Ausländerrechtliche Haft
Vreemdelingenbewaring (ausländerrechtliche Haft)
Informationen zur ausländerrechtlichen Haft: Wer festgehalten werden kann, wie lange die Haft dauern darf und wie Sie gegen die Haft oder Entscheidungen vorgehen können.
Vreemdelingenbewaring bedeutet, dass jemand im Zusammenhang mit der Ausreise aus den Niederlanden festgehalten wird. Sie ist keine Strafe, sondern eine verwaltungsrechtliche Maßnahme: eine behördliche Entscheidung, auf die die Vreemdelingenwet 2000 (niederländisches Ausländergesetz) anwendbar ist. Welche Regeln für den Aufenthalt und welche Beschwerdemöglichkeiten gelten, hängt von der gesetzlichen Grundlage der Haft ab.
Haft darf nur das letzte Mittel sein
Eine Person ohne Aufenthaltserlaubnis, die die Niederlande verlassen muss, kann in vreemdelingenbewaring genommen werden, damit sie sich nicht der Abschiebung entzieht. Das ist nur erlaubt, wenn im Einzelfall keine Alternative verfügbar ist. Dies wird als *ultimum remedium* bezeichnet: das letzte Mittel.
Die Haft muss so kurz wie möglich dauern. Die Behörden dürfen niemanden länger festhalten, als es für den Zweck der Maßnahme notwendig ist. In den Niederlanden gibt es drei Standorte für vreemdelingenbewaring: detentiecentrum Rotterdam (Haftzentrum Rotterdam), detentiecentrum Schiphol (Haftzentrum Schiphol) und justitieel complex Zeist (Justizkomplex Zeist).
Haft wegen unrechtmäßigen Aufenthalts
Besteht ein begründeter Verdacht, dass sich jemand unrechtmäßig in den Niederlanden aufhält und nicht selbstständig ausreisen wird, kann eine Festnahme erfolgen. Artikel 50 Vreemdelingenwet 2000 (Vw 2000) ermöglicht eine staandehouding (Anhalten zur Kontrolle). Anschließend kann die Person an einen Vernehmungsort gebracht werden, wo sie höchstens sechs Stunden festgehalten werden darf.
Stellt sich heraus, dass kein rechtmäßiger Aufenthalt vorliegt, kann bis zur Abschiebung Haft angeordnet werden. Die gesetzliche Grundlage dafür steht in Artikel 59, 59a oder 59b Vw 2000. Auch hier gilt: Die Haft darf nicht automatisch angeordnet werden, sondern muss notwendig sein.
Für diese Gruppe gilt die Penitentiaire beginselenwet (Pbw; niederländisches Strafvollzugsgesetz) vollständig. Der Aufenthalt erfolgt nach dem gemeenschapsregime (Gemeinschaftsvollzug) dieses Gesetzes.
Grensbewaring (Grenzhaft)
Artikel 3 Vw 2000 ermöglicht die Verweigerung der Einreise in die Niederlande. Gründe können sein:
- das Fehlen eines gültigen Reisedokuments oder eines erforderlichen Visums;
- eine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit;
- unzureichende Geldmittel für den Aufenthalt oder die Weiterreise;
- die Nichterfüllung von Bedingungen aus einer algemene maatregel van bestuur (Rechtsverordnung der Regierung).
Wer an der Grenze zurückgewiesen wird, kann auf Grundlage von Artikel 6 Vw 2000 verpflichtet werden, in grenslogies (geschlossener Unterbringung an der Grenze) zu bleiben. Dies ist auch bei Personen möglich, die an der Grenze eine Aufenthaltserlaubnis im Sinne von Artikel 28 Vw 2000 beantragen möchten.
In grenslogies wartet eine Person auf die Entscheidung über die Aufenthaltserlaubnis oder auf die Abschiebung. Hier gilt das Reglement regime grenslogies (Rrg; Regelwerk für die Unterbringung an der Grenze), nicht die Pbw. Dieser Unterschied wirkt sich vor allem auf die Beschwerdemöglichkeiten aus.
Familien und Minderjährige
In Zeist gibt es seit dem 1. Oktober 2014 eine gesloten gezinsvoorziening (GGV; geschlossene Familieneinrichtung). Dort werden Frauen, Familien mit minderjährigen Kindern und unbegleitete Minderjährige in vreemdelingenbewaring untergebracht. Familien verfügen über eine eigene Wohnung; für Kinder gibt es Spielmöglichkeiten und Unterricht.
Die Unterbringung erfolgt nur als letztes Mittel und unter strengen Voraussetzungen. Die Bedürfnisse der Kinder sowie familiäre Bindungen werden berücksichtigt.
Für wen und wie lange?
Für die GGV gelten unterschiedliche Aufenthaltsdauern:
- Familien, die zur Ausreise bereit sind: Bei Haft zur Abschiebung auf Grundlage von Artikel 59 oder 59a Vw 2000 beträgt die Höchstdauer grundsätzlich vierzehn Tage.
- Familien in Grenzhaft: Bei Haft auf Grundlage von Artikel 6 Vw 2000 bis zur Asylentscheidung beträgt die Höchstdauer grundsätzlich dreißig Tage.
- Unbegleitete Minderjährige: Bei Haft zur Abschiebung auf Grundlage von Artikel 59 Vw 2000 gilt eine Höchstdauer von vierzehn Tagen.
Nur eine begrenzte Gruppe wird in der GGV untergebracht. Die meisten Familien und unbegleiteten Minderjährigen, die an der Außengrenze Asyl beantragen, kommen nach einer Vorprüfung in das offene Asylverfahren in Ter Apel. Die Ausreise erfolgt in der Regel selbstständig aus einer offenen Familienunterkunft oder einer anderen Aufnahmeeinrichtung.
Haft ist nur möglich, wenn nachweislich nicht an der selbstständigen Ausreise mitgewirkt wird und zugleich ein plausibles Risiko besteht, dass sich die Person der behördlichen Aufsicht entzieht. Bei der Unterbringung ist grundsätzlich bereits ein Ausreisezeitpunkt absehbar. Der Grundsatz, dass Haft das letzte Mittel sein muss, ergibt sich auch aus internationalen Regelungen zu Kinder- und Menschenrechten.
Unterbringung unbegleiteter Minderjähriger
Unbegleitete Minderjährige durchlaufen dasselbe Verfahren wie Erwachsene, haben aber Anspruch auf Unterkunft, Unterricht, Gesundheitsversorgung und Betreuung. Sie erhalten einen Vormund und werden mit Betreuung in kleinen Wohneinrichtungen des Centraal Orgaan opvang Asielzoekers (COA; zentrale Behörde für die Aufnahme von Asylsuchenden) untergebracht. Kinder unter 15 Jahren werden unter der Verantwortung von Stichting Nidos (Stiftung für die Vormundschaft und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge) in Pflegefamilien aufgenommen.
Ausländische Personen im Strafrecht
Die Bezeichnung VRIS steht für vreemdelingen in het strafrecht (ausländische Personen im Strafrecht). Gemeint sind Menschen mit oder ohne rechtmäßigen Aufenthalt, die eine Straftat begangen haben oder einer solchen verdächtigt werden.
Sie befinden sich zunächst zur Verbüßung ihrer Strafe oder in voorlopige hechtenis (Untersuchungshaft) im regulären Strafvollzug. Während dieser Haft wird auf die Abschiebung hingearbeitet. Die Inspectie Justitie en Veiligheid (Aufsichtsbehörde für Justiz und Sicherheit) stellte 2021 Probleme bei der Informationsweitergabe zwischen den beteiligten Organisationen fest. Dadurch können Menschen in den Niederlanden bleiben, obwohl eine Ausreise möglich und erforderlich ist.
Ausländische Personen mit tbs und dwangverpleging
Ausländische Personen mit tbs (gerichtlich angeordneter therapeutischer Maßregel) und dwangverpleging (zwangsweiser stationärer Behandlung) bilden eine besondere Gruppe. Der Raad voor Strafrechtstoepassing en Jeugdbescherming (RSJ; Rat für Strafrechtsanwendung und Jugendschutz) empfahl 2021, eine geeignete Behandlung zu ermöglichen. Außerdem sollen eine zügige, sichere Rückkehr in die Gesellschaft und die Rückkehr in das Herkunftsland gefördert werden, um aussichtslose Situationen zu vermeiden.
Wie lange darf vreemdelingenbewaring dauern?
Für ausländische Personen ohne rechtmäßigen Aufenthalt nennen Artikel 15 Absätze 5 und 6 der Terugkeerrichtlijn (EU-Rückführungsrichtlinie) und Artikel 59 Absätze 5 und 6 Vw 2000 eine Höchstdauer von sechs Monaten. Wenn die Abschiebung trotz aller Bemühungen mehr Zeit benötigt, kann die Haft um höchstens zwölf Monate verlängert werden. Die Gesamtdauer kann damit bis zu achtzehn Monate betragen.
Eine Höchstfrist bedeutet nicht, dass die Haft ohne weitere Prüfung so lange dauern darf. Je länger eine Person in Haft ist, desto stärker wiegt ihr Interesse an der Freilassung. Nach sechs Monaten prüft das Gericht die Fortdauer strenger. Ausgangspunkt ist dann, dass das persönliche Interesse grundsätzlich Vorrang vor dem allgemeinen Interesse an der Abschiebung hat.
In der Rechtsprechung wurden unter anderem folgende Umstände für eine Fortsetzung nach sechs Monaten anerkannt:
- eine ongewenstverklaring (behördliche Erklärung einer Person zur unerwünschten Person) oder schwere strafrechtliche Vorbelastungen;
- aggressives Verhalten, mit dem die tatsächliche Abschiebung behindert wird;
- Behinderung der Ermittlungen zur Identität oder Staatsangehörigkeit;
- Aufenthaltsverfahren, die nach Beginn der Haft offensichtlich eingeleitet werden, um die Abschiebung oder die Beschaffung von Reisedokumenten zu verzögern;
- nahezu vollständige Gewissheit, dass die Abschiebung kurzfristig stattfinden wird.
Anforderungen an das Haftzentrum und Rechtsprechung
Artikel 16 Absatz 1 der Terugkeerrichtlijn verlangt eine spezielle Einrichtung für vreemdelingenbewaring. Ist dennoch eine Unterbringung in einem Gefängnis erforderlich, müssen ausländische Personen von strafrechtlich Inhaftierten getrennt bleiben.
Rotterdam
Der Raad van State (Staatsrat, zugleich oberstes Verwaltungsgericht) erkannte detentiecentrum Rotterdam als spezielle Einrichtung an. Die Abteilungen, Laufwege und Freihöfe waren strikt getrennt. Die Nutzung desselben Gebäudes verstieß deshalb nicht gegen die Richtlinie (25. November 2020, ECLI:NL:RVS:2020:2795).
Die rechtbank Den Haag (Gericht Den Haag) folgte dieser Einschätzung und berücksichtigte dabei, dass auch die Warteräume getrennt waren (27. Januar 2021, ECLI:NL:RBDHA:2021:549).
Schiphol
Am 29. Januar 2025 entschied der Raad van State, dass Justitieel Complex Schiphol (Justizkomplex Schiphol) trotz zusätzlicher Einschränkungen durch die ungewöhnlich hohe Zahl von Neuaufnahmen im November und Dezember 2024 eine spezialisierte Hafteinrichtung blieb (ECLI:NL:RVS:2025:258).
Die rechtbank Den Haag, Standort Amsterdam, kam nach einem Besuch des Komplexes am 31. Januar 2025 zu einer anderen Einschätzung: Der gefängnisähnliche Charakter machte die ausländerrechtliche Haft ihrer Ansicht nach rechtswidrig (ECLI:NL:RBDHA:2025:1161).
Nach einem beroep (gerichtlichen Rechtsmittel) des Ministers entschied der Raad van State am 26. Februar 2025 erneut, dass Schiphol geeignet war. Ähnlichkeiten mit strafrechtlicher Haft änderten daran nichts. Die Einschränkungen gingen nicht weiter, als es für Grenzhaft und Sicherheit notwendig war (ECLI:NL:RVS:2025:789).
Beroep gegen die Haft
Gegen die Freiheitsentziehung selbst können Sie bei der rechtbank (Gericht erster Instanz) beroep einlegen. Artikel 94 Vw 2000 bietet diese Möglichkeit bei Maßnahmen auf Grundlage der Artikel 6, 6a, 58, 59, 59a und 59b Vw 2000. Nach Artikel 69 Absatz 3 gilt dafür keine besondere Rechtsmittelfrist.
Auch ohne eigenes beroep erfolgt eine gerichtliche Kontrolle. Der Minister muss die rechtbank innerhalb von vier Wochen nach Anordnung der Haft informieren, wenn Sie noch kein beroep eingelegt haben. Die rechtbank prüft, ob die Haft gesetzlich zulässig und bei Abwägung aller Interessen gerechtfertigt ist.
Gegen die Gerichtsentscheidung können Sie auf Grundlage von Artikel 95 Vw 2000 innerhalb einer Woche hoger beroep (Rechtsmittel gegen die erstinstanzliche Entscheidung) bei der Afdeling bestuursrechtspraak van de Raad van State (Abteilung für Verwaltungsrechtsprechung des Staatsrats) einlegen.
Beschwerden über Entscheidungen während des Aufenthalts
Eine Beschwerde gegen die Anstaltsleitung ist etwas anderes als ein beroep gegen die Haft selbst.
Bei Haft auf Grundlage von Artikel 59 Vw 2000
Die Artikel 60 bis einschließlich 68 Pbw gelten vollständig. Sie können sich über jede Entscheidung beschweren, die die Anstaltsleitung oder jemand in ihrem Namen über Sie trifft. Gegen die Entscheidung der beklagcommissie (Beschwerdeausschuss) ist auf Grundlage von Artikel 69 Pbw ein beroep beim RSJ möglich.
Bei grensbewaring auf Grundlage von Artikel 6 Vw 2000
Artikel 14 Rrg bietet eine eingeschränktere Beschwerdemöglichkeit. Sie können sich beschweren über:
- afzondering (Absonderung) auf Grundlage von Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe b;
- die Zurückweisung eines Besuchers;
- die Wegnahme von Gegenständen oder Stoffen im Sinne von Artikel 6;
- andere von der Anstaltsleitung oder in ihrem Namen angeordnete Maßnahmen zu Ihrem Aufenthalt, die von gesetzlichen Vorschriften abweichen.
Das Rrg sieht kein beroep gegen die Entscheidung über eine solche Beschwerde vor.
Wet terugkeer en vreemdelingenbewaring: noch nicht in Kraft
Der Gesetzentwurf Wet terugkeer en vreemdelingenbewaring (Gesetz über Rückkehr und ausländerrechtliche Haft) wurde am 19. Juni 2018 von der Tweede Kamer (Zweite Kammer des niederländischen Parlaments) angenommen, ist aber noch nicht in Kraft getreten. Er soll ein einheitliches verwaltungsrechtliches System für die Haft im Inland und die Grenzhaft schaffen. Die Pbw würde für vreemdelingenbewaring nicht mehr gelten und das Rrg würde aufgehoben.
2020 folgte eine novelle (Entwurf zur Änderung eines zuvor angenommenen Gesetzentwurfs). Sie enthält unter anderem einen angepassten Prüfungsrahmen und einen neuen Haftgrund für ausländische Personen, die nicht unter die genannten europäischen Rückkehr-, Aufnahme- und Dublin-Regelungen fallen.
Vorgeschlagener Lockdown
Ein viel diskutierter Bestandteil ist der Lockdown. Nach dem vorgeschlagenen Artikel 5 Absatz 1 könnte die Anstaltsleitung bei unbedingter Notwendigkeit für Ordnung und Sicherheit eine solche Maßnahme für höchstens vier Wochen anordnen. Das Tagesprogramm und die üblichen Einschlusszeiten dürften angepasst werden, aber täglich eine Stunde Aufenthalt im Freien müsste erhalten bleiben.
Die Anstaltsleitung müsste die Betroffenen unmittelbar in verständlicher Sprache informieren, die Gründe nennen und die Commissie van Toezicht (Aufsichtskommission) unterrichten.
Der RSJ empfahl im September 2020:
- eine Erklärung verpflichtend zu machen, warum mildere Mittel nicht ausreichen;
- zunächst höchstens zwei Wochen zuzulassen, bei Bedarf mit einer Verlängerung um zwei Wochen;
- die Maßnahme möglichst auf diejenigen zu beschränken, die die Sicherheit gefährden.
Amnesty International (Menschenrechtsorganisation), Stichting LOS/Meldpunt Vreemdelingendetentie (Stiftung LOS/Meldestelle für ausländerrechtliche Haft) und Dokters van de Wereld (Ärzte der Welt) warnten 2020 vor einer zu weitreichenden Anwendung von Isolation und möglichen schweren psychischen oder körperlichen Folgen.
2022 wurde um einen Aufschub der Beratungen gebeten, um Anpassungen vorzunehmen, unter anderem zu Coronamaßnahmen, Datenschutzregeln und Rechtsprechung. 2023 folgte eine Internetkonsultation. Am 20. Dezember 2024 bat der Minister erneut um Aufschub, bis eine geänderte novelle vorliegt. Die vorgeschlagenen Lockdown-Regeln sind somit kein geltendes Recht aus diesem Gesetz.
Was bedeutet das für Sie?
- Prüfen Sie die Grundlage Ihrer Haft. Artikel 6 und Artikel 59 Vw 2000 führen zu unterschiedlichen Regeln für den Aufenthalt und unterschiedlichen Beschwerdemöglichkeiten.
- Besprechen Sie Alternativen und die Notwendigkeit mit Ihrem Anwalt. Haft muss das letzte Mittel bleiben, auch wenn eine Höchstfrist noch nicht erreicht ist.
- Unterscheiden Sie zwischen den Verfahren. Das Gericht prüft die Freiheitsentziehung; das beklag-Verfahren (Beschwerdeverfahren) betrifft Entscheidungen während Ihres Aufenthalts.
- Achten Sie auf die Frist für hoger beroep. Gegen die Gerichtsentscheidung über die Haft gilt eine Frist von einer Woche.
- Fragen Sie bei Familienhaft nach dem Unterbringungsgrund und der Aussicht auf Ausreise. Für Familien und Minderjährige gelten eigene Voraussetzungen und kurze Aufenthaltsdauern.
Bitte beachten
Diese Seite wurde auf Grundlage der Fachkenntnisse von Mr. S.P.C. (Stan) Broekmans erstellt, der bei Hameleers Antonides Advocaten auf Strafvollzugsrecht spezialisiert ist. Haben Sie eine Frage zu Ihrer eigenen Situation? Kontaktieren Sie uns – eine erste Einschätzung ist für Sie kostenlos.
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