Antrag in diese nachgereichte Begründung aufgenommen werden. Diese Vorgabe gilt nicht für Beschwerdeführer, die nicht von einem professionellen Verfahrensvertreter unterstützt werden (RSJ 6. Januar 2021, R-20/7088/GB).
Die Formulierung ist wichtig. In einem Fall hatte der Anwalt nur einen „angemessenen Schadensersatz“ beantragt. Der RSJ sah darin keinen Antrag auf eine tegemoetkoming nach der Pbw. Weil darüber hinaus kein Interesse am beroep mehr bestand, wurde der Beschwerdeführer für niet-ontvankelijk (unzulässig mit seinem Rechtsmittel) erklärt: Das beroep wurde nicht inhaltlich geprüft (RSJ 13. April 2021, R-20/7651/GB).
Was bedeutet das für Sie?
Machen Sie in Ihrer Beschwerde deutlich, welche Folgen die Entscheidung für Sie hatte und welche davon sich nicht mehr rückgängig machen lassen. Nennen Sie auch, welchen Ausgleich Sie für angemessen halten, beispielsweise einen zusätzlichen Besuchstermin oder eine finanzielle tegemoetkoming.
Praktisch können Sie auf Folgendes achten:
- Beschreiben Sie die konkreten Unannehmlichkeiten. Erklären Sie, was Ihnen durch die Entscheidung entgangen ist oder was Sie dadurch erlebt haben.
- Bewahren Sie bei Schäden Nachweise auf. Dazu gehören Kaufbelege, Erfassungsformulare und Erklärungen der Person, die Gegenstände in die Anstalt gebracht hat.
- Prüfen Sie bei einer Verlegung, welche Anstalt verantwortlich ist. Die Unterschrift zur Empfangsbestätigung bestimmt, wann die Haftung übergeht.
- Besprechen Sie ein Ausgleichsangebot sorgfältig. Das Angebot und Ihre Reaktion können berücksichtigt werden, aber eine Ablehnung schließt eine tegemoetkoming nicht automatisch aus.
- Achten Sie beim beroep auf die Formulierung. Gerade wenn Ihr ursprüngliches Interesse weggefallen ist, muss ein Anwalt ausdrücklich eine finanzielle tegemoetkoming beantragen.
- Berücksichtigen Sie die Aussetzung. Wenn beroep eingelegt wurde, wird die gewährte tegemoetkoming noch nicht umgesetzt.
Wenn Sie neben einem Ausgleich für Unannehmlichkeiten auch vollständigen Ersatz finanzieller Schäden möchten, sollten Sie diese Ziele voneinander trennen. Für vollständigen Schadensersatz ist grundsätzlich der burgerlijke rechter zuständig.
Bitte beachten
Diese Seite wurde auf Grundlage der Fachkenntnisse von Mr. S.P.C. (Stan) Broekmans erstellt, der bei Hameleers Antonides Advocaten auf Strafvollzugsrecht spezialisiert ist. Haben Sie eine Frage zu Ihrer eigenen Situation? Kontaktieren Sie uns – eine erste Einschätzung ist für Sie kostenlos.
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